Die Verordnung fehlt noch.

Reiches bester nächster Zug: eine Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Spritpreisdeckels erarbeiten, die Margen-Berechnungsgrundlagen mit dem Bundeskartellamt und der Raffineriewirtschaft festlegen und das Amt zur tagesaktuellen Preiskontrolle ermächtigen.


Kernpunkte

  • Der Bundestagsbeschluss vom 25. September 2026 setzt Reiche unter Zugzwang: Der Deckel kommt, die Ausgestaltung liegt bei ihr.
  • Ohne eine förmliche Verordnung mit Berechnungsformel und Kontrollbefugnissen droht der Deckel entweder leer zu laufen oder die Versorgungssicherheit zu gefährden — beides Ziele, die Reiche selbst formuliert hat.
  • Das Bundeskartellamt prüft bereits die Preisbildung im Kraftstoffgroßhandel, braucht aber eine gesetzliche Ermächtigung für eine verbindliche tagesaktuelle Kontrolle.
  • Reiche sollte bis zum 15. Oktober 2026 eine Arbeitsgruppe mit Kartellamt und Raffinerievertretern einberufen und dem Bundestag einen Verordnungsentwurf vorlegen.

Der Bundestagsbeschluss vom 25. September 2026 ist für Katherina Reiche kein Triumph, sondern ein Arbeitsauftrag. Die Wirtschaftsministerin hatte den Spritpreisdeckel skeptisch gesehen — und das nicht ohne Grund: Preisdeckel auf Kraftstoffmärkten, die über globale Rohstoffpreise und Raffineriekapazitäten getrieben werden, greifen in komplexe Lieferketten ein. Wer die Deckelung falsch kalibriert, riskiert entweder eine Mitnahme durch die Raffinerien oder, im schlimmsten Fall, Versorgungsengpässe. Reiche hat beide Szenarien öffentlich benannt.

Jetzt hat die Koalition entschieden. Der Deckel kommt. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wie — und das ist genau die Zuständigkeit der Wirtschaftsministerin.

Das Modell, auf das sich die Bundesregierung bezieht, stammt aus Belgien und Luxemburg. Beide Länder kennen staatlich festgelegte Kraftstoff-Höchstpreise seit den 1970er Jahren. In Belgien legt das Wirtschaftsministerium den Höchstpreis werktäglich nach einer festgelegten Formel fest, die Raffineriepreise, Vertriebsmargen und weitere Faktoren einrechnet. In Luxemburg werden die Preise mehrfach wöchentlich angepasst. Beide Systeme sind keine festen Deckel, sondern flexible Höchstpreismechanismen mit transparenter Berechnungsgrundlage.

Genau hier liegt Deutschlands Problem: Eine solche Formel existiert hierzulande noch nicht. Die Bundesregierung hat den politischen Beschluss gefasst, die technische Grundlage aber noch nicht gelegt. Wer kalibriert die Marge? Welche Rohölpreisbasis gilt — Rotterdam, Brent, ein gleitender Durchschnitt? Wie werden Transportkosten und regionale Unterschiede eingerechnet? Deutschland hat 16 Bundesländer, unterschiedliche Logistikstrukturen und eine deutlich größere Markttiefe als Luxemburg oder Belgien. Der Bundesverband freier und unabhängiger Tankstellen (bft) hat darauf hingewiesen, dass ein einheitlicher nationaler Deckel strukturell kaum mit den Nachbarland-Modellen vergleichbar ist.

Das ist kein Argument gegen den Deckel — es ist ein Argument für eine sorgfältig ausgearbeitete Verordnung.

Das Bundeskartellamt prüft die Preisbildung im Kraftstoffgroßhandel bereits. Seit April 2026 fordert das Amt Auskünfte von Raffinerien über Preise und Kostenstrukturen, nachdem ein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden war. Die Behörde hat Erfahrung, Datenzugang und Expertise. Was ihr fehlt: eine gesetzliche Ermächtigung, die über die bestehenden Missbrauchsaufsichtsbefugnisse des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hinausgeht und eine verbindliche tagesaktuelle Preisüberwachung im Rahmen eines staatlichen Höchstpreismechanismus erlaubt. Der bestehende § 29a GWB ermöglicht zwar eine nachträgliche Überprüfung unangemessen hoher Preise, nicht aber die Art von prospektiver, formelbasierter Kontrolle, die ein Deckel nach belgischem Vorbild erfordert.

Diesen Schritt — Ermächtigungsgrundlage schaffen, Berechnungsformel festlegen, Kartellamt in den Vollzug einbinden — kann nur das Bundeswirtschaftsministerium gehen. Per Rechtsverordnung, die auf Basis einer bestehenden oder neu zu schaffenden gesetzlichen Ermächtigung erlassen wird. Braucht der Deckel selbst ein Bundesgesetz, verlängert sich das Verfahren erheblich; in der verbleibenden Zeit bis Januar 2027 wäre das parlamentarische Verfahren eng. Eine Rechtsverordnung, die auf einer bereits im Herbst geschaffenen gesetzlichen Grundlage aufbaut, ist das schnellere, zuständigkeitsschärfere Instrument.

Reiches eigene Zielfunktion ist hier Wegweiser, nicht Hindernis. Sie hat formuliert, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet sein muss und missbräuchliche Preisaufschläge unterbunden werden sollen. Sie hat betont, dass Deutschland seine Raffinerien braucht — für Benzin, Diesel, Heizöl, Kerosin. Beide Bedingungen lassen sich in eine gute Verordnung übersetzen: Eine Formel, die Raffineriemargen nach transparenten Kriterien begrenzt, schützt Verbraucher vor Mitnahme; eine Ausnahmeregelung für Versorgungsengpässe schützt die Infrastruktur.

Der stärkste Einwand lautet: Eine Preisformel, die staatlich gesetzt wird, riskiert genau das, wovor die Monopolkommission gewarnt hat — koordiniertes Verhalten der Anbieter, die sich kollektiv auf die staatlich gesegnete Marge einpendeln, statt im Wettbewerb zu unterbieten. Das ist ein reales Risiko, und die belgische Erfahrung zeigt, dass Preisdeckel Preissteigerungen nicht automatisch bremsen: Der Benzinpreis in Belgien stieg seit Jahresanfang 2026 um 36 Prozent, in Deutschland um 32 Prozent. Der Deckel schützt nicht vor Rohölpreisbewegungen.

Die Antwort auf diesen Einwand liegt in der Konstruktion des Kartellamts-Mandats. Wenn das Amt nicht nur beobachtet, sondern täglich publiziert — Raffineriemarge, Vergleichswert Vorwoche, Abweichung vom Formelwert —, entsteht öffentlicher Druck, der Koordination sichtbar macht, bevor sie sich verfestigt. Transparenz ist die wirksamste Kartellantwort in einem Markt, der ohnehin oligopolistisch strukturiert ist.

Für Reiche selbst ist der Zug strategisch stimmig: Wer als skeptische Ministerin die Ausgestaltung übernimmt, behält die Kontrolle über das Instrument. Wer abwartet, bis andere die Formel vorgeben, verliert sie.

Prüfstein

  • Adressat: Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
  • Zug: Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Spritpreisdeckels erarbeiten, Arbeitsgruppe mit Bundeskartellamt und Raffineriewirtschaft zur Festlegung der Margen-Berechnungsgrundlagen einberufen und dem Bundestag einen Verordnungsentwurf vorlegen
  • Frist: 15.10.2026
  • Prüfstein: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dem Deutschen Bundestag bis zum 15. Oktober 2026 einen Entwurf der Verordnung zur Ausgestaltung des Spritpreisdeckels inklusive der Bundeskartellamt-Kontrollmechanismen vorgelegt — ja oder nein.