Der Block-Prozess hat am 22. September 2026 seinen 76. Verhandlungstag erlebt und dabei einen Vorgang geliefert, der für sich spricht: Die Kammer hatte gerade die letzten Angeklagten zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt. Das ist, in jedem deutschen Strafverfahren, der letzte reguläre Schritt vor den Schlussvorträgen. Was danach kam, war kein Plädoyer-Termin, sondern ein Stapel Papier. Blocks Anwalt reichte Beweisanträge ein – hundert Seiten.

Die Verteidigung hat damit ein Mittel genutzt, das ihr zusteht. Beweisanträge in einem Strafverfahren darf die Verteidigung stellen, und das Gericht muss sie ernstnehmen. Darüber lässt sich nicht streiten. Worüber man sehr wohl streiten kann: ob ein Verfahren, das seit dem 11. Juli 2025 läuft, nach mehr als eineinhalb Jahren und 76 Verhandlungstagen noch immer nicht absehbar auf ein Ende zusteuert – und ob die Rechtstechnik des Beweisantrags in dieser Massierung das Instrument der Wahrheitsfindung bleibt oder zu einem Werkzeug der Verfahrensverzögerung wird.

Was der 22. September zeigt

Die Vorsitzende Richterin hat offenbar eine eigene Antwort auf diese Frage gegeben, und die ist knapp und praktisch: Anträge künftig nur noch schriftlich, nicht mehr mündlich im Saal. Außerdem kündigte sie eine Frist an, bis wann weitere Anträge noch eingehen können. Das klingt nach Verwaltungsroutine. Es ist tatsächlich ein deutliches Signal: Das Gericht will das Verfahren nicht bis in Unendlichkeit fortschreiben.

Sieben Angeklagte stehen vor der Kammer. Neben Christina Block – der Unternehmerin, der die Staatsanwaltschaft vorwirft, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Entführung ihrer Kinder aus Dänemark gegeben zu haben – sind es ihr langjähriger Anwalt Andreas Costard, ein israelischer Staatsbürger sowie vier weitere Personen, darunter Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling. Bis auf den israelischen Angeklagten, der seine Beteiligung eingeräumt hat, bestreiten alle die Vorwürfe. Für sämtliche Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Mehrere dieser Angeklagten schilderten an den Tagen des 76. Verhandlungstags, dass sie durch den Mammutprozess in finanzielle Nöte geraten seien. Das ist keine marginale Randnotiz: Ein Verfahren, das Angeklagte wirtschaftlich ruiniert, bevor ein Urteil gesprochen ist, hat eine soziale Dimension, die das Gericht kennt und die trotzdem kein Argument gegen das Verfahren selbst ist. Die Schuldfrage entscheidet allein die Beweislage.

Was die 100 Seiten bedeuten – und was nicht

Das stärkste Argument für die Verteidigung lautet so: In einem Verfahren dieser Komplexität ist die extensive Nutzung von Beweisantragsrechten kein Missbrauch, sondern Pflicht. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe; ihr Anwalt ist ihr schuldig, jeden prozessualen Hebel zu bedienen, der die Beweisaufnahme vollständig macht. Wer das als Verschleppung brandmarkt, verwechselt die Funktion des Strafprozesses. Ein Urteil, das auf lückenloser Beweisaufnahme beruht, ist stabiler als eines, das durch Zeitdruck geformt wurde.

Das stimmt als abstrakte Regel. Aber es erklärt nicht alles. Denn die Einreichung von hundert Seiten Beweisanträgen in dem Moment, in dem das Gericht die vorletzte prozessuale Station vor den Plädoyers abgehakt hat, ist eine Entscheidung – eine strategische. Ob sie der Wahrheitsfindung dient oder dem Ziel, ein Verfahren in die Länge zu ziehen, ist eine Frage, die das Gericht jetzt beantworten muss. Die Richterin hat signalisiert, dass sie diese Frage stellt. Ihre Reaktion – Schriftlichkeit, Frist – deutet darauf hin, dass sie sie auch zu beantworten gedenkt.

Was als Nächstes ansteht

Der Prozess wurde nach dem 76. Verhandlungstag für eine Woche unterbrochen. Die Kammer wird über die Beweisanträge zu entscheiden haben. Lehnt sie sie ab, wäre der Weg zu den Schlussvorträgen geöffnet; gibt sie ihnen statt, verlängert sich das Verfahren erneut. Insgesamt hatte die Kammer rund hundert Prozesstage bis Jahresende eingeplant. Wie viele davon noch verbleiben und ob dieser Rahmen reicht, hängt jetzt wesentlich davon ab, wie das Gericht den Papierberg des 22. Septembers bewertet.

Die Richterin hat deutlich gemacht, dass sie zum Ende kommen will. Die Verteidigung hat deutlich gemacht, dass sie das nicht eilig hat. Das ist der Konflikt, der den Herbst 2026 in Hamburg bestimmen wird – in einem Holzsaal, Sitzung für Sitzung.