Cum-Ex und Cum-Cum bezeichnen zwei verwandte, aber mechanisch und rechtlich verschiedene Konstruktionen. Der Unterschied ist für die Einordnung der Razzia vom Juli 2026 grundlegend.
Bei Cum-Ex-Geschäften handelten mehrere Beteiligte Aktien rund um den Dividendenstichtag so hin und her – mit („cum") und ohne („ex") Dividendenanspruch –, dass Finanzämter Kapitalertragsteuer mehrfach erstatteten, obwohl sie nur einmal gezahlt worden war. Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis mit Urteil vom 28. Juli 2021 als Steuerhinterziehung eingestuft und bestätigt, dass es sich nicht um die bloße Ausnutzung eines steuerlichen Schlupflochs handelt; Revisionen gegen entsprechende Urteile verwarf er. Der Bundesfinanzhof wies im August 2025 eine Beschwerde der Warburg Bank ab und bestätigte damit Steuerrückforderungen der Hamburger Finanzverwaltung in Höhe von 155 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften der Jahre 2007 bis 2011 als rechtens.
Cum-Cum-Geschäfte funktionieren anders: Ausländische Anleger, die auf Dividenden Kapitalertragsteuer zahlen müssten, ohne sie vollständig anrechnen zu können, übertrugen ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag zeitlich befristet an inländische, anrechnungsberechtigte Institute. So floss die Steuer zwar ans Finanzamt, konnte aber vom inländischen Halter vollständig zurückgefordert werden – der ausländische Investor hatte die Erstattung letztlich mitfinanziert, ohne eigenen Anspruch zu haben. Der Bundesfinanzhof hat in Einzelfällen das wirtschaftliche Eigentum und den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten geprüft. Eine höchstrichterliche Strafbarkeitsentscheidung wie beim Cum-Ex gibt es für Cum-Cum bislang nicht; das Oberlandesgericht Frankfurt ließ im Dezember 2024 erstmals eine Anklage in einem Cum-Cum-Fall zu.
Die Razzia vom 22. Juli 2026: Postbank, nicht Deutsche Bank
Die Durchsuchung am 22. Juli 2026 richtete sich nicht gegen die Deutsche Bank als Institut. Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind zehn frühere Verantwortliche der Postbank, denen vorgeworfen wird, zwischen 2008 und 2010 durch Cum-Cum-Geschäfte mehr als 350 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Die Deutsche Bank wurde als Rechtsnachfolgerin durchsucht: Sie hatte die Postbank ab 2009 schrittweise übernommen und 2018 rechtlich mit ihr verschmolzen. Ein Sprecher der Deutschen Bank bestätigte die Durchsuchung, teilte mit, das Institut werde als Drittpartei behandelt und arbeite vollumfänglich mit den Behörden zusammen; weitere Angaben machte er nicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf äußerte sich zu dem Zeitpunkt nicht.
Es war laut Medienberichten bereits die dritte Durchsuchung der Deutschen Bank im Jahr 2026 im Zusammenhang mit Cum-Cum- oder Cum-Ex-Geschäften. Bereits im März 2026 hatten Recherchen ergeben, dass die Staatsanwaltschaft Köln dem Verdacht nachgeht, die Deutsche Bank selbst könnte mit Cum-Cum-Deals zwischen 2009 und 2015 mehr als 600 Millionen Euro vereinnahmt haben, die dem Fiskus zustünden. Dabei handelt es sich um einen separaten Komplex.
Einen aktuellen Verfahrensstand zu den Düsseldorfer Ermittlungen – ob seither Anklage erhoben, das Verfahren ausgeweitet oder eingestellt wurde – weisen die vorliegenden amtlichen Quellen nicht aus.
Wie groß der Schaden ist – und was davon zurückgeholt wurde
Die Größenordnung des Schadens durch Cum-Cum-Geschäfte ist umstritten. Die Bundesregierung nannte 7,3 Milliarden Euro als bundesweiten Schätzwert. Der Mannheimer Steuerrechtler Christoph Spengel bezifferte den Schaden auf bis zu 28,5 Milliarden Euro; er schließt dabei einen längeren Zeitraum und eine breitere Erfassung der Transaktionen ein. Die Bürgerbewegung Finanzwende e.V., die sich für die Aufarbeitung einsetzt, nennt einen kombinierten Schaden aus Cum-Ex und Cum-Cum von rund 40 Milliarden Euro. Diese Zahlen sind Schätzungen mit unterschiedlichen Erhebungsgrundlagen und Bezugszeiträumen; sie lassen sich nicht addieren.
Dem stehen geringe Rückflüsse gegenüber. Bis Ende 2024 wurden bei Cum-Cum-Geschäften bundesweit rund 200 Millionen Euro zurückgefordert – ein kleiner Bruchteil selbst des konservativsten Schadenswerts. Bei Cum-Ex verlief die Rückforderung etwas weiter: Der Bundesfinanzhof bestätigte im August 2025 die Warburg-Rückforderung von 155 Millionen Euro. Eine BaFin-Umfrage ergab, dass über 100 Finanzinstitute an den Geschäften beteiligt waren; rund 60 Prozent der Gesamtbelastung hätten betroffene Institute bereits gezahlt, der Rest seien potenzielle künftige Belastungen. Die genaue Gesamtsumme tatsächlich zurückgeflossener Mittel aus Cum-Cum-Verfahren ist amtlich nicht ausgewiesen.
Warum die Strafverfolgung stockt
Das Verfahren in Nordrhein-Westfalen illustriert das strukturelle Problem. Laut Unterlagen der Landesregierung für den Rechtsausschuss des Landtags NRW laufen dort 130 Ermittlungsverfahren wegen Cum-Cum-Geschäften; 2026 wurde bislang keine einzige Anklage erhoben. Auch eine belastbare Prognose für 2027 konnte die Staatsanwaltschaft Köln demnach nicht abgeben. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte die Verfolgung dieser Fälle zur „höchsten Priorität" erklärt. FDP-Rechtspolitiker Werner Pfeil nannte das Ergebnis einen Widerspruch zu dieser Ankündigung.
Die frühere Kölner Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker, die Anfang 2024 ihren Rückzug ankündigte, beklagt ein „fatales Ungleichgewicht der Ressourcen" zwischen staatlichen Ermittlern und der Finanzbranche. Sie forderte Anfang 2026, Cum-Cum-Fälle bei den Betriebsprüfungen stärker zu priorisieren und Bundesbetriebsprüfer in die Länder zu schicken. Das sei „unkompliziert", brauche kein neues Gesetz und sei „allein eine Frage des politischen Willens". Brorhilker schätzt den kombinierten Schaden aus Cum-Ex und Cum-Cum auf rund 40 Milliarden Euro.
Erschwerend wirkt ein geplantes Bürokratie-Entlastungsgesetz IV, das die Aufbewahrungsfristen für Belege von zehn auf acht Jahre verkürzen würde. Finanzwende kritisiert, das begünstige Verjährung und erschwere laufende Ermittlungen. Die Verjährungsfristen für schwere Steuerdelikte wurden zuletzt von zehn auf 15 Jahre verlängert – eine Gegenmaßnahme, die Finanzwende ausdrücklich begrüßt, die aber allein die Ressourcenfrage nicht löst.
Woran sich ablesen lässt, ob die Aufarbeitung Fahrt aufnimmt: Ob die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Postbank-Verfahren Anklage erhebt, ob NRW 2027 erstmals Cum-Cum-Anklagen vorlegt und ob das Bürokratie-Entlastungsgesetz die Aufbewahrungsfristen wie geplant kürzt oder nach dem parlamentarischen Verfahren überarbeitet wird.
