Lars Klingbeil, Vizekanzler und Bundesfinanzminister, und Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin, traten am 16. Juli 2026 gemeinsam vor die Kameras und präsentierten 26 Maßnahmen, die Steuerbetrug und Finanzkriminalität in Deutschland teurer machen sollen – für die Täter. Der Strafrahmen für besonders schwere organisierte Steuerkriminalität soll von zehn auf fünfzehn Jahre steigen. Schwere Steuerstraftaten sollen wieder als Verbrechen gelten, womit Strafbefehle und leise Verfahrenseinstellungen der Vergangenheit angehörten. Anne Brorhilker, Vorständin der Bürgerbewegung Finanzwende, sprach von einem Plan, der an den „neuralgischen Punkten" ansetze; eine zentrale Ermittlungseinheit auf Bundesebene wäre, nach ihrer Einschätzung, „wirklich ein game changer".

Das ist kein kleines Lob von einer Organisation, die selten lobt. Es verdient Gewicht – und genau deswegen verdient der Plan auch eine genaue Lektüre.

Was der Plan verspricht

Das Papier ist strukturell solide. Ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll soll Bund und Länder in der Ermittlung enger zusammenführen – eine Konstruktion, die es so bislang nicht gibt. Ein KI-gestütztes Datenanalysezentrum soll Muster erkennen, die Steuerfahnder bislang manuell suchen. Eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen mit einer möglichen Umsatzschwelle von 100.000 Euro, ein Echtzeit-Meldesystem für die Umsatzsteuer, verlängerte Aufbewahrungsfristen auf 15 Jahre, Blockchain-Analyse für Kryptowährungen, ein öffentliches Register für wegen schwerer Steuerstraftaten sanktionierte Unternehmen – die Liste ist lang und, das muss man sagen, zielgenau.

Der Schachzug mit dem Verbrechenstatbestand ist der schärfste davon. Wer schwere Steuerhinterziehung wieder als Verbrechen qualifiziert, schiebt Deals im kleinen Saal an die Öffentlichkeit. Kein Strafbefehlsverfahren mehr, keine Verfahrenserledigung nach §§ 153, 153a StPO – das Gericht muss öffentlich verhandeln. Das ist Abschreckung nicht nur durch Strafmaß, sondern durch Sichtbarkeit.

Auch die geplante Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige trifft einen wunden Punkt. Die Selbstanzeige ist das Instrument, das Täter lange als Versicherung gegen Entdeckung nutzten: Man hinterzieht, und wenn die Schranken fallen, zeigt man sich selbst an. Wer das begrenzt, macht das Kalkül unsicherer.

Was der Plan schuldig bleibt

Hier ist das Problem: Nichts davon gilt am 17. Juli 2026. Kein einziger der 26 Punkte lag als ausformulierter Gesetzesentwurf vor. Der Plan benennt Ziele, beschreibt Instrumente, skizziert Zuständigkeiten – aber er verpflichtet niemanden zu einer Frist, die prüfbar wäre. Die konkrete Ausgestaltung der Selbstanzeige-Einschränkung ist offen. Die Kriterien für den neuen Verbrechenstatbestand sind nicht fixiert. Der Zeitplan für den Regierungsentwurf des angekündigten Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes steht nicht im Dokument.

Klingbeil und Hubig haben das stärkste Argument auf ihrer Seite: Wer gar nichts vorlegt, kann gar nichts einlösen. Der Aktionsplan als Koordinationsinstrument, als öffentliche Selbstbindung der Koalition, als Signal an die Länder, die die Steuerfahndung betreiben – all das hat einen Wert. Ankündigungen können Verhalten verändern, bevor Gesetze greifen.

Aber dieser Wert sinkt, wenn dasselbe Instrument zu oft benutzt wird. Deutschland hat Aktionspläne gegen Finanzkriminalität. Es hat Taskforces. Es hat Untersuchungsausschüsse und Bundesratsinitiativen und Sonderzuständigkeiten. Hessen hat eine Bundesratsinitiative zur Gewinnabschöpfung bei Cum-Ex-Geschäften eingebracht, weil eine BGH-Entscheidung vom Juli 2025 die Einziehung erschwert hat. Nordrhein-Westfalen bündelt Zuständigkeiten in einem Landesamt. Die EU arbeitet seit März 2025 an der Umsetzung der „VAT in the Digital Age"-Reform, die digitale Meldepflichten ab 2030 vorsieht.

In diesem Umfeld ist ein Plan auf Bundesebene mit 26 Maßnahmen ohne Gesetzgebungskalender kein Aufbruch. Er ist eine Koordinationsansage in einem Raum, der bereits voll von Koordinationsansagen ist.

Der eigentliche Maßstab

Die Achse, an der dieser Plan gemessen werden muss, ist nicht die Demokratie-Achse und nicht die Ökologie-Achse. Sie ist die Effizienz-Achse: Was kommt an Steuer zurück, gemessen an dem, was der Plan kostet – an Personal, an institutionellem Aufwand, an Verhandlungskapital zwischen Bund und Ländern?

Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist kein Randphänomen. Cum-Ex-Geschäfte haben nach verschiedenen Schätzungen Schäden von rund zehn bis zwölf Milliarden Euro verursacht; Cum-Cum-Strukturen kommen nach ähnlichen Schätzungen auf knapp 28,5 Milliarden Euro. Das sind Schätzungen aus Wissenschaft und zivilgesellschaftlicher Forschung, keine amtlich festgestellten Zahlen – aber sie zeigen die Größenordnung dessen, worum es geht. Der Staat beansprucht das Gewaltmonopol und das Steuermonopol. Wenn beides systematisch ausgehöhlt wird, während Staatsanwaltschaften unterbesetzt und Finanzämter chronisch am Limit arbeiten, ist der Plan das Mindeste, was kommen musste.

Das stärkste Gegenargument lautet: Kompromisse auf dem Weg durch Bundestag und Bundesrat werden diesen Plan verwässern, wie sie es mit ähnlichen Plänen getan haben. Die Selbstanzeige hat eine mächtige Lobby bei Steuerberatern und Wirtschaftsverbänden; eine vollständige Abschaffung ist politisch schwer durchsetzbar. Die Länder finanzieren und kontrollieren die Steuerfahndung und werden bei einer Zentralisierung auf Bundesebene ihre Zuständigkeiten schützen. Das Zentrum beim Zoll braucht Koordinationsvereinbarungen mit sechzehn Landesfinanzverwaltungen.

Das sind reale Hindernisse. Aber sie widerlegen nicht die These des Plans – sie sind der Grund, warum Gesetzesentwürfe nötig sind, nicht Absichtserklärungen.

Was jetzt zählt

Ein Aktionsplan hat eine Halbwertszeit. Sie beginnt an dem Tag, an dem er vorgestellt wird, und endet an dem Tag, an dem der erste Gesetzesentwurf ausbleibt oder der erste Umsetzungsschritt hinter dem Signal zurückbleibt. Klingbeil und Hubig haben laut Alarm geschlagen, auf strukturelle Lücken gezeigt und 26 Maßnahmen angekündigt. Der Rest liegt im Parlamentsbüro.

Das Gemeinsame Zentrum beim Zoll ist entweder in zwei Jahren in Betrieb oder es ist die nächste Fußnote in der Geschichte der deutschen Steuerfahndung. Der Verbrechenstatbestand steht entweder im Bundesgesetzblatt oder er steht in keiner Anklageschrift. Die Selbstanzeige gilt entweder in eingeschränkter Form oder weiter wie bisher.

Die Maßnahmen sind richtig gezimmert. Der Bauantrag fehlt noch.