Zwischen 450 Millionen und knapp 4 Milliarden Euro liegen die Einnahmeerwartungen, die verschiedene Akteure für eine nationale Abgabe auf zuckerhaltige Getränke nennen. Neunfache Spreizung für dasselbe Instrument – das sagt weniger über Zucker als über den Zustand der deutschen Haushaltsdebatte.

Mario Voigt, Ministerpräsident Thüringens, und sein Kabinettsminister Maik Rhein haben die Pläne der Bundesregierung jetzt öffentlich abgelehnt. Ihr Argument: Die Steuer belastet Verbraucher in wirtschaftlich angespannter Lage. Das ist eine Position, die Gewicht hätte – wäre Thüringen nicht eines der neun Bundesländer, die 2022 selbst die Prüfung einer herstellerbezogenen Abgabe auf Softdrinks gefordert hatten. Belegtes Wollen gegen jetziges Wirken, in einem Satz: Thüringen hat für eine Zuckersteuer-Prüfung gestimmt und lehnt die Zuckersteuer jetzt ab.

Was die Zahlen tragen – und was nicht

Das Bundesgesundheitsministerium hat Einnahmen aus der Abgabe in seinen Haushaltsentwurf eingestellt; das Bundesfinanzministerium erkennt diese Ansätze nicht an. Bereits in dieser Differenz steckt die eigentliche Spannung: Nicht erst die Länder blockieren, sondern das Kabinett selbst hat keinen gemeinsamen Nenner gefunden.

Die Spanne der Schätzungen erklärt sich aus den konkurrierenden Modellen. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet – nach Informationen der Verbraucherzentrale Hamburg und des Deutschen Ärzteblatts – mit rund 450 Millionen Euro jährlich, bezogen auf ein engeres Anwendungsfeld. Branchenverbände wie der Deutsche Brauer-Bund extrapolieren auf knapp 4 Milliarden Euro, wenn die Abgabe breiter gefasst wird und auch Säfte, Eistees sowie Getränke mit Süßstoffen erfasst. Das Bundesfinanzministerium wiederum will die Steuer gegenüber den Empfehlungen der Expertenkommission ausweiten – was die Einnahmen erhöhte, gleichzeitig aber den politischen Widerstand der Länder und der Agrarlobby verstärkte.

Eine gesundheitsökonomisch gesicherte Zahl gibt es: Die direkten Folgekosten ungesunder Ernährung für das deutsche Gesundheitssystem liegen bei rund 16,8 bis 17 Milliarden Euro jährlich, wie Studien der Universität Halle-Wittenberg und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung belegen. Für Thüringen lassen sich diese Kosten nicht direkt auf den Landeshaushalt herunterrechnen – die verfügbaren Daten beziehen sich auf das Gesamtsystem. Klar ist aber: Der Thüringer Landeshaushalt 2026/2027 umfasst rund 14,8 bis 15,1 Milliarden Euro; jede Verschiebung bei den Krankenkassenbeiträgen trifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Land direkt, ohne im Landeshaushalt zu erscheinen.

Das föderale Bremsmanöver

Verfassungsrechtlich ist die Zuckersteuer als Verbrauchsteuer nach Artikel 106 GG Bundessache – der Bund kann sie ohne Zustimmung des Bundesrates einführen, sofern das Gesetz nicht die Verwaltungsorganisation der Länder verändert. Das Bundesverfassungsgericht hat das Prinzip gefestigt: Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag den Bundesrat überstimmen.

Die politische Realität sieht anders aus. Sobald eine Steuer Vollzugslasten auf die Länder verlagert oder ihre Finanzausgleichsposition berührt, wächst der Druck auf den Vermittlungsausschuss. Thüringen hat in anderen Haushaltsfragen demonstriert, wie das funktioniert: 2022 blockierte der Bundesrat eine steuerfreie Entlastungsprämie, weil die Länder die Kostenverteilung für unzumutbar hielten. Das Grundmuster – der Bund beschließt ein fiskalpolitisches Instrument, die Länder verweisen auf ihren Haushaltsvorbehalt – ist strukturell stabil, unabhängig von der Parteifarbe der Landesregierungen.

Erschwerend kommt hinzu, dass CDU-geführte Länder hier gegen eine CDU-geführte Bundesregierung stehen. Voigt und Rhein richten sich nicht gegen politische Gegner, sondern gegen den eigenen Parteivorsitzenden Friedrich Merz. Das schwächt den parteipolitischen Transmissionsriemen, über den Koalitionsdisziplin sonst wirkt.

Was das britische Modell belegt – und was nicht

Befürworter verweisen auf das Vereinigte Königreich: Dort sank der durchschnittliche Zuckergehalt in Getränken nach Einführung der Soft Drinks Industry Levy 2018 um rund 46 Prozent. Hersteller reformulierten ihre Produkte, um die gestaffelte Abgabe zu vermeiden – genau der Lenkungseffekt, den das Instrument erzielen soll.

Was das britische Modell nicht beantwortet: ob derselbe Effekt in einem Markt eintritt, in dem gleichzeitig Süßstoffe besteuert werden – wie es das Bundesfinanzministerium in seiner Ausweitungsvariante vorsieht. Das Umweltbundesamt hat darauf hingewiesen, dass eine Besteuerung von Süßstoffen zusätzliche Einträge persistenter Substanzen in den Wasserkreislauf riskiert. Mexiko gilt als Gegenbeispiel: Die dort eingeführte Zuckersteuer hat nach Einschätzung der Zuckerverbände keine messbaren Adipositas-Rückgänge erzeugt. Epidemiologisch ist der Befund gespalten – eine Kausalverbindung zwischen Steuer und Gewichtsreduktion ist belegt für spezifische Bevölkerungsgruppen, nicht generell.

Der Dissens zwischen Gesundheitsökonomen und Industrieverbänden läuft auf eine methodische Gretchenfrage hinaus: Zählt man Einnahmen und Reformulierungseffekte zusammen oder verlangt man klinischen Nachweis für Gewichtsreduktion? Die Antwort bestimmt, ob die Steuer als gesundheitspolitisch effektiv gilt.

Das eigentliche Strukturproblem

Die Zuckersteuer-Debatte ist kein Sonderfall. Sie zeigt das Grundproblem jeder Konsolidierungspolitik im deutschen Föderalismus: Der Bund trägt den Einnahmedruck, die Länder tragen die Vollzugslasten und die Wählernähe zu den Belasteten. Solange dieser Asymmetrie kein struktureller Ausgleich gegenübersteht, wird jedes neue Lenkungsinstrument denselben Widerstand erzeugen – ob es Zucker besteuert, CO₂ oder Kraftstoff.

Ob Voigts Ablehnung repräsentativ für die Ministerpräsidentenkonferenz ist oder eine Minderheitenposition bleibt, wird sich zeigen, wenn das Thema auf die Tagesordnung der nächsten MPK kommt. Neun Länder haben 2022 für eine Prüfung gestimmt; wie viele davon heute noch dafür stimmen würden, ist offen. Das ist der Test, an dem sich ablesen lässt, ob der Widerstand gegen die Bundesregierung parteitaktisch begründet ist – oder ob die Haushaltslage der Länder den Spielraum für gesundheitspolitischen Weitblick inzwischen strukturell einengt.