Mecklenburg-Vorpommern hat am 20. September 2026 ein Urteil gefällt. Die CDU erhielt 4,9 Prozent und schied aus dem Landtag aus. Merz sprach danach von Reformen, die kommen müssten, vom Vertrauen, das zurückgewonnen werden müsse, und davon, Kanzler bleiben zu wollen. Die Erklärung klang nach Entschlossenheit. Ihr fehlt bislang ein Gesetz.

Wer in dieser Lage das Vertrauen der kommunalen Ebene zurückgewinnen will, braucht mehr als ein Bekenntnis. Er braucht einen Gesetzentwurf, der im Bundesrat liegt, eine Frist, an der er gemessen werden kann, und ein Instrument, das nicht auf den nächsten Haushaltszyklus wartet. Merz hat beides angekündigt und keines getan.

Der Zugzwang ist konkret. Das Finanzierungsdefizit der Kommunen der Flächenländer betrug 2025 rund 31,9 Milliarden Euro. Der Kassenkreditbestand stieg zum 31. Dezember 2025 auf 41,6 Milliarden Euro. Der Deutsche Städtetag fordert für 2027 eine Soforthilfe von 30 Milliarden Euro. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verlangt, die Mittel aus dem Sondervermögen für Kommunen auf mindestens 130 Milliarden Euro zu verdoppeln. Der Investitionsrückstand — Schulen, Straßen, Leitungsinfrastruktur — liegt bei 231 Milliarden Euro, davon allein 68,9 Milliarden Euro für Schulen und 53,7 Milliarden Euro für Straßen. Im Juni 2026 beteiligten sich mehr als 1.500 Kommunen an einem bundesweiten Aktionstag unter dem Motto „Kommunen am Limit".

Das Kabinett Merz hat im April 2026 das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) beschlossen; der Bundesrat stimmte im Juli 2026 zu. Das Gesetz sieht von 2026 bis 2029 jährliche Entlastungen für finanzschwache Flächenländer von 250 Millionen Euro vor, für ostdeutsche Länder weitere 350 Millionen Euro jährlich über eine Reduzierung ihres Anteils an DDR-Zusatzversorgungssystemen, für finanzstarke Länder 400 Millionen Euro jährlich im Finanzausgleich. Die am 25. Juni 2026 vereinbarte Konnexitätsregel — der Bund trägt ab dem 1. September 2026 80 Prozent der Mehrkosten, wenn neue Bundesgesetze Kommunen mit über 200 Millionen Euro belasten — schätzt die Ministerpräsidentenkonferenz auf ein Entlastungspotenzial von etwa 3 Milliarden Euro für 2027.

Das ist ein Anfang. Es ist kein Pakt. Zwischen dem, was beschlossen ist, und dem, was gebraucht wird, liegen Größenordnungen — und kein Mechanismus, der die Lücke rechtlich schließt.

Der Zug. Merz sollte binnen 14 Tagen eine außerordentliche Ministerpräsidentenkonferenz einberufen, dort die Grundlinien eines rechtlich verbindlichen Bundesinvestitionsfonds und einer strukturellen Dauerentlastung verhandeln und anschließend einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen. Das Instrument ist ein Bundesgesetz — kein Erlass, kein Verwaltungsabkommen. Der erste Schritt ist datierbar und überprüfbar: Drucksache im Bundesrat, Datum sichtbar. Die Größenordnung orientiert sich an der Bertelsmann-Stiftungs-Analyse und der Städtetag-Forderung; die genaue Finanzierungsarchitektur ist Verhandlungssache zwischen Bund und Ländern, aber der Rahmen — Sondervermögen, Konnexitätsmechanismus, Investitionstitel — ist verfassungsrechtlich darstellbar, wie das bereits beschlossene 500-Milliarden-Sondervermögen zeigt.

Warum es Merz' eigener Zug ist. Seine Zielfunktion hat er selbst benannt: „Die Reformen müssen kommen. Wir müssen das Land fit machen für die Zukunft." Das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt" ist seine Formel, nicht die der Opposition. Ein rechtlich verbindlicher Pakt wäre die konsequente Verlängerung dieser Formel: Wer das Prinzip ins Grundgesetz schreiben will, fängt damit an, es im Bundesgesetz zu verankern. Ohne diesen Schritt bleibt die Formel Wahlkampfrhetorik — jedenfalls wird die SPD in der Koalition das irgendwann sagen, und Recht haben.

Der Doppel-Test. An der Demokratie-Achse schärft dieser Schritt die kommunale Selbstverwaltung, statt sie zu schwächen — Kommunen, die investieren können, gestalten. An der Effizienz-Achse reduziert ein rechtlich verbindlicher Mechanismus die Verhandlungskosten jedes künftigen Bundesgesetzes, das Kommunen belastet: Die Konnexitätsregel ist bereits vereinbart, die Verbindlichkeit ist der fehlende Teil. An der Ökologie-Achse ist der Investitionsrückstand in der kommunalen Infrastruktur — Wärmenetz, ÖPNV, Schulsanierung — direkter Hebel für die kommunale Energiewende.

Der stärkste Einwand. Das LKEG ist bereits Gesetz. Wer jetzt einen neuen Gesetzentwurf einbringt, riskiert den Eindruck, das Beschlossene sei unzureichend — was Länder, die gerade zugestimmt haben, in eine schwierige Lage bringt. Manche Ministerpräsidenten, darunter SPD-geführte Länder, haben die Einigung ausdrücklich gelobt. Ein zweiter Anlauf so kurz danach könnte als Misstrauensvotum gegen die eigene Koalitionsleistung gelesen werden.

Das ist ein realer Einwand. Er trifft aber nicht den Kern: Das LKEG löst das strukturelle Defizit nicht, es dämpft es. Merz selbst hat nach der Wahl vom Reformkurs gesprochen, nicht vom Abschluss. Wer einen Anfang als Anfang bezeichnet und dann nicht weitermacht, verliert die Glaubwürdigkeit für den Reformbegriff insgesamt. Die Länder, die die Einigung gelobt haben, haben gleichzeitig mehr gefordert — das ist kein Widerspruch, sondern der politische Spielraum für einen zweiten Schritt.

Gewerkschaft ver.di hat die bisherigen Entlastungen als „Witz" bezeichnet. Das ist Parteinahme. Aber die Lücke, auf die ver.di zeigt, ist real: Zwischen 3 Milliarden Entlastungspotenzial und 30 Milliarden Soforthilfeforderung liegen nicht Details, sondern Größenordnungen.

Merz kann weiter erklären, dass die Reformen kommen. Oder er bringt eine Drucksache in den Bundesrat ein. Der Prüfstein ist eindeutig.

Prüfstein

  • Adressat: Friedrich Merz, Bundeskanzler
  • Zug: Einbringung eines formellen Gesetzentwurfs zur strukturellen kommunalen Entlastung und Einrichtung eines Bundesinvestitionsfonds im Bundesrat, vorbereitet durch eine außerordentliche Ministerpräsidentenkonferenz binnen 14 Tagen
  • Frist: 15.10.2026
  • Prüfstein: Liegt bis zum 15. Oktober 2026 eine Bundesratsdrucksache zum Gesetzentwurf vor — ja oder nein?