Amazon, Meta, Microsoft und Google haben im Fiskaljahr 2025 zum ersten Mal gemeinsam die Spitze der H-1B-Arbeitgeber belegt. Das klingt nach einem Sieg für die US-Technologieindustrie. Es ist auch ein Symptom: Indische Outsourcing-Unternehmen, die jahrelang den Pool an günstigen Fachkräften für den amerikanischen Markt verwaltet haben, sind aus den Top-25-Platzierungen fast verschwunden. Nur drei indische Firmen fanden sich 2025 noch dort.
Nun will das Heimatschutzministerium (DHS) diesen Wandel verschärfen — mit einem Instrument, das die Kosten für Neuanträge auf ein Niveau treiben würde, das für kleine Unternehmen prohibitiv ist und für große zumindest erheblich.
Die Logik des Vorschlags
Das DHS schlägt vor, für jeden H-1B-Antrag, der der Jahresobergrenze unterliegt, eine zusätzliche Gebühr von 103.265 Dollar zu erheben. Diese Summe käme zu allen bestehenden Gebühren hinzu. Berechnet auf die reguläre Obergrenze von 85.000 Anträgen pro Jahr — 65.000 reguläre, 20.000 für US-Masterabsolventen — ergibt sich nach DHS-Schätzung ein jährliches Einnahmenvolumen von rund 8,8 Milliarden Dollar. Das Geld soll auf sechs Bundesbehörden verteilt werden: Einwanderungsgerichte, Betrugserkennung, Systemmodernisierung, konsularische Verarbeitung.
Der formale Weg: Am 25. August 2026 soll der Vorschlag im Federal Register erscheinen, eine 30-tägige Kommentierungsfrist folgt. Bis eine endgültige Regel steht, vergehen typischerweise weitere Monate.
Ausgenommen bleiben Anträge, die nicht der Obergrenze unterliegen — also jene von gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, staatlichen Institutionen und Hochschulen. Das schützt einen Teil des akademischen Talentflusses, trifft aber den kommerziellen Sektor voll.
Das Gericht und die Geschichte dahinter
Der Vorschlag kommt nicht aus dem Nichts. Seit September 2025 gilt bereits eine Gebühr von 100.000 Dollar für neue H-1B-Petitionen, die per Präsidialerlass eingeführt worden war. Im Juni 2026 erklärte ein Bundesrichter diese Gebühr für rechtswidrig — sie sei nicht durch das Einwanderungs- und Nationalitätsgesetz gedeckt. Die U.S. Chamber of Commerce hatte geklagt und argumentiert, ein solcher Eingriff erfordere den förmlichen Rulemaking-Prozess.
Genau diesen Weg geht die Regierung nun. Ob er vor Gericht standhält, ist damit nicht entschieden, nur die Angriffsfläche verschmälert. Die Chamber of Commerce hat bereits angekündigt, die Entwicklung weiter rechtlich zu begleiten.
Versprochen war eine Gebühr, die auf breite Kategorien ausgeweitet werden soll — der Vorschlag nennt bislang nur Anträge, die der Obergrenze unterliegen, nicht Verlängerungen. Ob das bei einer endgültigen Regel so bleibt, steht noch aus.
Wer trifft es
Im Fiskaljahr 2024 gingen 71 Prozent aller H-1B-Genehmigungen an indische Staatsangehörige — 283.397 Personen. China folgte mit 11,7 Prozent, gut 46.680 Visa. Die Verteilung ist damit erheblich konzentrierter als es die bloße Programmgröße vermuten ließe.
Die durchschnittliche Jahresvergütung eines H-1B-Inhabers in computerbezogenen Berufen lag im Fiskaljahr 2024 bei 136.000 Dollar. Eine Zusatzgebühr von 103.265 Dollar entspricht damit rund 76 Prozent des Jahresgehalts — getragen nicht vom Visa-Inhaber, sondern vom einstellenden Unternehmen. Für Amazon, das 2025 bei H-1B-Anträgen mit fortlaufender Anstellung 14.532 Petitionen einreichte, ist das ein planbarer Kostenfaktor. Für ein Dutzend Ingenieuren einstellendes Start-up entspricht eine einzige Petition dem Jahresbudget einer Abteilung.
Die Alternativen und ihre Grenzen
Multinationale Konzerne prüfen seit Monaten, welche Visen die neue Kostenstruktur umgehen. Das L-1-Visum erlaubt die unternehmensinternen Versetzungen ohne Jahresobergrenze und ohne Lotterie — setzt aber mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit im Ausland voraus. Es nutzt, wer bereits internationale Strukturen hat; für Neueinstellungen taugt es nicht.
Das O-1-Visum für Personen mit außergewöhnlicher Befähigung — ein international anerkannter Preis oder drei von acht definierten Kriterien — ist kein Masseninstrument. Es schützt Spitzenkräfte, nicht den mittleren Ingenieursjahrgang.
Der praktische Effekt: Unternehmen, die bisher auf indische Outsourcing-Firmen als Talentkanal gesetzt haben, verlieren diesen Weg. Wer direkt einstellt, zahlt die Gebühr oder weicht aus — in Drittstaaten oder zu Remote-Modellen.
Wohin das Kapital wandert
Kanada betreibt mit über 80 Einwanderungswegen, darunter Express Entry, aktiv die Abwerbung qualifizierter Fachkräfte. Deutschland hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz reformiert und wirbt über „Make it in Germany" gezielt um IT-Spezialisten aus Südostasien — Indonesien, die Philippinen, Vietnam tauchen in jüngeren BAMF-Daten als wachsende Herkunftsgruppen auf. Das Vereinigte Königreich hat sein Skilled Worker Visa auf RQF-Level 6 und ein Mindestgehalt von 41.700 Pfund neu kalibriert.
Ob diese Programme tatsächlich messbar von der US-Restriktion profitieren, lässt sich derzeit nicht belegen: Die Datenlage ist zu jung, kausale Zuordnung schwer. Was sich sagen lässt: Die Angebotsseite — Einwanderungswege in Konkurrenzländern — ist ausgebaut worden, bevor die US-Gebühr in Kraft trat.
Überraschender ist die Bewegung aus Peking. China hat ein neues K-Visum eingeführt, das internationalen Fachkräften im Bereich Naturwissenschaften und Technik Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Arbeitgeberbindung bietet. Das Instrument ist jung; seine Wirksamkeit ist nicht quantifiziert. Der Signal-Charakter ist dennoch auffällig — China adressiert genau die Gruppe, die aus dem US-System herausgedrängt wird.
Was die nächsten Monate zeigen
Der Vorschlag durchläuft zunächst die Kommentierungsphase. Technologieverbände werden Stellung nehmen — die Chamber of Commerce hat ihre Bereitschaft zur Klage bereits signalisiert. Eine endgültige Regel kann frühestens Ende 2026 erwartet werden; bis dahin gilt die bestehende 100.000-Dollar-Gebühr, sofern sie gerichtlich nicht erneut gestoppt wird.
Die Lotterie für das Fiskaljahr 2027 verzeichnete bereits 2025 rund 344.000 Registrierungen bei 85.000 verfügbaren Plätzen. Das zeigt: Die Nachfrage übersteigt das Angebot um das Vierfache. Ob eine Gebühr von gut 100.000 Dollar diese Nachfrage merklich dämpft, oder ob große Unternehmen sie schlicht einpreisen und die Hürde für kleine Wettbewerber erhöhen, entscheidet, ob die Reform ihr erklärtes Ziel — den Schutz amerikanischer Arbeitskräfte — erreicht oder in erster Linie die Marktmacht etablierter Tech-Konzerne zementiert.
Daran, wer 2027 die Spitze der H-1B-Arbeitgeber hält und ob indische Firmen in den Rankings wieder auftauchen, lässt sich ablesen, wohin der Talentfluss läuft.
