Die Frage ist, ob 26 Punkte auf vier Seiten ein Eingriff sind oder erst seine Ankündigung.
Ein Plan, der vor allem Grundsätze nennt, ist kein schlechter Plan. Er kann der nötige erste Schritt sein. Nur müsste er dann auch der erste sein – und nicht der letzte.
Was im Plan steht
Der Maßnahmenblock ist substanziell, soweit er reicht. Steuerhinterziehung soll für schwere Fälle wieder als Verbrechen gelten, mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr und bis zu 15 Jahren im Höchstmaß, statt bisher sechs Monaten bis zehn Jahren. Das ist keine Symboländerung: Als Verbrechenstatbestand wären Einstellungen gegen Geldauflagen erheblich schwerer, weil die Strafprozessordnung für Verbrechen engere Grenzen zieht. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll in ihrer heutigen Form fallen – Klingbeil formulierte es öffentlich als Frage der Gerechtigkeit: „Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein." Beim Zoll soll ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität entstehen, modelliert nach dem Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum, mit Ermittlern aus Bund und Ländern. Ein KI-gestütztes Datenanalysezentrum soll behördenübergreifenden Datenzugriff ermöglichen. Dazu: Registrierkassenpflicht in bargeldintensiven Branchen, Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf 15 Jahre, die gesetzliche Normalisierung von Datenkäufen – also Steuer-CDs – als Ermittlungsinstrument, und ein Umsatzsteuermeldesystem für Echtzeitmeldungen.
Das sind keine Kleinigkeiten. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft schätzt den jährlichen Schaden durch Umsatzsteuerkarusselle allein auf 15 bis 20 Milliarden Euro – ein Ausmaß, für das ein Echtzeit-Meldesystem tatsächlich ein Werkzeug wäre, nicht bloß eine Maßnahme auf einem Blatt Papier.
Was der Plan schuldig bleibt
Die Stärke der Gegenposition verdient eine faire Darstellung: Wer sagt, 26 Maßnahmen seien zu viel auf einmal, zu schlecht abgestimmt, und ohne Länder nicht umsetzbar, hat konkrete Belege dafür. Die Koalition selbst hat nur für das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz einen Kabinettstermin benannt – August 2026 – und für den Rest angekündigt, die Maßnahmen sollten „so rasch wie möglich diskutiert und konkretisiert werden". Die IHK-Organisation warnte vor einer unscharfen Grenze zwischen steuerlicher Berichtigungspflicht und Strafbarkeit, die gesetzestreue Unternehmen in komplexe Rechtslagen treiben könnte.
Und dann ist da die Selbstanzeige. Der Plan nennt das Ziel – Abschaffung der strafbefreienden Wirkung – aber nicht den Weg. Was für Schwellenwerte? Was wirkt strafmildernd, was nicht? Auf genau diese Fragen hatte das Finanzministerium schon im April eine Antwort in Aussicht gestellt. Der Aktionsplan im Juli liefert sie nicht.
Das ist kein redaktionelles Detail. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein Instrument, das ursprünglich dazu diente, Steuerpflichtige zur nachträglichen Berichtigung zu bewegen und den Fiskus so zu entlasten. Wer sie abschafft, ohne eine klare Nachfolgeregelung zu benennen, riskiert, dass schlicht niemand mehr freiwillig korrigiert – und die Steuerfahndung genau die Fälle nicht mehr bekommt, die ihr bisher über diesen Weg zugelaufen sind.
Fahndung mit Aktenordnern
Der Plan adressiert auch das Vollzugsproblem – aber nicht mit denselben Mitteln, die das Problem verursacht haben. Florian Köbler, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, brachte es in einer Befragung von mehr als 9.000 Beschäftigten der Steuerverwaltung auf den Begriff: „Finanzkriminelle arbeiten mit KI, der Staat mit Aktenordnern." 98 Prozent der befragten Steuerprüfer haben keinen vollen Zugriff auf wichtige Daten, 91 Prozent fühlen sich digital schlecht ausgestattet. Die Zahl der Betriebsprüfer sank bis Ende 2023 auf bundesweit 12.394 – ein Wert, der seit mehr als zehn Jahren fällt.
Das Datenanalysezentrum und das Ermittlungszentrum sind Antworten darauf. Nur: Beide sind Ankündigungen, keine Institutionen. Beide brauchen Länderzustimmung, Personal, IT-Infrastruktur und Zeit. Bundesfinanzminister Klingbeil rechnet mit Mehreinnahmen in Milliardenhöhe, vorsichtig eingeplant ist eine Milliarde Euro für das kommende Haushaltsjahr. Woher diese Milliarde im Jahr eins kommen soll, bevor die neuen Zentren funktionieren, bleibt die Rechnung, die der Plan nicht aufmacht.
Lob als Warnsignal
Die Bürgerbewegung Finanzwende begrüßte den Aktionsplan ausdrücklich. Vorständin Anne Brorhilker sagte, der Plan setze wirklich an den „neuralgischen Punkten" an, eine zentrale Ermittlungseinheit auf Bundesebene wäre „ein game changer". Das ist kein Freifahrtschein – Finanzwende hat als Organisation mit politischem Ziel ein Interesse daran, dass sich die Ankündigungen bewähren, und sie sagte ausdrücklich, die Ankündigungen müssten nun schnell in Gesetzesform gegossen werden.
Genau das ist der Punkt. Ein Aktionsplan, der auf vier Seiten passt und für die meisten Maßnahmen weder Entwürfe noch Termine nennt, ist in dem Moment gut, in dem die Gesetzentwürfe folgen. Er ist in dem Moment eine Pressemitteilung mit Gesetzgebungsversprechen, in dem sie es nicht tun.
Klingbeil und Hubig haben die richtigen Feinde benannt: Umsatzsteuerkarusselle, Bargeldverschleierung, fehlende Datenzentralisierung, zu milde Strafrahmen. Das sind keine Phantomprobleme. Die Steuerfahndung erledigte 2023 bundesweit 34.600 Fälle und stellte dabei rund 2,5 Milliarden Euro Mehrsteuern fest. Was der Staat darüber hinaus nicht sieht, weil die Prüfer fehlen und die Systeme nicht miteinander reden, lässt sich nur schätzen – und die Schätzungen beginnen bei 30 Milliarden Euro jährlich.
Den Aktionsplan zu begrüßen ist also richtig. Ihn für fertig zu halten wäre ein Fehler. Das Kabinett, der Bundestag, die Länder und schließlich die Gerichte entscheiden, was davon Recht wird. Bis dahin gilt: 26 Punkte auf vier Seiten sind ein Anfang. Kein mehr, kein weniger.
