Dass Sicherheitsgesetze auf dem Papier stehen und in der Praxis kaum angewendet werden, ist keine Berliner Besonderheit. Es ist der Normalzustand. Was sich nach dem 31. Juli 2026 geändert hat, ist der Druck – und damit der richterliche Blick auf dieselben Normen.

Der mutmaßliche Attentäter Abdul Ballout, 21 Jahre alt, war als Gefährder eingestuft und befand sich auf freiem Fuß. Eine Frau wurde getötet, mehr als dreißig Menschen verletzt. In den Tagen danach stellte die Berliner Polizei Anträge auf Fußfesseln für sieben Gefährder. Das Amtsgericht Tiergarten stimmte bei vier zu – drei Männer, eine Frau, je dreißig Tage.

Was das ASOG jetzt erlaubt

Die rechtliche Grundlage, auf der diese Maßnahmen fußen, ist nicht neu erfunden worden. Die Berliner schwarz-rote Koalition hatte in den Monaten vor dem Anschlag das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz reformiert und das Verfassungsschutzgesetz novelliert. Fußfessel und Unterbindungsgewahrsam sind seither unter Richtervorbehalt möglich, wenn die Behörden eine konkrete Terrorgefahr darlegen können. Angewendet worden war das kaum.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger sprach nach der Gerichtsentscheidung von einem Moment, auf den sie gewartet hatte: „Die Möglichkeiten, die wir in den vergangenen Monaten geschaffen haben, liegen auf dem Tisch. Es ist richtig und absolut notwendig, dass sie konsequent angewendet werden." Der Formulierung nach ist die Reform ein Werkzeug, das endlich benutzt wird. Tatsächlich ist es dasselbe Gesetz wie zuvor – mit einem Gericht, das nach dem Anschlag anders abwägt.

Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hatte das kurz vor der Entscheidung öffentlich angedeutet: Die Hürden seien bislang hoch gewesen, die Erfolgsaussichten für solche Anträge gering. Diesen Satz sollte man sich merken, wenn man beurteilen will, ob hier eine Zeitenwende stattfindet oder ein einmaliger Schwung unter dem Eindruck einer Katastrophe.

Was die Fußfessel leistet – und was nicht

Die Fußfessel ist ein GPS-Sender. Sie registriert, wo sich jemand aufhält, und schlägt Alarm, wenn er sich verbotenen Zonen nähert oder das Gerät manipuliert. Sie zeichnet auf, dass jemand in den Tiergarten abgebogen ist. Sie liefert keine Erkenntnisse über Gespräche, Kontakte oder Planungen – all das, woraus Ermittlungen Anschlagsvorhaben rekonstruieren.

Der Strafrechtler Matthias Jahn hat das in der öffentlichen Debatte präzise formuliert: Eine Fußfessel hätte im Fall Ballout wohl aufgezeichnet, dass der Mann kurz vor dem Anschlag die Route änderte. Für ein Eingreifen wäre das zu wenig gewesen. Bundesweit sind nach Behördenangaben rund 410 Personen als islamistische Gefährder eingestuft, allein in Berlin mehr als vierzig. Eine lückenlose Echtzeit-Überwachung erfordert nach Schätzungen der Deutschen Polizeigewerkschaft zwischen 28 und 35 Einsatzkräfte pro Person. Die Berliner Polizei kann gleichzeitig etwa zwei Gefährder rund um die Uhr observieren.

Das ist kein Argument gegen die Fußfessel. Es ist das Argument gegen ihre Überschätzung.

Das stärkste Gegenargument

Konstantin von Notz, Innenpolitiker der Grünen, hat den offensichtlichen Einwand formuliert: Auch Träger elektronischer Fußfesseln können schwere Straftaten begehen. Die Maßnahme schreckt nicht ab, sie dokumentiert. Wer mit dieser Kenntnis trotzdem handeln will, wird es tun.

Das stimmt – und es ist zugleich kein Argument gegen die Maßnahme, sondern gegen ihre politische Vermarktung als Problemlösung. Die Fußfessel ist ein Überwachungsinstrument mit nachgelagerten Möglichkeiten: Sie kann helfen, Muster zu erkennen, Bewegungen nach einer Tat zu rekonstruieren, und unter bestimmten Bedingungen tatsächlich einzugreifen, wenn jemand sich einem definierten Bereich nähert. Das ist nicht nichts. Es ist nur nicht das, was die lautesten Stimmen in dieser Debatte versprechen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt forderte nach dem Anschlag grundsätzlich Fußfesseln für islamistische Gefährder. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von lückenloser Ortung. Lückenlos ist sie nicht – weder technisch noch personell. Das Bundeskriminalamt hat laut Berichten intern davor gewarnt, dass eine pauschale Ausweitung von Fußfesseln verdeckte Ermittlungen und die Gewinnung von Erkenntnissen über Kontakte und Gespräche behindern kann.

Was dieser Fall zeigt

Das eigentlich Aufschlussreiche an den vier Fußfesseln ist nicht die Fußfessel. Es ist der Satz, den Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel in den Innenausschuss gesprochen hat: Die Hürden waren bisher hoch, die Erfolgsaussichten gering. Das Instrument war vorhanden. Es wurde nicht genutzt – weil Gerichte die Voraussetzungen eng lasen, weil die Polizei die Antragsrisiken scheute, weil das operative Alltagesgeschäft andere Prioritäten setzt.

Nach dem 31. Juli hat das Amtsgericht Tiergarten vier von sieben Anträgen stattgegeben. Das ist eine Verschiebung innerhalb des bestehenden Rechts, keine Gesetzesreform. Ob sie trägt, wird sich nicht daran zeigen, wie viele Fußfesseln in den nächsten Wochen angeordnet werden. Es wird sich daran zeigen, ob in dreißig Tagen weitere folgen – ohne den Druck einer frischen Katastrophe im Rücken.

Berlins Sicherheitsrecht hat nach der ASOG-Reform die Instrumente. Was es nicht hat, ist Personal. Was es jetzt hat, ist ein Gericht, das anders abwägt. Ob das ein Zustand ist oder ein Moment, ist die eigentliche offene Frage.