Dem deutschen Staat entgehen nach Schätzungen von Experten jährlich rund 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung – die Spanne reicht, abhängig von Methode und Annahmen, von 50 bis 200 Milliarden Euro. Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit bezeichnet selbst diese Größenordnungen nur als „informiert raten": Weil Steuerhinterziehung im Verborgenen geschieht und das Steuergeheimnis die Nutzung vieler Daten einschränkt, fehlt der Bundesrepublik – anders als Großbritannien, Australien oder Schweden – eine amtlich berechnete Steuerlücke. Die Bundesregierung plant deren Erfassung derzeit nicht. Vor diesem Hintergrund soll der Aktionsplan einen messbaren Fortschritt bringen: eine Milliarde Euro Mehreinnahmen allein für das Jahr 2027.
Was die Kassenpflicht konkret bedeutet
Registrierkassenpflicht ist in Deutschland bislang kein allgemeines Gebot. Das ändert sich zum 1. Januar 2028. Wer als Unternehmer gewerbliche, landwirtschaftliche oder selbständige Einkünfte erzielt und dabei mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz erreicht, muss dann eine elektronische Registrierkasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) betreiben. Die TSE schützt Grundaufzeichnungen gegen nachträgliche Manipulation. Von der Pflicht ausgenommen bleiben Betriebe, deren Barumsatz unter 12.000 Euro im Jahr liegt.
Parallel entfällt die papierhafte Bonpflicht: Ab 2028 genügt eine elektronische Belegbereitstellung, etwa über einen QR-Code in einem standardisierten Datenformat. Wer gegen die Kassenpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro; Verstöße gegen die Belegbereitstellungspflicht können mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Kassensysteme können Umsätze erheblich verschleiern. In Gastronomie und Einzelhandel wurden laut Steuerfahndung Fälle dokumentiert, in denen 30 bis 50 Prozent der Umsätze nicht erfasst wurden. Manipulationssoftware erlaubt das spurlose Löschen von Buchungen, ohne dass Prüfungsdienste dies stets erkennen.
Schärfere Strafen und Beweislastumkehr beim Vermögen
Der zweite Hebel des Aktionsplans ist das Strafrecht. Der geltende § 370 der Abgabenordnung sieht im Regelfall Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor; besonders schwere Fälle – etwa gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung – sind bereits jetzt mit bis zu zehn Jahren strafbewehrt. Wann ein „großes Ausmaß" vorliegt, hat der Bundesgerichtshof konkretisiert: Ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro ist nach seiner Rechtsprechung in der Regel eine Freiheitsstrafe zu verhängen, bei mehr als einer Million Euro ist Haft oft unvermeidlich.
Das Aktionsprogramm zielt darauf ab, den Strafrahmen für die schwersten Fälle auf bis zu 15 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Einsatz oder Vertrieb von Manipulationssoftware künftig eigenständig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können.
Die radikalste Neuerung betrifft den Vermögenszugriff. Der Zoll soll die Befugnis erhalten, Vermögenswerte bis zu 180 Tage zu beschlagnahmen – ohne Verurteilung und ohne konkreten Straftatnachweis. Hinzu kommt eine Beweislastumkehr: Nicht der Staat muss nachweisen, dass Vermögen illegal erworben wurde, sondern der Betroffene muss dessen legale Herkunft belegen. Klingbeil beschrieb die Maßnahme laut WirtschaftsWoche mit den Worten: „Der Porsche und die Rolex sind dann erstmal weg, und das wird Tätern richtig wehtun." Dieses Instrument stützt sich auf das seit dem 1. Juli 2017 reformierte Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. des Strafgesetzbuchs, das Taterträge auch in Steuerstrafverfahren erfasst.
Ebenfalls geplant ist die Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige: Wer sich selbst anzeigt, soll nicht mehr automatisch Straffreiheit erlangen.
Ein neues Zentrum für Steuer- und Finanzkriminalität
Als institutionelle Ergänzung entsteht beim Zoll ein „Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität", das nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums mehrere Behörden bündeln soll. Gleichzeitig sieht der Aktionsplan eine Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden insgesamt vor.
Die Zahlen aus dem Jahr 2024 zeigen, wie weit der Weg noch ist: Die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bearbeiteten bundesweit rund 50.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten. Die Steuerfahndung erledigte 34.247 Fälle und stellte dabei Mehrsteuern von rund 2,6 Milliarden Euro fest – das entspricht einem Bruchteil der geschätzten Gesamtlücke. Gerichte und Strafbefehle erfassten 5.559 Verurteilungen nach § 370 AO; die zugrunde liegenden hinterzogenen Beträge summierten sich auf 1,4 Milliarden Euro. Die verhängten Freiheitsstrafen erreichten in der Summe 1.635 Jahre; Geldstrafen wurden in Höhe von 33,9 Millionen Euro festgesetzt.
Was Verbände und Berater einwenden
Wirtschaftsverbände – darunter DIHK, ZDH und der Handelsverband Deutschland – stellten bereits im August 2026 Stellungnahmen zum Referentenentwurf vor. Sie unterstützen das Ziel der Bekämpfung von Steuerbetrug, kritisieren aber die konkrete Ausgestaltung: Die Anschaffungskosten für Kassensysteme seien zu niedrig kalkuliert, die Umsatzschwelle solle sich an Barumsätzen statt am Gesamtumsatz orientieren, und Kleinstunternehmen bräuchten praxisgerechte Ausnahmen. Die Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen die Belegbereitstellungspflicht lehnen die Verbände ab.
Die Bundessteuerberaterkammer koordiniert die Meinungsbildung der Kammern; der Deutsche Steuerberaterverband hält den Entwurf an entscheidenden Stellen für unverhältnismäßig und fordert Flexibilität bei der Wahl der Belegbereitstellung. Die Wirtschaftsprüferkammer verlangt Ausnahmen für Freiberufler, die überwiegend keine Barzahlungen entgegennehmen. Im Regierungsentwurf vom 23. September 2026 hat der Gesetzgeber diesen Einwänden nach eigenen Angaben der Verbände nur vereinzelt nachgegeben.
Das stärkste Gegenargument der Kritiker trägt Gewicht: Eine Beweislastumkehr beim Vermögenszugriff greift in Grundrechte ein, bevor ein Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat. Für Unternehmer, die versehentlich Fehler in der Buchführung machen, kann die 180-Tage-Beschlagnahme existenzbedrohend sein – unabhängig vom Ausgang eines späteren Verfahrens.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren hat noch nicht begonnen. Ob Bundestag und Bundesrat den Entwurf in dieser Form verabschieden, ist offen. Ob die versprochene Milliarde Euro Mehreinnahmen für 2027 realistisch ist, werden die Haushaltsdebatte und die Jahresstatistik des Bundesfinanzministeriums zeigen – spätestens wenn der Monatsbericht für November 2027 erscheint.
