Die Bundeswehr entstand 1955 mit ehemaligen Offizieren der Wehrmacht, und die Parteien stritten im Bundestag darüber, unter welchen Bedingungen das geschehen sollte. Die Koalition setzte auf Erfahrung, die SPD auf Kontrolle. Das Stück stützt sich auf die Debatten und Abstimmungen jener Jahre.
Union und FDP: Erfahrung als Voraussetzung
Die damalige Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) befürwortete die Wiederbewaffnung und die Übernahme erfahrener Militärs. Ihr Argument hatte zwei Teile: Die neue Truppe musste rasch einsatzfähig werden, und sie musste in das westliche Bündnis passen. Am 27. Februar 1955 ratifizierte der Bundestag die Pariser Verträge, die den Beitritt zur NATO ermöglichten, mit großer Mehrheit. Die Westbindung war damit beschlossen, bevor die Aufstellung begann, und sie fiel in die Phase des Kalten Krieges, in der westliche Streitkräfte als Abschreckung galten.
Die stärkste Fassung dieser Linie ist eine Rechnung mit Zeit. Eine Armee, die bei null beginnt, braucht Führungspersonal, das Verbände führen und Ausbildung leiten kann. Der Kader kam aus der Wehrmacht. Wer Offiziere mit Kriegserfahrung ausgeschlossen hätte, hätte den Aufbau verlängert, und dieser Zeitdruck war real. Adenauer gab zudem sogenannte Ehrenerklärungen für deutsche Soldaten ab, um das ehemalige Offizierskorps für den neuen Dienst zu gewinnen. Die Union begründete die Übernahme also nicht nur militärisch, sondern auch politisch: Die Männer sollten ihren Platz in der Republik finden.
Im Juli 1955 beschloss der Bundestag das Freiwilligengesetz, das die Einstellung von 6.000 Freiwilligen erlaubte. Die Koalition stimmte dafür, die SPD dagegen. Am 12. November 1955 wurden die ersten 101 Freiwilligen zu Soldaten der Bundeswehr ernannt, unter ihnen die Generäle Heusinger und Speidel.
Die Auswahl der Offiziere lag bei Prüfgremien. Für Bewerber ab dem Dienstgrad Oberst prüfte ein Personalgutachterausschuss, der 1955 eingerichtet wurde, die charakterliche und fachliche Eignung sowie die politische Gesinnung. Ehemalige Berufssoldaten bis zum Oberstleutnant wurden nach den Richtlinien für die Prüfung der persönlichen Eignung der Soldaten eingestellt. Unter den Übernommenen waren auch hochdekorierte Ritterkreuzträger. Ihre Aufnahme gehörte zu den Vorgängen, die die Debatte über den Umgang mit der Vergangenheit auslösten. Die Prüfung war damit der Versuch, Fachkompetenz und persönliche Haltung getrennt zu beurteilen. Sie verband die beiden Ziele, um die es in der Debatte ging: Der Aufbau brauchte Können, das Parlament brauchte Vertrauen.
SPD: Gegen die Wiederbewaffnung, für Kontrolle
Die SPD lehnte die Wiederbewaffnung zunächst ab. Ihre Sorge galt der Westintegration: Eine Einbindung in westliche Bündnisse, so ihre Befürchtung, vertiefe die deutsche Teilung. Im Juli 1955 stimmte sie gegen das Freiwilligengesetz.
Ihr Gegenentwurf war nicht der Verzicht auf Soldaten, sondern ihre Bindung an das Parlament. Die Partei forderte demokratische Kontrolle und den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Soldaten und warnte vor einem „Staat im Staate“. Die stärkste Fassung dieser Warnung lautet: Eine Truppe, die sich dem Parlament entzieht, ist keine Armee der Demokratie, auch wenn sie sich auf das Grundgesetz beruft. Die Union hält dem die Erfahrung entgegen, die der Aufbau braucht. Die SPD antwortet mit Kontrolle. Das ist der Kern des Streits.
Fritz Erler, einer der Hauptredner der Partei, war anfangs kritisch gegenüber der Wehrpflicht und der aus seiner Sicht zu niedrigen Altersgrenze. Später plädierte er für die allgemeine Wehrpflicht. Eine reine Freiwilligenarmee, so seine Begründung, berge die Gefahr, dass die bewaffnete Macht missbraucht werde. Die Streitkräfte sollten zudem einen Querschnitt der ganzen Nation darstellen. Erler setzte also nicht auf eine kleinere, sondern auf eine breiter verankerte Armee, die das Parlament und die Gesellschaft abbildet.
Der eigentliche Streit verlief damit weniger zwischen Armee und Verzicht als zwischen zwei Antworten auf dieselbe Frage: Wer führt die Truppe, und wer kontrolliert sie? Die Union beantwortete sie über das Personal aus der Wehrmacht und die Prüfgremien. Die SPD beantwortete sie über Gesetze, die das Parlament und die Rechte der Soldaten sichern sollten.
Grüne, Linke und AfD: nicht im Bundestag von 1955
Die Grünen, Die Linke und die AfD sind heute im Bundestag vertreten. Im Bundestag von 1955 waren sie nicht vertreten, und keine dieser Parteien existierte in ihrer heutigen Form. Für sie gibt es deshalb keine Positionen aus jener Zeit, die sich neben die von CDU/CSU, FDP und SPD stellen ließen. Das Stück beantwortet die Frage nach den Parteien, die 1955 im Bundestag saßen. Eine Bewertung der heutigen Haltung dieser drei Fraktionen enthält es nicht.
Wort gegen Spur
Die Union setzte auf Erfahrung als Grundlage des schnellen Aufbaus. Ihre Spur: die Ratifizierung der Pariser Verträge, das Freiwilligengesetz und die Ernennung der ersten 101 Freiwilligen im November 1955.
Die SPD verlangte Kontrolle und den Schutz der Soldaten. Ihre Spur: das Nein zum Freiwilligengesetz im Juli 1955 und die Forderung nach einer Armee, die von der Gesellschaft getragen wird.
Gegen den Aufbau mit erfahrenen Offizieren stand schon früh ein anderer Anspruch. Die Himmeroder Denkschrift von 1950 verlangte, ohne Anlehnung an die Formen der alten Wehrmacht grundlegend Neues zu schaffen. Auf der Liste der ersten Ernennungen vom November 1955 standen mit Heusinger und Speidel Generäle, die diesen Neuanfang in der Praxis nicht verkörperten. Der Anspruch des Bruchs und die Spur der Übernahme standen damit nebeneinander.
Die Wehrverfassung verabschiedete der Bundestag am 6. März 1956 zusammen mit dem Soldatengesetz. Mit ihr erhielt das Grundgesetz die Grundlage für Streitkräfte, nachdem das Parlament die Aufstellung ein Jahr zuvor mit dem Freiwilligengesetz eingeleitet hatte.
Im Bundestag entschieden 1955 die Mehrheiten. Die Koalition brachte das Freiwilligengesetz durch, die SPD stimmte dagegen.
