Der Staat verliert nach Experteneinschätzung jedes Jahr mindestens 100 Milliarden Euro durch Steuerbetrug – ein Fünftel des gesamten Bundeshaushalts, sagt Brorhilker. Gleichzeitig kalkuliert der Koalitionsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 mit rund 200 Milliarden Euro neuer Schulden. Dass beides zusammenhängt, haben Klingbeil und Hubig bei ihrer Pressekonferenz nicht verschwiegen. Der Aktionsplan ist auch Haushaltspolitik. 2027 sollen die Maßnahmen eine Milliarde Euro zusätzliche Einnahmen bringen. An diesem Ziel sollte man den Plan messen.
Was der Aktionsplan enthält – und was er verschweigt
Das Kernstück ist ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll: 1.500 neue Stellen, Steuerfahnder der Länder, das Bundeskriminalamt und die Finanzermittler des Zolls unter einem Dach, dazu ein KI-gestütztes Datenanalysezentrum, das Firmengeflechte durchleuchten und Strohmänner identifizieren soll. Daneben sollen schwere Steuerstraftaten als Verbrechen mit Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr eingestuft werden, was künftig Strafbefehle ausschließt. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll fallen. Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von acht auf fünfzehn Jahre verlängert – weil Ermittlungen und Prozesse länger dauern, als bisher angenommen.
Das stärkste Argument für den Aktionsplan liefert die Struktur des bisherigen Versagens: Die mutmaßlichen Täter nutzten die Zersplitterung der Behörden systematisch aus, wie Brorhilker bereits im Januar 2026 öffentlich beschrieb. Wissen war vorhanden, blieb aber in Silos – bei Länderfinanzbehörden, bei Staatsanwaltschaften, beim Zoll. Das Zentrum adressiert genau das. Wer diese Diagnose teilt, muss die Therapie ernstnehmen.
Doch der stärkste Einwand ist handfest: Die meisten der 26 Maßnahmen sind politische Absichtserklärungen, keine fertigen Gesetze. Die konkrete Gesetzgebung sollte im August 2026 beginnen, sagte Klingbeil. Bei einzelnen Punkten – das räumte der Finanzminister offen ein – kann es zum Dissens mit dem Koalitionspartner kommen. Welche Punkte das sind, blieb ungesagt. Ein Aktionsplan, über dessen innere Widersprüche die Koalition noch streitet, ist kein Gesetz.
Was Brorhilker lobt – und was sie meint
Anne Brorhilker hat als Oberstaatsanwältin in Köln zwischen 2013 und 2023 die Cum-Ex-Ermittlungen maßgeblich vorangetrieben. Seit knapp zwei Jahren ist sie Vorständin der Bürgerbewegung Finanzwende, einer Organisation, die die Verschärfung der Steuerverfolgung zu ihrem politischen Hauptanliegen gemacht hat. Ihre Einschätzung des Aktionsplans ist damit zugleich Sachverstand und Interessenlage – beides verdient Gewicht.
Ihr Urteil fiel positiv aus. Sie lobte die „große Bandbreite an Maßnahmen" und sagte, sie habe den Eindruck, „dass wirklich verstanden worden ist, dass man tatsächlich gegen Steuerkriminalität, die uns einen erheblichen Schaden zufügt, jetzt wirklich mal vorgehen will." Gleichzeitig hatte sie noch im Januar 2026 beschrieben, wie Ermittler bei Vorgesetzten und Politikern nicht genug Unterstützung erhielten – ein Befund, den der Aktionsplan institutionell adressiert, aber nicht rückwirkend widerlegt.
Finanzwende hatte ein zentrales Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität gefordert. Was die Koalition vorlegt, ist ein Zentrum beim Zoll, mit Koordinationsfunktion, aber ohne vollständige Zentralisierung der Länderzuständigkeiten. Brorhilker begrüßt den Plan trotzdem. Dass sie ihn begrüßt, bedeutet nicht, dass Finanzwende ihn für ausreichend hält – das ist ein Unterschied, den die Berichterstattung gelegentlich übersieht.
Die Frage des Strafrahmens – und seine Grenze
Der politisch auffälligste Punkt ist die Verschärfung der Strafen: Bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe für besonders schwere Fälle, Mindeststrafe von einem Jahr bei schweren Fällen. Das schließt das Strafbefehlsverfahren aus, das bisher häufig bei Steuerhinterziehung genutzt wurde – eine Möglichkeit, Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu erledigen. Diese Änderung trifft die Praxis, nicht nur die Symbolik.
Gut darin, den Strafrahmen auszuweiten. Deutlich schwächer in der Antwort auf die Frage, warum der Cum-Ex-Komplex über Jahrzehnte ungehindert lief, obwohl der Strafrahmen für Steuerhinterziehung auch damals nicht leer war. Das Kernproblem war kein fehlendes Strafgesetz, sondern fehlende Ermittlungskapazität, zersplitterte Zuständigkeiten und – nach Brorhilkers Beschreibung – politische Zurückhaltung. Der neue Strafrahmen schreckt ab, wenn er vollstreckt wird. Vollstreckt wird er nur, wenn ermittelt wird.
Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit schätzte, dass aus den Maßnahmen „mehrere Milliarden Zusatzeinnahmen" entstehen könnten. Diese Schätzung setzt voraus, dass die Maßnahmen vollständig umgesetzt, die neuen Stellen besetzt und die Datenplattform tatsächlich entwickelt wird. Dass Verwaltungsreformen selten in der geplanten Form ankommen, ist keine Spekulation – das ist die Empirie der letzten zwanzig Jahre bundesrepublikanischer IT-Vorhaben.
Was jetzt zählt
Klingbeil hat versprochen, die Gesetzgebung werde im August 2026 beginnen. Das ist der erste Prüfstein. Der zweite: ob die Koalition die umstrittenen Punkte – vermutlich die Abschaffung der Selbstanzeige und die Strafverschärfungen – durch den Bundestag bringt. Der dritte: ob das Zentrum beim Zoll die versprochenen 1.500 Stellen erhält und innerhalb welchen Zeitraums.
„Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein", sagte Klingbeil. Das stimmt. Die Frage ist, ob dieser Plan die Klugen aufhält.
