Sein bester nächster Zug: eine förmliche ministerielle Weisung erlassen, die der Bundeswehr den unmittelbaren Objektschutz an allen internationalen deutschen Verkehrsflughäfen überträgt — beginnend mit der sofortigen Entsendung mobiler Drohnenabwehreinheiten.


Kernpunkte

  • Nach dem versuchten Drohnenanschlag auf eine ukrainische Frachtmaschine in Leipzig/Halle, für den die Bundesregierung Russland verantwortlich macht, klafft eine Schutzlücke: Die Bundespolizei ist zuständig, aber nicht für hybride Militärangriffe ausgerüstet.
  • Pistorius sollte eine ministerielle Weisung erlassen, die der Bundeswehr den unmittelbaren Objektschutz für alle 15 internationalen Verkehrsflughäfen zuweist und mobile Drohnenabwehreinheiten dort stationiert.
  • Das Instrument ist verfassungsrechtlich gebahnt: Art. 87a Abs. 1 GG und die Amtshilfe-Regel des Art. 35 GG erlauben den Einsatz — die Lücke ist keine Grundgesetze-, sondern eine Weisungsfrage.
  • Der stärkste Einwand lautet: Die Bundeswehr hat nicht genug Einheiten für 15 Standorte. Er trifft — und er ändert nichts an der Pflicht, sofort mit dem Verfügbaren zu beginnen.
  • Wer den Zug nicht geht, überlässt die Entscheidung dem nächsten Anschlag.

Drei Sitzungswochen trennen den Herbstbeginn von der Haushaltsdebatte. Wer die Weisung in der ersten einbringt, bestimmt den Rahmen; wer wartet, antwortet nur noch auf Ereignisse.

Am 1. September 2026 fand Zollpersonal am Flughafen Leipzig/Halle eine Drohne mit Sprengstoffbehälter an Bord einer ukrainischen Antonov-Frachtmaschine. Die Bundesregierung machte Russland dafür verantwortlich. Es war kein Einzelfall in einer Reihe von Vandalismus — es war ein Angriff auf einen Logistikknoten, über den NATO-Nachschub läuft.

Die Antwort des Staates auf diesen Befund ist organisatorisch: Die Bundespolizei ist an 14 deutschen Flughäfen für die Luftsicherheit zuständig, kontrolliert Passagiere und Gepäck, überwacht das Gelände. Sie ist auf kriminelle Bedrohungen ausgelegt, nicht auf hybride Militäroperationen mit Industriesprengstoff. Das ist keine Kritik an der Bundespolizei — es ist eine Beschreibung ihrer gesetzlichen Aufgabe.

Sachsens Innenminister Armin Schuster hat nach dem Leipzig-Vorfall öffentlich gefragt, ob die Bundeswehr stärker in den Flughafenschutz einbezogen werden müsse. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther sprach sich für einen Bundeswehreinsatz an Flughäfen aus und brachte eine Grundgesetzänderung ins Gespräch. Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte, fordert, dass die Bundeswehr Drohnen an Flughäfen „jagen und abschießen" können soll. Die Bundesregierung hat alle diese Forderungen bislang zurückgewiesen — mit dem Hinweis, Drohnenabwehr sei ein Verbundauftrag, bei dem zunächst Betreiber und Polizei gefragt seien.

Diese Antwort ist für den Normalfall richtig. Sie ist für den Angriffsfall falsch.

Was Pistorius will — und warum der Zug zu ihm passt. Der Bundesverteidigungsminister hat seinen Leitbegriff öffentlich gesetzt: „Kriegstüchtigkeit". Er hat eine Strategie zur Landes- und Bündnisverteidigung vorgelegt, einen Aktionsplan Drohnen angekündigt, die Aufstellung spezialisierter Drohnenabwehreinheiten in allen Teilstreitkräften angeordnet. Er sagte am 1. September 2026: „Wir müssen unsere kritische Infrastruktur und unsere Sicherheit konsequent gegen hybride Bedrohungen verteidigen." Das ist keine Randnotiz — das ist seine Zielfunktion, in seiner eigenen Sprache. Der Widerspruch zwischen diesem Satz und dem Fehlen einer förmlichen Weisung für die Flughäfen ist der Kontrast-Satz dieses Stücks: Hybridabwehr als Doktrin formuliert — und kein Instrument für den ersten Angriff auf einen Flughafen erlassen.

Der Zug im Detail. Pistorius sollte eine ministerielle Weisung erlassen, die der Bundeswehr den unmittelbaren Objektschutz für alle 15 internationalen Verkehrsflughäfen Deutschlands zuweist. Erster Schritt: Einberufung eines gemeinsamen Krisenstabs aus Bundeswehr, Bundespolizei und den Innenministerien der betroffenen Länder. Direkte Folge: Verlegung mobiler Drohnenabwehreinheiten — das Schnelle Reaktionselement (SRE) der Luftwaffe ist seit April 2025 einsatzbereit, alle Teilstreitkräfte sollten bis Juli 2025 über solche Einheiten verfügen — auf die Vorfelder der wichtigsten Fracht- und Passagierflughäfen. Das Instrument ist ein Erlass, keine Gesetzgebung. Es braucht keine Bundesratsmehrheit. Die Zuständigkeitsfrage ist nicht das Hindernis.

Verfassungsrecht: gebahnt, nicht versperrt. Art. 87a Abs. 1 GG erlaubt den Einsatz der Bundeswehr zur Verteidigung. Art. 35 GG regelt die Amtshilfe bei schweren Unglücksfällen und bei einer Naturkatastrophe — und nach herrschender Lesart auch bei katastrophenähnlichen Lagen. Eine Grundgesetzänderung, wie sie Günther fordert, wäre für einen dauerhaften, flächendeckenden Einsatz politisch sauber — aber sie ist nicht die Voraussetzung für den ersten Schritt. Die Bundeswehr übt bereits Starts und Landungen auf zivilen Flughäfen im Rahmen sogenannter Dispersed Operations. Der Weg ins Gelände ist bekannt.

Doppel-Test. Für Pistorius selbst: Die Weisung macht seine Doktrin operativ — sie fügt dem Wort „Kriegstüchtigkeit" eine Adresse hinzu. An den drei Achsen: Effizienz steigt, weil eine Zuständigkeitslücke geschlossen wird; Ökologie ist neutral; Demokratie — dieser Test ist der kritische. Ein Bundeswehreinsatz im Inneren hat eine verfassungsrechtlich heikle Geschichte in Deutschland. Die Weisung muss daher enge Bedingungen setzen: Einheit klarer Führungsstruktur mit der Bundespolizei, keine eigenständige Gefahrenabwehr gegenüber Zivilpersonen, keine Polizeiaufgaben. Objektschutz gegen externe militärische Drohnen ist nicht dasselbe wie Inneneinsatz im klassischen Sinn — dieser Unterschied muss in der Weisung stehen, nicht nur in der Pressemitteilung.

Der stärkste Einwand. Die Bundeswehr hat nicht genug mobile Einheiten, um 15 Standorte gleichzeitig dauerhaft zu bespielen. Das stimmt. 166 Drohnen wurden im ersten Halbjahr 2026 allein an den 15 internationalen Flughäfen gemeldet — doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Die Bundeswehr investiert bis Ende des Jahrzehnts rund 16 Milliarden Euro in Drohnenabwehr; die Kapazitäten wachsen, aber langsam. Der Einwand trifft also einen realen Engpass. Die Antwort darauf ist nicht, die Weisung zu unterlassen — sondern sie mit einer Prioritätenliste zu verbinden: Leipzig/Halle, Frankfurt, München, Köln/Bonn, Hamburg zuerst. Ein Erlass, der fünf Flughäfen schützt, ist besser als keiner, der alle verspricht.

Prüfstein

  • Adressat: Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung
  • Zug: Förmliche ministerielle Weisung veröffentlicht und physische Verlegung erster Bundeswehr-Drohnenabwehreinheiten auf Vorfelder mindestens eines internationalen Verkehrsflughafens bis zum 15. September 2026 belegt — ja oder nein
  • Frist: 15.09.2026
  • Prüfstein: Ministerielle Weisung veröffentlicht und physische Verlegung erster Bundeswehr-Drohnenabwehreinheiten auf Vorfelder mindestens eines internationalen Verkehrsflughafens bis zum 15. September 2026 belegt — ja oder nein