Anfang September 2026 schaltete Google eine neue Oberfläche für seine Suche in Europa auf. Wer nach einem Hotel in Lissabon sucht, sieht seitdem zuerst einen hervorgehobenen Vergleichsdienst, darunter zwei weitere mit weniger Detailtiefe, dann ein Karussell mit Hotels — ohne Echtzeitpreise. Die Änderung ist das Ergebnis von 890 Millionen Euro Strafe, die die Europäische Kommission im Juli 2026 verhängte: 460 Millionen wegen Selbstbevorzugung eigener Dienste in der Suche, 430 Millionen wegen Beschränkungen im Google Play Store. Google hatte 60 Tage, um nachzubessern — sonst drohten periodische Strafzahlungen von bis zu fünf Prozent des globalen Jahresumsatzes.
Die Anpassung kam. Nur nennt sie Nick Fox, der für die Suche zuständige Google-Manager, intern die „größte Qualitätsverschlechterung in der 29-jährigen Geschichte" der Suchmaschine. Das ist einseitige Selbstdarstellung — aber sie beschreibt eine strukturelle Wirkung, die unabhängig von Googles Eigeninteresse real ist.
Der Mechanismus hinter der Geste
Der Digital Markets Act (DMA) gilt seit Mai 2023 für sogenannte Gatekeeper — Plattformen mit systemischer Marktmacht. Sein Ziel ist Offenheit: Wettbewerber sollen gleichberechtigt sichtbar werden. Was die Verordnung nicht regeln kann, ist die Qualität der Compliance. Google muss Drittdienste prominent platzieren. Es muss sie nicht mit denselben Daten versorgen, die seine eigenen Dienste tragen.
Das Ergebnis ist eine neue Hierarchie: Oben erscheint ein Vergleichsdienst wie Expedia oder Booking.com — aber ohne Echtzeitpreise, ohne die Filterfunktionen, die Googles eigene Hotelsuche noch vor wenigen Wochen bot. Die Platzierung ist regulationskonform. Die Nutzbarkeit ist es nicht. Google hat das Feld geöffnet und dabei den Wert der Fläche halbiert.
Frühere Anpassungen zur DMA-Einhaltung führten laut Google zu einem Rückgang des direkten Buchungsverkehrs zu europäischen Unternehmen um 30 Prozent. Diese Zahl ist intern erhoben und nicht unabhängig geprüft. Aber selbst wenn sie übertrieben ist: Der strukturelle Effekt — Buchungen wandern zu Intermediären, nicht zum Zielobjekt — ist plausibel und war vorhersehbar.
Repair as a Checkbox
Wer glaubt, das sei ein Problem des digitalen Raums, liest die Untersuchung von Right to Repair Europe und iFixit falsch. Seit dem 20. Juni 2025 schreiben EU-Ökodesign-Vorschriften vor, dass Smartphone-Hersteller Reparaturinformationen bereitstellen. Die Richtlinie zum Recht auf Reparatur trat am 31. Juli 2026 in Kraft — Hersteller müssen Ersatzteile sieben Jahre nach Marktende liefern, Reparaturen zu angemessenen Preisen und in angemessener Frist anbieten, keine Software-Barrieren gegen unabhängige Reparaturen errichten.
Die Umsetzungsquote: 18 Prozent der untersuchten Smartphone-Modelle verlinkten auf Seiten mit tatsächlichen Reparaturanleitungen oder Ersatzteilpreisen. Fast die Hälfte enthielt gar keine Reparaturinformationen. 19 Prozent verlinkten auf Support-Seiten ohne einschlägige Inhalte. 5 Prozent auf externe Marktplätze wie Temu oder AliExpress.
Das ist formale Compliance in Reinform: Ein Feld ist vorhanden, ein Link gesetzt, das Gesetz erfüllt — der Inhalt fehlt. Die EU hatte jährliche Einsparungen von 12 Milliarden Euro für Konsumenten erwartet. Ob diese Zahl erreichbar ist, wenn vier von fünf Herstellereinträge ins Leere führen, bleibt offen. Sanktionen für diese Eintragsqualität sind im Briefing nicht belegt; die Durchsetzungsmechanismen sind damit die entscheidende, noch ungelöste Frage.
Dreizehn Milliarden im Grau
Ganz ohne formale Anpassung funktioniert das dritte Feld. Der Europäische Rechnungshof bezifferte im Sonderbericht 23/2026, dass der illegale Tabakhandel die EU-Mitgliedstaaten 2023 mindestens 13 Milliarden Euro Steuereinnahmen kostete. Fast jede zehnte Zigarette auf dem EU-Markt stammt aus illegaler Produktion oder Schmuggel. Zwischen 2023 und 2025 wurden 187 illegale Tabakverarbeitungsanlagen entdeckt — kriminelle Netzwerke verlagern Produktion zunehmend in den Binnenmarkt, um Transportrisiken zu senken.
Rechnungshof-Mitglied Petri Sarvamaa kritisiert die Bekämpfung als fragmentiert: uneinheitliche Strafverfolgung, ungleiche Sanktionshöhen, fehlende Koordination zwischen den Mitgliedstaaten. Hier gibt es keine Google-ähnliche formale Anpassungsgeste — aber das Ergebnis ist strukturell dasselbe. Eine EU-weite Regulierung trifft auf dezentrale, unkoordinierte Vollzugsinstanzen und erzeugt damit das Defizit, das sie eigentlich schließen sollte.
Was die drei Fälle verbindet
Die drei Felder unterscheiden sich in Akteur, Sektor und Compliance-Typ. Was sie verbindet, ist die Logik des Minimums: Tue das, was die Regelung messbar verlangt — und nicht mehr.
Google muss Drittdienste platzieren, nicht stärken. Smartphone-Hersteller müssen Reparaturlinks setzen, nicht pflegen. Mitgliedstaaten müssen nominell verfolgen, nicht koordiniert durchsetzen. Überall entsteht dasselbe: eine formale Hülle, deren Inhalt hinter dem regulatorischen Ziel zurückbleibt.
Das ist kein Versagen des Rechtstexts allein. Der DMA ist präzise; die Ökodesign-Verordnung auch. Das Problem liegt im Vollzugsdesign: Die Kommission definiert Output-Standards — Platzierung, Link, Ermittlung — statt Outcome-Standards — Nutzbarkeit, Reparierfähigkeit, Steuerschluss. Solange Strafe an Geste gekoppelt ist, bleibt die Geste das Ziel.
Was zeigen wird, ob die Einschätzung trägt
In drei Monaten lässt sich prüfen, ob die Marktanteile der Drittdienste in Googles neuer Suchoberfläche tatsächlich steigen — oder ob Booking.com und Expedia zwar oben stehen, aber weniger gebucht werden. Im Reparaturbereich wird entscheidend sein, ob nationale Behörden Sanktionen gegen leere Verlinkungen verhängen oder ob die Richtlinie mangels Vollzug totes Recht bleibt. Beim illegalen Tabakhandel liegt der Prüfstein im nächsten ECA-Bericht: Sinkt der Anteil illegaler Zigaretten messbar, oder steigen die Steuerausfälle weiter?
Die EU-Kommission unter Teresa Ribera, zuständig für Wettbewerbspolitik, hat mit dem DMA das schärfste digitale Regulierungsinstrument weltweit geschaffen. Ob es Märkte öffnet oder nur Platzierungen verändert, entscheidet sich nicht im Gesetzestext, sondern in der Frage, was nach der Geste kommt.
