Zwei Klagen, eingereicht innerhalb einer Woche im September 2026 vor kalifornischen Gerichten, markieren den ersten praktischen Test zweier neuer Gesetze: eines kalifornischen Provenienzgesetzes von 2024 und des Holocaust Expropriated Art Recovery Act — des HEAR Act — von 2025, der unter der Trump-Regierung auf Bundesebene in Kraft trat. Beide Normen haben dasselbe Ziel: verhindern, dass Restitutionsansprüche an Verjährungsfristen oder Zuständigkeitsfragen scheitern, bevor ein Gericht die Sachlage überhaupt prüft.

Das ist keine Kleinigkeit. Denn genau daran waren frühere Klagen gescheitert.

Das Cranach-Diptychon und seine Geschichte

Lucas Cranach der Ältere malte „Adam und Eva" 1530 als Diptychon — zwei lebensgroße Figuren, Öl auf Holz, heute Kernstück der Sammlung des Norton Simon Museum in Pasadena. Klägerin ist die Jewish Federation of Greater Los Angeles, die im Namen von Marei von Saher handelt, der Erbin des Kunsthändlers Jacques Goudstikker. Goudstikker floh 1940 vor den Nationalsozialisten aus den Niederlanden; seine Galerie und Bestände wurden vom NS-Regime beschlagnahmt. Von Saher hatte das Norton Simon Museum bereits 2007 verklagt — und verloren, weil das Gericht die Klage aus prozessualen Gründen abwies, ohne den Sachverhalt zu prüfen.

Das neue kalifornische Gesetz soll genau diese Abweisung künftig ausschließen. Es erlaubt, dass kalifornisches Recht auf Streitigkeiten über NS-Raubkunst angewendet wird, und begrenzt die Möglichkeit, Klagen an Verjährungsargumenten zu beenden. Die Federation argumentiert, das Diptychon sei Raubgut; das Museum hält dagegen, es habe einen rechtmäßigen Titel.

Wie das Museum diesen Titel begründet, ist aus den verfügbaren Unterlagen nicht im Detail belegt. Was belegt ist: Das Werk hängt seit Jahrzehnten öffentlich, und das Museum hat die Ansprüche bislang in jedem Verfahren bestritten.

Aquarelle als Zwangsarbeit — und als Museumsstück

Die zweite Klage ist in ihrer Konstruktion singulär. Dina Gottliebova Babbitt, 1923 in der Tschechoslowakei geboren, wurde 1943 nach Auschwitz deportiert. Josef Mengele befahl ihr, als Häftlingszeichnerin zu arbeiten — sie malte Aquarellporträts von Mithäftlingen, teilweise mit „Dinah 1944" signiert und datiert. Diese Bilder dienten Mengeles Rassenforschung. Gottliebova Babbitt überlebte, emigrierte in die USA, arbeitete später für Walt Disney. Sie starb 2009; ihre Töchter führen die Klage.

Beklagter ist das Auschwitz-Birkenau Memorial and Museum in Oświęcim, Polen. Die Institution argumentiert, die Aquarelle gehörten zum historischen Gedächtnis des Lagers und müssten dort verbleiben. Die Töchter halten dagegen, das Eigentum an den Werken sei nie rechtmäßig übertragen worden — ihre Mutter habe unter Zwang gemalt, ohne je Besitz aufzugeben.

Die Klage gegen eine polnische Institution vor einem US-Bundesgericht in Los Angeles wirft eine Rechtsfrage auf, die erheblich über den Einzelfall hinausweist: Greift der Foreign Sovereign Immunities Act — der FSIA — und schützt das polnische Gedenkstättenmuseum vor US-Zuständigkeit? Das US-Justizministerium hat in einem ähnlichen Verfahren argumentiert, die NS-Enteignung jüdischen Eigentums falle unter eine FSIA-Ausnahme, weil sie als Handlung einer Regierung gegen eigene Staatsangehörige zu werten sei. Ob das Bundesgericht in Los Angeles diese Linie übernimmt, ist offen.

Der Rechtsrahmen und seine Lücken

Internationaler Referenzpunkt sind die Washington Principles von 1998 — eine nicht bindende Vereinbarung von 44 Staaten, die „faire und gerechte Lösungen" bei NS-Raubkunst fordert. Was fair und gerecht bedeutet, bestimmt jede Unterzeichnerregierung selbst. Deutschland hat dafür die Beratende Kommission eingerichtet; die USA haben sich auf das Prinzip der Freiwilligkeit verlassen — und auf die Bereitschaft der Museen, eigene Provenienzforschung zu betreiben und Ansprüche zu verhandeln.

Diese Bereitschaft ist, belegt durch Jahrzehnte der Praxis, begrenzt. Das Art Loss Register erfasst gestohlene Kunstwerke, die American Alliance of Museums gibt Empfehlungen für Provenienzforschung heraus — beides ist jedoch freiwillig. Wie intensiv einzelne Museen die Lücken in Sammlungsbiografien zwischen 1933 und 1945 dokumentieren, ist öffentlich kaum nachprüfbar. Europäische Länder wie Deutschland und die Niederlande haben staatlich geförderte Provenienzforschungszentren — das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg ist das bekannteste — und gesetzliche Meldepflichten für Verdachtsfälle. In Kalifornien gibt es beides nicht, und die neuen Gesetze adressieren nicht die Transparenz, sondern die Klagemöglichkeit.

Gerichtstest für zwei neue Normen

Der HEAR Act von 2025 ist die Neufassung eines gleichnamigen Gesetzes von 2016, das zunächst auf sechs Jahre befristet war. Er verlängert und stärkt die Verjährungsausnahme für NS-Raubkunstansprüche auf Bundesebene. Das kalifornische Gesetz von 2024 ergänzt das auf Staatsebene: Gerichte können fortan kalifornisches Recht anwenden, auch wenn Beklagte ihren Sitz außerhalb Kaliforniens haben — relevant besonders für internationale Institutionen wie das Auschwitz-Museum.

Beide Normen schieben die technischen Abweisungsgründe beiseite, die frühere Klagen erledigten, bevor ein Richter die Sachlage beurteilen konnte. Was sie nicht lösen, ist die Sachfrage: Wie lässt sich beweisen, dass ein Kunstwerk zwischen 1933 und 1945 unter Zwang den Besitzer wechselte, wenn Dokumente fehlen, verstreut oder vernichtet sind? Die Beweislastverteilung — muss der Kläger den Raub nachweisen, oder muss das Museum den rechtmäßigen Erwerb belegen — ist in beiden neuen Gesetzen nicht eindeutig geregelt.

Das Norton Simon Museum wird beweisen müssen, wie und von wem das Cranach-Diptychon nach 1945 rechtmäßig erworben wurde. Das Auschwitz-Birkenau Memorial and Museum wird zunächst klären müssen, ob ein US-Gericht überhaupt zuständig ist.

Schon in drei bis sechs Monaten wird erkennbar sein, welche der prozessualen Fragen die Gerichte in Los Angeles zuerst entscheiden — die FSIA-Frage im Fall Babbitt oder die Verjährungsfrage im Fall Cranach. Fällt eine der Klagen erneut an formalen Hürden, wäre das ein Befund über die Reichweite der neuen Gesetze. Kommt ein Gericht zur Sachprüfung, steht amerikanisches Museumsrecht vor einer Frage, die es bislang konsequent vermieden hat zu beantworten.