Der Common Reporting Standard – kurz CRS – heißt auf Deutsch: Ein Finanzinstitut in Zürich, Singapur oder Luxembourg meldet dem dortigen Fiskus, welche deutschen Steuerpflichtigen bei ihm Konten führen, mit welchem Saldo zum Jahresende und welchen Erträgen. Der Fiskus leitet diese Daten weiter ans Bundeszentralamt für Steuern, das sie seinerseits an das zuständige deutsche Finanzamt gibt. Dasselbe passiert in die Gegenrichtung. Das klingt nach lückenloser Transparenz. Die Wirklichkeit ist komplizierter.
Was der CRS macht – und wer mitmacht
Der CRS ist ein Standard der OECD, verabschiedet 2014, wirksam seit 2017. Deutschland hat ihn durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) in nationales Recht überführt; die Anwendungspflicht für Finanzinstitute begann am 1. Januar 2016. Seit dem Meldejahr 2016 – übermittelt erstmals im Jahr 2017 – müssen Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute in Deutschland Daten über Kunden mit Auslandsbezug an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln; die Frist läuft jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für neu eröffnete Konten gilt die Selbstauskunftspflicht ab dem 1. Januar 2016; bei Bestandskonten, die vor diesem Datum geführt wurden, galt eine zweijährige Übergangsfrist zur Überprüfung.
Die von Deutschland an Partnerstaaten gesendeten Datensätze wuchsen rasch: Für den Meldezeitraum 2016 übermittelte das BZSt rund 1,6 Millionen Datensätze mit einem erfassten Kontensaldo von 143,4 Milliarden Euro und Erträgen von 65,9 Milliarden Euro; im Meldezeitraum 2017 waren es bereits rund 5,1 Millionen Datensätze, ein Kontensaldo von 486 Milliarden Euro und Erträge von 414,7 Milliarden Euro. Diese Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Drucksache 19/12586). Was sie nicht sagen: wie viel Steuer aus diesen Daten tatsächlich nachgefordert oder nachgezahlt wurde.
Zum Stand April 2026 haben sich 116 Jurisdiktionen zur Teilnahme am CRS verpflichtet. Darunter sind alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, Japan, Südkorea, die Schweiz, Kanada und Singapur. Eine erste Welle von mehr als 46 Jurisdiktionen – einschließlich der EU – begann die Datenerfassung nach dem aktualisierten Standard CRS 2.0 im Januar 2026, mit ersten Berichten 2027. Eine zweite Welle von mehr als 28 Jurisdiktionen, darunter die Schweiz, Kanada und Singapur, beginnt die Datenerfassung im Januar 2027, mit ersten Berichten 2028.
Was die Wirkung trägt – und was sie begrenzt
Bankeinlagen in klassischen Steueroasen von Bürgern aus Nicht-Steueroasen-Ländern sind nach der CRS-Einführung um 11,8 Prozent gesunken, ermittelte das International Tax Observatory. CRS-berichtete Auslandsvermögen machen nach dieser Analyse rund 9 Prozent des finanziellen Haushaltsvermögens aus. Das ist eine messbare Reaktion auf den Standard – es ist aber keine Aussage darüber, wie viel Steuer konkret nachgezahlt wurde oder wie viel Kapital schlicht in nicht erfasste Strukturen gewandert ist.
Die Bundesregierung formuliert das in der zitierten Antwort auf die Kleine Anfrage bemerkenswert zurückhaltend: Sie sehe im CRS Chancen auf positive Entwicklungen im Erklärungsverhalten der Steuerpflichtigen, erwarte aber keine signifikanten Steuermehreinnahmen direkt aus dem CRS als alleiniger Maßnahme. Eine eigene Wirkungsanalyse – eine Gegenüberstellung von gemeldeten Datensätzen und daraus resultierenden Steuernachforderungen – hat die Bundesregierung nicht vorgelegt. Auch der Bundesrechnungshof, der regelmäßig Defizite bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung benennt und 2025 feststellte, dass Steuerfahnder der Länder allein 2023 rund 2,5 Milliarden Euro an hinterzogenen Steuern aufdeckten, liefert keine spezifische Analyse der CRS-Wirkung. Er empfiehlt IT-Modernisierung und verbesserte Kontrollmechanismen – eine Aussage über den Beitrag des CRS zur Steuerlücke ist das nicht.
Finanzwende, die zivilgesellschaftliche Organisation mit nach eigenen Angaben über 20.000 Mitgliedern (Stand Mitte 2026), sieht im CRS ein unverzichtbares, aber noch nicht ausreichend wirksames Instrument. Sie kritisiert Lücken bei der Erfassung von Vermögen hinter anonymen Firmenkonstrukten und fordert mehr Transparenz. Diese Einschätzung entspricht der Position einer Organisation mit klarem politischen Ziel; sie ist in der Sache nicht unzutreffend, aber keine neutrale Bilanz.
Drei Lücken, die der Standard konstruktionsbedingt offenlässt
Nicht-Teilnehmerstaaten, allen voran die USA. Washington tauscht Finanzinformationen über FATCA aus – ein amerikanisches Instrument, das ausländische Banken zwingt, US-Kunden zu melden. Die Gegenleistung fehlt: Die USA übermitteln keine vergleichbaren Kontodaten über Vermögen von Ausländern bei US-amerikanischen Finanzinstituten. Wer Kapital in Delaware-Trusts oder Konten bei US-Banken parkt, bleibt vom CRS-Automatismus unberührt. Zu den weiteren Nicht-Teilnehmern 2026 zählen Paraguay, El Salvador, Kambodscha, Bolivien und – bis zu einem späteren EU-Beitritt – Serbien und Nordmazedonien.
Trusts, Stiftungen und intransparente Firmenstrukturen. Der CRS schreibt für Strukturen, die Konten halten, einen sogenannten Look-through-Ansatz vor: Finanzinstitute sollen nicht die juristische Hülle, sondern die dahinterstehenden natürlichen Personen – Gründer, Treuhänder, Begünstigte – identifizieren und melden. Der OECD-Bericht „Ending the Shell Game" (März 2021) hält fest, dass professionelle Vermittler wie Anwälte, Notare und Finanzberater spezialisiertes Wissen nutzen, um durch den Einsatz komplexer Strukturen die Identifikation zu erschweren. Wie effektiv der Look-through-Ansatz in solchen Fällen ist, lässt sich aus den verfügbaren amtlichen Quellen nicht quantifizieren.
Krypto-Assets. Bis Ende 2025 unterlagen Kryptowährungen und Token keiner systematischen Meldepflicht im CRS-Rahmen. Wer Kapital in Bitcoin, Ether oder Stablecoins hielt, war von dem Austausch zunächst nicht erfasst. Das ändert sich ab 2026 in zwei Schritten. Die EU-Richtlinie DAC8 und das deutsche Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) verpflichten Kryptobörsen, die den deutschen Markt bedienen, ab Januar 2026 Nutzerdaten und Transaktionen zu erfassen. Gemeldet werden Name, Steueridentifikationsnummer, Transaktionsvolumen und Kontostand; Kryptobörsen können Kunden, die keine Selbstauskunft erteilen, an meldepflichtigen Transaktionen hindern. Bei verspäteter, fehlerhafter oder fehlender Selbstauskunft droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die erste Datenübermittlung unter diesem Regime ist für 2027 vorgesehen – für Daten des Jahres 2026.
Der parallele OECD-Rahmen CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) erweitert den Geltungsbereich des CRS auf Kryptowährungen, Stablecoins und tokenisierte Wertpapiere. Dezentrale Finanzplattformen (DeFi) sieht CARF unter bestimmten Umständen als meldepflichtige Krypto-Dienstleister vor; die genaue Abgrenzung ist jedoch nicht abschließend geregelt, und die Protokollebene ohne Intermediär bleibt außen vor. Zentralbank-Digitalwährungen (CBDCs) und bestimmte E-Geld-Produkte sind vom CARF ausgenommen. Die USA haben angekündigt, CARF bis 2029 in nationales Recht umzusetzen – womit die strukturelle Asymmetrie zwischen amerikanischer Sendepflicht und fehlender Empfangspflicht vorerst bestehen bleibt.
Was als Nächstes kommt
Ab 2027 wird erkennbar sein, wie viele Datensätze aus dem neuen Krypto-Melderegime tatsächlich bei deutschen Finanzämtern ankommen und ob die Trefferquoten – die nach vorhandenen Angaben zwischen 86 und 92 Prozent lagen – auch bei dem neuen Datenstrom halten. Ob die USA bis 2029 tatsächlich CARF umsetzen und ob der Look-through-Ansatz bei komplexen Treuhandstrukturen schärfer durchgesetzt wird, sind die zwei offenen Fragen, an denen sich die reale Reichweite des Standards messen lässt. Wer bis dahin den Datenaustausch beobachten will, findet den aktuellen Teilnehmerstatus auf dem OECD-Portal zum automatischen Informationsaustausch; das BZSt-Online-Portal löst ab dem Meldejahr 2025 das bisherige ELSTER-Portal ab.
