Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, nannte den Fall am 6. Oktober eine „eisenharte und abgründige Geschichte" und forderte „zügige und vollständige Aufklärung der ungeheuerlichen Vorwürfe". Das ist der Teil seiner Reaktion, der unbedingt vertretbar ist.

Der zweite Teil ist schärfer – und interessanter. Von Notz greift auf eine Kritik zurück, die er seit Jahren vorträgt: die „dubiosen und vielfältigen Lobbytätigkeiten ehemaliger Spitzenbeamter und höchster Geheimnisträger" seien ein „Einfallstor für gegnerische Geheimdienste". Er verlangt von der Bundesregierung, „diese illegitimen Praktiken" sofort zu unterbinden. Diese Forderung trägt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Marc Henrichmann, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, stellte sich hingegen anders auf. „Der Staat sendet hier ein wichtiges Signal nach außen, sowie nach innen", erklärte er: „Die Arbeit mit geheimen Informationen ist eine Frage der nationalen Sicherheit und kein Bagatelldelikt!" Und: „Wir werden Geheimnisverrat nicht dulden."

Das Wort „Geheimnisverrat" ist das Problem. Die Bundesanwaltschaft wirft dem früheren BND-Präsidenten landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit vor. Das sind Verdachtsvorwürfe in einem laufenden Ermittlungsverfahren. Der Satz lässt sich so lesen, als stehe der Verrat schon fest. Das Strafrecht kennt die Unschuldsvermutung; vom Vorsitzenden eines Gremiums, das den Dienst parlamentarisch beaufsichtigt, darf man erwarten, dass er sie auch in der Wortwahl beachtet.

Das stärkste Gegenargument

Man kann Henrichmann verteidigen. Die Formulierung „Geheimnisverrat nicht dulden" lässt sich auch als abstrakte Aussage lesen: als Positionierung des Gremiums zur Bedeutung von Geheimhaltungspflichten generell, nicht als Schuldspruch im Einzelfall. Wer ein Kontrollgremium leitet, muss nach einer solchen Festnahme handlungsfähig wirken. Ein weiches Statement würde als Verharmlosung gelesen. Das Signalbedürfnis des Staates – nach innen wie nach außen – ist real.

Das ist das stärkste Argument für Henrichmanns Wortwahl. Es überzeugt nicht. Ein Kontrollpolitiker, der das Signalbedürfnis des Staates über die Verfahrenssauberkeit stellt, übersetzt ein rechtsstaatliches Prinzip in eine Frage der Optik. „Wir werden X nicht dulden" ist eine Aussage über die Sache, nicht über das Verfahren. Wer sie für eine abstrakte Aussage hält, müsste erklären, worauf sie sich am 6. Oktober außer auf Hanning bezogen haben soll.

Die eigentliche Frage des Gremiums

Von Notz hat recht, dass Nebentätigkeiten und Beratungsmandate ehemaliger Spitzenbeamter mit Zugang zu Verschlusssachen ein strukturelles Risiko darstellen.

Die Forderung ist keine Reaktion auf den 6. Oktober, sondern eine Position, die von Notz nach eigener Aussage seit Jahren vertritt. Wenn von Notz sie jetzt erneuert, ist das legitim – er sollte dabei allerdings kenntlich machen, dass er sie unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vertritt, nicht weil der Verdacht die Forderung beweist.

Was das Kontrollgremium hingegen nicht gefragt hat, ist die Frage, die es als Erstes stellen müsste: wie es möglich war, dass ein Büroleiter des Dienstes nach Angaben der Bundesanwaltschaft über Jahre annähernd 2.000, vielfach als Verschlusssache eingestufte Dokumente an einen früheren Präsidenten weitergegeben haben soll, bevor die Hinweise 2025 durch eine Durchsuchung in einem anderen Verfahren auftauchten. Wenn sich der Verdacht bestätigt, ist die Frage nach der Kontrolle auch eine Frage an das Gremium selbst. Diese Frage fehlt in beiden Reaktionen vom 6. Oktober.

Die Bundesregierung erklärte durch ihren Sprecher, sie werde den Vorgang wegen laufender Ermittlungen nicht kommentieren. In den ausgewerteten Berichten vom 6. Oktober lagen keine Äußerungen der SPD, der AfD oder der Linken vor.