Was das Verbotsgesetz regelt – und wie Diversionen dabei zählen
Entsprechende Taten werden in Österreich staatsanwaltschaftlich verfolgt und enden entweder in einem Hauptverfahren mit Urteil oder – bei geringerer Schuld und Zustimmung des Beschuldigten – in einer Diversion.
Diversion bezeichnet den Verzicht auf ein förmliches Strafverfahren gegen Auflagen: gemeinnützige Arbeit, ein Geldbetrag, eine Probezeit oder ein Tatausgleich. Sie ist keine Einstellung ohne Folgen und kein Freispruch, sondern eine anerkannte Form strafrechtlicher Erledigung – der Beschuldigte muss die Maßnahme annehmen, das Verfahren wird dann endgültig eingestellt. Verurteilungen und Diversionen zusammen ergeben das vollständige Bild dessen, womit sich die Justiz in einem Deliktsfeld befasst hat.
Die Zahlen aus der Anfragebeantwortung
Die österreichische Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) beantwortete im Juni 2026 eine parlamentarische Anfrage der Grünen: 2025 wurden 197 Personen nach dem Verbotsgesetz verurteilt, nach 181 im Jahr 2024. Parallel dazu stiegen die endgültig erledigten Diversionen von 132 auf 170. Addiert man beide Werte, erledigte die österreichische Justiz 2025 insgesamt 367 Verbotsgesetz-Fälle – gegenüber 313 im Jahr 2024, einem Anstieg von fast 17 Prozent.
Der grüne Rechtsextremismussprecher Lukas Hammer formulierte es so: Wer nur auf Verurteilungen schaue und Diversionen ausblende, betreibe „bewusste Statistiktrickserei". Sein Kernsatz: „Diversionen sind keine Freisprüche, sondern strafrechtliche Erledigungen von Delikten."
Was die Anfrage nicht klärte: die Entwicklung der Anzeigen nach dem Verbotsgesetz. Ob der Anstieg bei Verurteilungen und Diversionen auf mehr Taten, höhere Anzeigebereitschaft, veränderte Ermittlungspraxis oder eine Kombination davon zurückgeht, lässt sich aus den Antwortdaten allein nicht ableiten.
PMK-rechts in Deutschland: ein anderes Zählsystem, ähnliche Richtung
Für Deutschland liefert nicht das Strafrecht, sondern die polizeiliche Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) den Überblick über rechtsextrem motivierte Straftaten. Das System, 2001 eingeführt und seitdem mehrfach überarbeitet, erfasst Taten nach dem erkennbaren Motiv – nicht nach dem Ausgang des Verfahrens. PMK-rechts ist dabei der kategoriell schwerste Vorbehalt: Es reicht aus, dass bei einer Tat Anhaltspunkte für eine rechte Orientierung des Täters vorliegen, ohne dass die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angestrebt werden muss.
2025 registrierten die deutschen Behörden 85.837 politisch motivierte Straftaten insgesamt – mehr als doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. PMK-rechts blieb dabei der fallzahlenstärkste Phänomenbereich. Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete Rechtsextremismus bei der Vorstellung der Zahlen gemeinsam mit dem BKA-Präsidenten Holger Münch als die aktuell größte Gefahr. Knapp 1.600 der insgesamt 4.156 politisch motivierten Gewalttaten des Jahres 2025 wurden dem rechten Spektrum zugeordnet.
Eine wichtige Einschränkung: Die PMK-Statistik zählt Anzeigen und polizeiliche Einordnungen zum Zeitpunkt der Erfassung, nicht Verurteilungen. Ob und wie ein Verfahren endet – Einstellung, Diversion, Freispruch, Verurteilung – bildet die Statistik nicht ab. Die deutsche Strafverfolgungsstatistik führt rechtsextreme Delikte nicht als eigene Kategorie aus; ein direkter Vergleich mit den österreichischen Verbotsgesetz-Zahlen ist deshalb methodisch nicht zulässig.
Was die Zahlen zeigen – und wo ihre Grenze liegt
Österreich und Deutschland messen mit unterschiedlichen Instrumenten. Das österreichische Verbotsgesetz ist ein spezifischer Straftatbestand mit klarem Adressat; die deutsche PMK-rechts-Statistik ist breiter und erfasst das gesamte Spektrum rechts motivierter Taten, von Volksverhetzung bis Körperverletzung. Beide Systeme zeigen für den Zeitraum 2024 auf 2025 steigende Zahlen – aber sie messen Verschiedenes.
Was die österreichischen Daten belegen: Die Justiz hat sich 2025 häufiger mit Verstößen gegen das Verbotsgesetz befasst als im Vorjahr, und zwar sowohl im Weg der Verurteilung als auch der Diversion. Was sie nicht belegen: die Gesamtzahl der Anzeigen und damit das Verhältnis von Strafanzeige zu strafrechtlicher Erledigung. Ob die Erledigungsquote gestiegen oder gesunken ist, bleibt offen.
Das IDZ Jena hat in seiner Forschung zur PMK-Erfassung auf ein strukturelles Problem hingewiesen, das auch die österreichische Debatte berührt: Die Einordnung politisch motivierter Taten erfolgt früh im Verfahren, spätere Erkenntnisse werden häufig nicht nacherfasst. Für Österreich liegen dazu keine vergleichbaren öffentlichen Analysen vor.
Der nächste Datenpunkt wird sein, ob die Anzeigen nach dem Verbotsgesetz in einer künftigen parlamentarischen Anfrage erhoben werden – erst dann ließe sich beurteilen, ob die Justiz intensiver vorgeht oder mehr Fälle auf sie zukommen.
