Was folgt, ist weniger neu: Konsulat schließen, Kulturinstitut kündigen, Verantwortung zuweisen. Das Protokoll der Empörung läuft ab wie geprobt.
Das Problem liegt nicht in dem, was die Bundesregierung tut. Es liegt in dem, was sie dabei offenlässt.
Beginnen wir mit dem stärksten Argument der anderen Seite — denn es ist kein schwaches. Die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn trifft tatsächlich etwas. Nach Berichten, die sich auf BILD-Informationen und den Bericht der Kyiv Post stützen, sollen rund ein Drittel der dort akkreditierten Diplomaten russischen Geheimdiensten zuzuordnen sein; das Konsulat galt als Koordinierungspunkt für Operationen gegen Benelux-Staaten, EU-Institutionen und das NATO-Hauptquartier. Wer diese Infrastruktur schließt, erhöht die Kosten für die nächste Operation — zumindest kurzfristig. Sanktionen haben eine ordnungspolitische Funktion: Sie signalisieren, dass staatliche Aggression einen Preis hat, auch unterhalb der Kriegsschwelle. Das ist nicht nichts.
Aber es ist auch nicht genug. Und hier beginnt das eigentliche Problem.
Die Drohne am Flughafen Leipzig/Halle war auf eine ukrainische Transportmaschine gerichtet. Eine weitere kollidierte mit einer DHL-Maschine; ein Logistikzentrum, das täglich Fracht im Umfang europäischer Versorgungsketten abwickelt, stand im Fadenkreuz. Parallel brannten Umspannwerke in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen — einem Täter, der sich zu Klimaextremismus bekannte, wurden weitere zugeschrieben, staatliche Hintermänner aber nicht ausgeschlossen. Das Bundeskriminalamt registrierte 2025 über 1.000 verdächtige Drohnenflüge über deutschem Gebiet.
Was hat der Staat dem entgegengestellt? Das Kritis-Dachgesetz trat im März 2026 in Kraft — Mindestanforderungen für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur, branchenübergreifend, bundesweit. Die Rechtsverordnungen, die diesen Rahmen mit Inhalt füllen, stehen noch aus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert Betreiber. Die primäre Verantwortung für die Absicherung liegt bei den Unternehmen selbst.
Das ist die Lücke, die der Kommentar des BMI nicht füllt.
Wer sagt, er habe die Schließung des Konsulats angeordnet, um russische Geheimdienstaktivitäten in Westeuropa zu schwächen, erklärt gleichzeitig: Den Hebel über die Anlage — das Tor, den Zaun, den Abwehrschirm — hat er nicht gezogen. Der russische GRU braucht kein Konsulat mehr, wenn die Drohne schon fliegt. Gut darin, den Drahtzieher zu benennen; deutlich schwächer darin, das Kabel zu schützen, das er durchschneiden will.
Man kann einwenden, dass der Staat nicht jedes Umspannwerk bewachen kann und privatwirtschaftliche Betreiber für ihre Anlagen zuständig sind. Das stimmt rechtlich. Aber es stimmt nicht als Antwort auf eine Bedrohung, die der Staat selbst als „hybride Kriegsführung" qualifiziert. Wer das Wort „Krieg" benutzt — unterhalb der Schwelle, aber immerhin — und dann auf die Eigenverantwortung der Stadtwerke verweist, hat entweder die Einordnung oder die Konsequenz nicht ernst gemeint.
Die Effizienzachse verschärft das Bild. Das Kritis-Dachgesetz hätte die Grundlage für verbindliche Schutzstandards sein können — konkrete Zäune, konkrete Drohnenabwehr, konkrete Reaktionszeiten. Stattdessen wartet das Gesetz auf seine Verordnungen. In der Lücke stehen Betreiber, die Hinweisblätter des BfV empfangen, und Sicherheitsbehörden, die Zuständigkeiten klären.
Außenminister Johann Wadephul hat die Maßnahmen gegen Russland mitgetragen; die diplomatische Front hält. Die Botschaft nach Moskau ist formuliert. Die Botschaft an den Ingenieur im Schaltwerk bei Cottbus oder den Frachtkoordinator am Tarmac in Leipzig/Halle lautet: primär zuständig bist du selbst.
Das russische Konsulat in Bonn ist geschlossen. Das Russische Haus in Berlin verliert seinen Vertrag. Und die Rechtsverordnungen zum Kritis-Dachgesetz warten.
