Seit dem 29. September 2026 gilt in der US-Bundesverwaltung: „Artificial Intelligence" gibt es nicht mehr. Präsident Trump unterzeichnete eine Exekutivverfügung, die alle Behörden, Ministerien und Exekutivstellen anweist, stattdessen den Begriff „Super Intelligence" zu verwenden — in Korrespondenz, öffentlichen Erklärungen, Richtlinien und nicht-gesetzlichen Dokumenten. Bestehende Verträge und Gesetze bleiben unberührt. Dem Assistenten des Präsidenten für Wissenschaft und Technologie gibt die Verfügung 60 Tage, eine bundesweite Definition von „Superintelligenz" zu erarbeiten.

Das ist keine Kleinigkeit — auch wenn es zunächst so klingt.

Begriffe strukturieren Zuständigkeiten. Wer bestimmt, was eine Technologie heißt, bestimmt mit, welche Behörde sie reguliert, welches Gesetz greift, welcher Ausschuss zuständig ist. Das US-Recht kennt an mindestens einer Stelle eine gesetzliche Definition von „Artificial Intelligence" (15 U.S.C. § 9401), auf die Regulierungsrahmen aufbauen. Ein Exekutivdekret, das den Begriff in der gesamten Verwaltungspraxis ersetzt, ohne die gesetzliche Ebene zu berühren, erzeugt eine Lücke: Das Wort in den Gesetzen und das Wort im Verwaltungsalltag meinen künftig möglicherweise verschiedene Dinge — oder die Verwaltung handelt, als ob sie dasselbe meinten, ohne dass es je eine parlamentarische Entscheidung dazu gab.

Das Abkommen, das nichts erzwingt

Am selben Tag trafen sich im Weißen Haus die Vorstandsvorsitzenden von OpenAI, Meta, Microsoft, Anthropic, Google, Nvidia und weiteren Unternehmen mit Trump. Das Ergebnis: ein Dokument namens „Joint Commitment on Frontier Responsibilities", das Trump als „moralisch bindend" und eine Art „Verfassung" bezeichnete. Es sieht „robuste interne Kontrollen" vor, freiwillige Cybersicherheitstests vor der Markteinführung neuer Modelle und die Offenheit für unabhängige externe Prüfungen.

Was das Dokument nicht enthält: Sanktionen bei Nichteinhaltung. Keine Behörde, die prüft. Kein Zeitplan, nach dem Ergebnisse veröffentlicht werden müssen. Kein Mechanismus, der greift, wenn ein Unternehmen die Tests als bestanden erklärt, obwohl sie das nicht sind.

Versprochen wurden 2023 beim vergleichbaren „Voluntary AI Commitments" unter der Biden-Administration ähnliche Selbstverpflichtungen — darunter Wasserzeichen für KI-Inhalte und Red-Team-Tests vor Markteinführung. Umgesetzt wurden die wenigsten davon vollständig, eine systematische externe Überprüfung fand nicht statt. Das neue Abkommen wiederholt die Struktur, ohne deren Schwäche zu adressieren.

Die Begründung, die Trump für den Freiwilligkeitsansatz liefert, ist konsistent: Staatliche Regulierung koste die USA den technologischen Vorsprung gegenüber China. Es ist das Argument, das Big-Tech-Unternehmen seit Jahren selbst einsetzen — und das unter dieser Administration keine systematische Gegenstimme findet.

Rand Paul und die Blockade

Dass eine solche Gegenstimme auch aus dem Kongress nicht kommt, hat konkrete Ursachen. Senator Rand Paul aus Kentucky hat im September 2026 einen Gesetzentwurf von Senator John Kennedy blockiert, der einen verbindlichen „Kill Switch" für fortgeschrittene KI-Modelle vorgeschrieben hätte — eine Notabschaltfunktion, die staatliche Stellen im Ernstfall hätten auslösen können.

Pauls Argument: Der Kongress verstehe die Technologie nicht gut genug, um sie zu regulieren. Er verweist auf historische Umwälzungen — das Rad, der mechanische Webstuhl, die Elektrizität — die zwar Arbeitsmarktstrukturen veränderten, aber nicht zu dauerhafter Massenarbeitslosigkeit führten. Seine eigentliche Sorge gilt der staatlichen Überwachung, nicht der Technologie. Das ist eine liberale Position mit langer Tradition im amerikanischen Rechtsdenken — und sie hat in diesem Fall die Wirkung, dass ein konkreter Regulierungsvorschlag am Boden bleibt, während zwischen zwölf und zwanzig weitere Entwürfe im Kongress zirkulieren, die nach Angaben verschiedener Berichte ebenfalls keine mehrheitsfähige Koalition hinter sich versammeln.

Das stärkste Argument für Pauls Position: Schlecht geschriebene Gesetze können Innovationsräume schließen, ohne Sicherheit zu schaffen. Die Frage, was genau geregelt werden soll — Trainingsdaten, Ausgaben, Deployment-Kontexte, autonome Handlungsfähigkeit — ist technisch so komplex, dass ein überhasteter Gesetzestext möglicherweise das falsche trifft. Dieses Argument trägt, wenn die Alternative eine durchdachte Regulierung zu einem späteren Zeitpunkt wäre. Die tatsächliche Alternative ist: Selbstverpflichtungen ohne Prüfmechanismus, ein Begriffsumbruch per Dekret und ein Kongress, der wartet.

Was das neue Wort regulatorisch bedeutet

„Super Intelligence" ist kein etablierter Begriff der KI-Forschung. Der Begriff „Artificial General Intelligence" bezeichnet ein hypothetisches System, das menschliche kognitive Fähigkeiten in allen Domänen erreicht oder übertrifft; „Superintelligenz" geht in der philosophischen Literatur noch weiter. Beides beschreibt etwas, das heute kein Unternehmen nachweislich gebaut hat.

Bestehende Systeme — Sprachmodelle, Bildgeneratoren, Entscheidungsautomaten — heißen in der Forschung und in einem Großteil des internationalen Regulierungsdiskurses nach wie vor „Artificial Intelligence" oder „AI". Der EU AI Act, der ab 2025 schrittweise in Kraft tritt und für Unternehmen gilt, die im europäischen Binnenmarkt tätig sind, verwendet den Begriff AI. Die OECD-Definition, auf die sich internationale Koordination stützt, ebenso.

Wenn die US-Bundesverwaltung nun einen anderen Begriff verwendet, entstehen drei praktische Probleme. Erstens: Internationale Abstimmung wird schwerer, weil Behörden auf verschiedene Begriffe referenzieren. Zweitens: Die gesetzliche Definition in 15 U.S.C. § 9401 meint weiterhin „AI" — Behörden, die nach der Exekutivverfügung „SI" schreiben, bewegen sich in einem terminologischen Zwischenraum. Drittens: Die Definition von „Superintelligenz", die der Assistent des Präsidenten binnen 60 Tagen vorlegen soll, ist der eigentlich entscheidende Text — er legt fest, was unter den neuen Begriff fällt und was nicht.

Dieser Text existiert noch nicht.

Woran sich zeigen wird, ob die Deutung trägt

In drei bis sechs Monaten wird erkennbar, ob das Dekret regulatorische Substanz bekommt oder als Symbolakt stehen bleibt. Zwei Indikatoren: Erstens, wie die angekündigte Definition von „Superintelligenz" formuliert ist — ob sie breiter oder enger ist als gängige AI-Definitionen, ob sie bestehende Behördenzuständigkeiten verändert, ob sie neue schafft. Zweitens, ob die freiwilligen Sicherheitstests, zu denen sich die Unternehmen bekannt haben, öffentlich ausgewertet werden — und von wem.

Bleibt die Definition vage und die Auswertung firmenintern, ist das Ergebnis ein Begriffsumbruch ohne regulatorische Bindekraft. Das hätte eine erkennbare Wirkung: Die USA würden sich aus dem internationalen KI-Regulierungsdiskurs, der weiter unter dem Begriff „AI" läuft, definitorisch herausschreiben — ohne das damit entstehende Vakuum zu füllen.