Im August 2025 fuhr eine 55-jährige Bundespolizistin mit der 14-jährigen Tochter einer Freundin aus. In der Toilette eines Fast-Food-Restaurants drängte sie das Mädchen in eine Kabine, drückte es gegen die Wand, griff oberhalb und unterhalb der Kleidung zu und drang schließlich mit mindestens einem Finger in sie ein. Zuvor hatte die Angeklagte dem Mädchen eine pornografische WhatsApp-Nachricht geschickt. Das geht aus der Urteilsbegründung des Landgerichts Traunstein hervor, die der Vorsitzende Richter am 6. Oktober 2026 verlas.
Warum sie die Tat beging, blieb in der nicht-öffentlichen Sitzung offen. Der Vorsitzende Richter fasste ihre Angaben zusammen: „Sie hat angegeben, dass sie sich das selbst nicht wirklich erklären könne. Sie sei in einer Art Tunnel gewesen."
Im Zuge der Ermittlungen fanden Behörden rund 2.000 kinder- und tierpornografische Dateien auf den Geräten der Angeklagten.
Verfahren: Geständnis als Dreh- und Angelpunkt
Das Verfahren folgte einer Struktur, die im deutschen Strafrecht seit 2009 gesetzlich geregelt ist: der Verständigung nach § 257c der Strafprozessordnung. Zu Beginn der Hauptverhandlung einigten sich Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung auf einen Strafkorridor von drei bis dreieinhalb Jahren. Die Bedingung: ein vollumfängliches Geständnis der Angeklagten. Die Angeklagte legte es ab.
Weil das Gespräch über die Verständigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wurden auch die anschließenden Plädoyers nicht öffentlich gehalten.
Verteidiger Peter Dürr erläuterte nach dem Urteil, warum das Strafmaß so ausfiel: „In diesem Deliktsbereich werde es besonders gewürdigt, wenn dem Opfer eine belastende Aussage vor Gericht erspart bleibt. Das war hier im Wesentlichen der Fall, weshalb es zu erheblichen Strafrahmenverschiebungen nach unten kommt." Gerichtssprecher Chris-Dominik Kempel ergänzte: „Wir müssen berücksichtigen, dass es eine Verständigung im Vorfeld gab und ein von Anfang an geständiges Verhalten vorlag. Dadurch wurde der jungen Geschädigten eine detaillierte Aussage erspart."
Das Urteil liegt mit drei Jahren und drei Monaten am unteren Ende des vereinbarten Rahmens.
Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs hatte die Verurteilte dem Mädchen zunächst ihr Motorrad angeboten. Das Mädchen lehnte ab, weil es sie immer an die Tat erinnere. Das Gericht verpflichtete die Verurteilte zu einer Schmerzensgeldzahlung von 11.000 Euro.
Was das Urteil bedeutet
Das Landgericht verurteilte die Angeklagte wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung sowie Besitzes und Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit Tier- und Kinderpornografie, die ursprünglich Gegenstand der Ermittlungen waren, gingen teilweise in den abgeurteilten Deliktskomplex ein; die Anklageschrift wurde entsprechend zugeschnitten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Erst mit Rechtskraft verliert die Verurteilte ihren Beamtenstatus und ihre Pensionsansprüche. Vom Dienst suspendiert ist sie bereits.
Das Gericht betonte in der Begründung, dass Geschlecht oder Geschlechtsidentität einer Person für die strafrechtliche Bewertung keine Rolle spielen.
Die Verurteilte ist derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht.
