Der Fall ereignete sich am 2. März 2024 in Zürich, die Meldungen darüber liefen im Umfeld des Urteils vom Juli 2026. Er gehört zur Kategorie politisch und religiös motivierter Gewalt: Das Motiv wurde durch die Zürcher Jugendanwaltschaft in der Anklage als islamistisch-antisemitisch eingeordnet; das Gericht hat diese Einordnung mit seinem Urteil bestätigt.

Was in Zürich geschah

Am Abend des 2. März 2024 griff ein damals 15-jähriger Jugendlicher in Zürich einen orthodoxen Juden an und stach ihn nieder. Den Angriff übertrug er in einem Livestream. Kurz vor der Tat hatte er in einem Video angekündigt, einen Anschlag auf Juden zu verüben. Er äußerte, für die Terrormiliz Islamischer Staat sterben zu wollen.

Die Zürcher Jugendanwaltschaft warf ihm gemäß der Anklage vor, sich seit dem Sommer 2023 im Internet zunehmend radikalisiert zu haben. Auf seinem Smartphone fanden Ermittler später zahlreiche Text- und Videodateien, die Hinrichtungen und extremistische Propaganda zeigten. Er hatte sich auf IS-nahen Websites bewegt und mit Gleichgesinnten ausgetauscht – ein Muster, das Sicherheitsbehörden als „Rabbit hole" beschreiben: der selbstverstärkende Sog aus immer extremeren Inhalten.

Das Urteil und seine Grenzen

Das Jugendgericht in Dielsdorf verurteilte den Beschuldigten im Juli 2026 wegen mehrfachen versuchten Mordes, der Unterstützung einer terroristischen sowie kriminellen Organisation und weiterer Delikte. Es verhängte einen unbedingten Freiheitsentzug von einem Jahr.

Nach Schweizer Jugendstrafrecht ist das die Höchststrafe für Beschuldigte, die zum Tatzeitpunkt jünger als 16 Jahre waren. Das Gericht schob die Gefängnisstrafe allerdings zugunsten einer Unterbringung in einer geschlossenen Institution auf. Eine solche Maßnahme kann bis zum 25. Lebensjahr ausgesprochen werden. Zusätzlich ordnete das Gericht eine persönliche Betreuung sowie eine ambulante Behandlung an.

Das Verfahren lag unter Schweizer Recht. Vergleichbare Fälle in Deutschland – islamistisch motivierte Messerangriffe durch Minderjährige – würden vor deutschen Jugendgerichten oder, abhängig vom Alter, vor Jugendkammern der Landgerichte verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wäre zuständig, wenn terrorismusspezifische Tatbestände wie die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB angeklagt werden.

Was die Statistiken zeigen

Religiös motivierte Straftaten in Deutschland stiegen laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 um 5,7 Prozent auf 1.983 Fälle. Gewaltdelikte in dieser Kategorie nahmen um fast 13 Prozent zu, machten mit 98 Fällen aber einen vergleichsweise kleinen Anteil aus. Islamistisch motivierte Anschläge und Anschlagsversuche sind in der deutschen PMK-Statistik unter der Kategorie „religiöse Ideologie" erfasst.

Antisemitische Straftaten wurden 2025 bundesweit 6.548 Mal registriert – ein Anstieg von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Darunter waren 156 Gewalttaten. Im ersten Halbjahr 2026 erfassten die Behörden vorläufigen Zahlen zufolge 1.259 antisemitische Straftaten, davon 24 Gewalttaten.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte bei der Vorstellung der PKS 2025 im April 2026, der Rückgang der Gesamtkriminalität sei kein Grund zur Entwarnung. Erschreckend sei, dass die Gewaltbereitschaft gerade bei jugendlichen Tätern steige.

Der BKA-Präsident wies darauf hin, dass soziale Medien wesentliche Treiber für Hass und Hetze seien und im schlimmsten Fall zu schweren Straftaten im analogen Bereich führten. Im Zürcher Fall verdichtet sich dieser Zusammenhang: Vom ersten Kontakt mit IS-Propaganda bis zum Anschlag vergingen laut Anklageschrift weniger als neun Monate.

Was als nächstes zu beobachten ist

Ob das Urteil des Jugendgerichts Dielsdorf rechtskräftig ist oder angefochten wurde, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor. In Deutschland laufen parallel mehrere Verfahren wegen islamistisch motivierter Gewalttaten durch Jugendliche; die Generalstaatsanwaltschaft Berlin erhob im April 2026 Anklage in einem gesonderten Fall wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat mit mutmaßlich antisemitischem Motiv.

Woran man erkennt, ob die Sicherheitsbehörden auf das Radikalisierungsmuster reagieren, das der Zürcher Fall zeigt: Die deutschen Verfassungsschutzbehörden veröffentlichen ihre Lageberichte zur islamistischen Radikalisierung Minderjähriger jährlich. Der nächste Bundeslagebericht zur Politisch motivierten Kriminalität ist für 2027 zu erwarten.