Sven Schulze, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, hat noch zwanzig Tage bis zur Landtagswahl am 6. September 2026. Die Umfragen zeigen die CDU hinter der AfD. Das Sondervermögen des Bundes hat dem Land 2,61 Milliarden Euro zugewiesen, davon 1,568 Milliarden Euro pauschal für die Kommunen. Die Vereinbarung mit kommunalen Spitzenverbänden ist unterschrieben, die Mittel sind formal da. Nur: Sie fließen nicht schnell genug.

Der Grund ist strukturell. Die bestehenden Förderprogramme verlangen von den Kommunen einen Eigenanteil — in der Regel zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Für eine Gemeinde mit klammen Haushalten, die 2025 ein Defizit von 102 Millionen Euro landesweit aufgehäuft haben, ist das keine Kleinigkeit, sondern ein Stopp-Signal. Das Ergebnis: Von 125 eingereichten Schulprojekten mit einem Gesamtvolumen von rund 375 Millionen Euro können mit den verfügbaren 83,9 Millionen Euro Bundesmitteln nur die wenigsten bedient werden — und selbst die, die theoretisch förderfähig wären, warten auf die kommunale Kofinanzierungsentscheidung.

Schulzes eigenes Regierungsprogramm ist in diesem Punkt klar: Städte und Gemeinden brauchten verlässliche Finanzmittel und mehr Entscheidungsfreiheit. Das ist nicht die Formulierung eines Gegners — es ist sein eigenes Versprechen, verabschiedet im August 2026. Der Zug, den das Haus empfiehlt, ist die Einlösung genau dieses Satzes: Schulze sollte per Dringlichkeitsverordnung den Kofinanzierungszwang für kommunale Schulbau- und Gebäudesanierungsmaßnahmen aus dem Sondervermögen aussetzen und die sofortige Auszahlung der Mittel anweisen.

Der erste Schritt ist konkret und binnenverantwortlich. Schulze muss dafür keine Bundesratsmehrheit organisieren und kein neues Gesetz durch den Landtag bringen. Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt die Landesregierung, in Fällen dringenden Handlungsbedarfs Verordnungen zu erlassen, ohne das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen. Die Kabinettssitzung dazu könnte diese Woche stattfinden. Der erste sichtbare Schritt wäre die Unterweisung der Kommunalaufsicht, die Auszahlung unverzüglich einzuleiten — ohne Warten auf kommunale Eigenanteils-Beschlüsse. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes wäre der belastbare Beleg: erledigt oder nicht erledigt.

Der Doppeltest fällt positiv aus. Für Schulze selbst: Ein Ministerpräsident, der drei Wochen vor der Wahl nachweislich Geld in die Schulen seiner Kommunen bringt, statt auf Förderprogramme zu verweisen, hat ein Amtsbonus-Argument, das kein Oppositionsplakat wegmoderieren kann. Für die drei Achsen: Die Demokratie-Achse ist unbeschädigt — eine Dringlichkeitsverordnung auf Basis verfassungsrechtlicher Ermächtigung ist ein legitimes Instrument, kein Bypass des Parlaments. Die Effizienz-Achse profitiert direkt: Bürokratie-Stau durch Kofinanzierungsrunden entfällt. Die Ökologie-Achse ist je nach konkreten Projekten positiv, jedenfalls nicht belastet.

Der stärkste Einwand ist haushaltsrechtlich. Kritiker — und der Landesrechnungshof hat das bei früheren Notlagen ähnlich formuliert — werden fragen, ob eine Verordnung, die Kofinanzierungspflichten suspendiert, mit dem Haushaltsgrundsatz der parlamentarischen Bewilligung vereinbar ist. Das ist kein Scheinargument. Die Antwort lautet: Der hier vorgeschlagene Zug setzt keine neuen Ausgaben an, sondern beschleunigt den Abfluss von Mitteln, die der Landtag bereits bewilligt und die der Bund bereits überwiesen hat. Die Dringlichkeitsverordnung ändert die Modalität, nicht das Volumen. Das ist ein belastbarer Unterschied. Trotzdem: Schulze sollte die Rechtsabteilung des Finanzministeriums die Ermächtigungsgrundlage in der Landeshaushaltsordnung exakt benennen lassen — nicht als Absicherungsreflex, sondern weil ein handwerklicher Fehler in der Verordnung sie angreifbar machen würde und dann gar nichts fließt.

Kurzsatz-Kaskade zum Schluss: 375 Millionen Euro Schulbaubedarf. 83,9 Millionen Euro Fördermittel. Zwanzig Tage bis zur Wahl. Die Kommunen warten nicht auf eine Regierungserklärung — sie warten auf die Überweisung.

Prüfstein

  • Adressat: Sven Schulze, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
  • Zug: Erlass einer Dringlichkeitsverordnung, die den Kofinanzierungszwang für kommunale Schul- und Gebäudesanierungsmaßnahmen aus dem Bundes-Sondervermögen aussetzt und die sofortige Mittelauszahlung anweist
  • Frist: 03.09.2026
  • Prüfstein: Veröffentlichung der Dringlichkeitsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt bis zum 3. September 2026 — ja oder nein