Beide Körperschaften arbeiten weiter — gestützt auf eine Verfassungsbestimmung, die Amtszeiten bis zur Aufhebung des Kriegsrechts verlängert. Wer das als Legitimationsdefizit bezeichnet, hat einen Punkt. Wer daraus Neuwahlen unter Beschuss ableitet, unterschlägt, was Wahlen dafür brauchen.

Der Streit hat einen Anlass, der mit Demokratietheorie wenig zu tun hat. Mychajlo Fedorow, ehemaliger Minister und prominenter Kritiker, argumentiert: Demokratie sei kein Luxus für Friedenszeiten, und Russland dürfe nicht den Wahltermin bestimmen. Das klingt prinzipienfest. Es beschreibt aber nicht, wie eine Wahl aussehen würde, deren Ergebnis internationalen Standards standhält.

Was die Verfassung sagt — und was sie offenlässt

Artikel 83 der ukrainischen Verfassung untersagt Parlamentswahlen während des Kriegsrechts eindeutig. Für Präsidentschaftswahlen fehlt ein entsprechendes ausdrückliches Verbot im Verfassungstext — das hat Russland propagandistisch genutzt, um Selenskyjs Legitimität anzuzweifeln. Die operative Sperrwirkung kommt dennoch: Artikel 19 des Gesetzes über den rechtlichen Status des Kriegsrechts verbietet alle Wahlkategorien, Parlaments-, Präsidentschafts- und Kommunalwahlen, für die Dauer des Kriegsrechts. Das ukrainische Verfassungsgericht hat diese Frage nicht abschließend entschieden — die Lücke im Verfassungstext bleibt rechtlich relevant, ist politisch aber durch den bestehenden Parlamentskonsens überbrückt. Ende 2023 einigten sich die parlamentarischen Kräfte, Wahlen frühestens sechs Monate nach Aufhebung des Kriegsrechts abzuhalten.

Die Unterscheidung zwischen dem Verfassungstext und seiner Umsetzung durch einfaches Gesetz ist nicht akademisch. Sie zeigt, dass die Ukraine eine rechtlich hybride Lösung gewählt hat: die Verfassung spricht nur teilweise, das Gesetz vervollständigt. Wer Selenskyjs Legitimität allein auf dieser Lücke aufbaut, argumentiert selektiv.

Was internationale Standards verlangen

Die International Foundation for Electoral Systems (IFES), das National Democratic Institute (NDI) und die OSZE messen freie und faire Wahlen an drei Bedingungen: breiter Teilnahme, physischer Sicherheit der Stimmabgabe und informierter, unbeeinflussbbarer Entscheidung. Alle drei sind in der Ukraine derzeit nicht erfüllbar.

Die Teilnahmefrage allein ist schon arithmetisch komplex. Rund 4,5 Millionen Ukrainer leben in russisch besetzten Gebieten — ohne Zugang zu freier Abstimmung. Schätzungsweise eine Million Soldaten leisten Militärdienst. Mehrere Millionen weitere sind als Flüchtlinge im Ausland. Wählerlisten für diese Gruppen zu führen, Wahllokale einzurichten oder Briefwahlsysteme aufzubauen, würde administrative Kapazitäten binden, die die Ukraine nicht hat — und finanzielle Mittel, die in die Verteidigung fließen. Die IFES arbeitet zwar an der Unterstützung ukrainischer Wahlbehörden für eine Nachkriegssituation, hält Wahlen in dieser Lage aber für nicht durchführbar.

Die Sicherheitsfrage ist einfacher. Luftangriffe auf Infrastruktur sind kein Randphänomen. Ein Wahltag, an dem Wahlbüros in Raketenreichweite liegen, ist kein Wahltag nach internationalem Standard — er ist ein Sicherheitsrisiko, das organisierte Einschüchterung durch Beschuss nicht ausschließt.

Schließlich: informierte Entscheidung setzt Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und einen uneingeschränkten Wahlkampf voraus. Das V-Dem-Institut misst die Qualität demokratischer Prozesse; seine Ukraine-Daten zeigen einen deutlichen Rückgang der Deliberationsqualität seit 2022 — nicht als Beleg für Autokratisierung, sondern als Messung der Bedingungen, unter denen öffentliche Debatte stattfindet. Kriegsrecht schränkt Versammlungen, Medienpluralismus und politische Konkurrenz strukturell ein.

Der Machtkampf hinter der Rechtsfrage

Fedorows Forderung nach Kriegswahlen hat eine innenpolitische Dimension, die schwerer zu gewichten ist als die juristische. Sie kommt aus einem politischen Milieu, das Selenskyjs zentralisierten Entscheidungsstil für ebenso bedrohlich hält wie das russische Militär. Das ist kein irrelevanter Einwand — Kriege stärken Exekutiven strukturell, und die Ukraine macht keine Ausnahme. Wer fragt, ob die verlängerte Amtszeit Selenskyjs die Machtverteilung dauerhaft verschiebt, stellt eine legitime Frage.

Die stärkste Version des Gegenarguments lautet: Ohne Wahlen fehlt der Regierung ein aktualisiertes Mandat; je länger der Krieg dauert, desto mehr wächst die Distanz zwischen Bevölkerungspräferenzen und politischer Führung. Eine Studie aus dem Journal of Democracy argumentiert, dass Kriegsregierungen, die Wahlen scheuen, die demokratische Legitimation als Ressource langsam aufzehren, selbst wenn sie sie formal verteidigen.

Wessen Druck, wessen Interesse?

Bemerkenswert ist, wer Wahlen verlangt. Russland nutzt die ausbleibenden Wahlen propagandistisch, um Selenskyjs Legitimität international zu untergraben. Teile der US-Administration, darunter Donald Trump, haben Druck für Wahlen gemacht — ohne die logistischen Hürden zu benennen. Der Atlantic Council stellt fest, dass dieser Druck westliche Positionen in ein Fahrwasser bringt, das Moskau begrüßt: Wenn Wahlen unter Beschuss Delegitimierung erzeugen, ist die Forderung danach ein Instrument, kein Demokratiebeitrag.

Gleichzeitig gibt es unter europäischen Partnern keine kohärente Forderung nach einem spezifischen Wahltermin. EU und IWF knüpfen ihre Unterstützung an Korruptionsbekämpfung und Rechtsstaatlichkeit — nicht an die Abhaltung von Wahlen im laufenden Kriegszustand. Die Ukraine-Fazilität der EU, ausgestattet mit bis zu 50 Milliarden Euro für 2024 bis 2027, operiert mit Bedingungen, die Reformfortschritte messen, nicht Wahltermine. Die Aussetzung von Wahlen ist bislang kein Sperrmechanismus für westliche Geberleistungen.

Woran sich die Analyse entscheiden wird

Die Spannung zwischen Legitimationserhalt und Wahlbarkeit lässt sich nicht auflösen — sie lässt sich nur beobachten. Was als Nächstes zeigen wird, ob die Aussetzung als demokratische Notstandsmaßnahme hält oder zur Konsolidierung von Exekutivmacht wird: erstens, ob die Ukraine nach einem möglichen Waffenstillstand zügig zum verfassungsmäßigen Zyklus zurückkehrt oder die Sechs-Monats-Frist ausreizt; zweitens, ob das Verfassungsgericht die Rechtslage zur Präsidentschaftswahl klärt oder die Lücke offen lässt; und drittens, ob internationale Demokratiemessungen (V-Dem, Freedom House) ab 2025 eine strukturelle Verschiebung der Machtverteilung in Kiew registrieren, die über Kriegserfordernisse hinausgeht.

Versprochen ist eine Wahl sechs Monate nach Kriegsende. Wann das ist, weiß niemand.