Bundesministerin Karin Prien plant, in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Bundesfreiwilligendienst, die Jugendfreiwilligendienste sowie den Zivil- und Katastrophenschutz erstmals in einem Rahmen zusammenfasst. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte sie, das Vorhaben solle „faktisch einen Rechtsanspruch schaffen, eine Garantie, dass jeder, der einen Gesellschaftsdienst leisten will, diesen auch leisten kann". Das Taschengeld – im Freiwilligen Sozialen Jahr derzeit oft nur einige hundert Euro monatlich – soll spürbar steigen. Wer einen Dienst leistet, soll ihn leisten können, ohne auf Unterstützung durch das Elternhaus angewiesen zu sein; dieser Grundsatz ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgehalten.

Prien benennt den Zusammenhang mit der Sicherheitspolitik offen: Das Gesetz soll auch die Grundlage legen, falls die Wehrpflicht wieder eingeführt wird und dann ein Zivildienst benötigt wird. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat bereits 23 große Wohlfahrtsverbände zu ihren Kapazitäten für einen solchen Fall befragt; 22 davon sagten grundsätzlich zu. Den Rahmen setzt der „Pakt für den Bevölkerungsschutz", den das Kabinett im Mai 2026 beschlossen hat: Bis 2029 fließen zehn Milliarden Euro in Zivilschutz, Warnsysteme und Katastrophenschutz. Eine Dienstpflicht ist im geplanten Gesetz nicht vorgesehen, weil die verfassungsändernde Mehrheit dafür fehlt.

CDU/CSU und SPD: gemeinsames Ziel, unterschiedliche Reichweite

Die Regierungskoalition hat das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz am 5. Dezember 2025 gemeinsam verabschiedet. Das Gesetz führt für Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, eine verpflichtende Musterung ein; der Dienst selbst bleibt freiwillig, aber eine Bedarfswehrpflicht ist per Bundestagsbeschluss auslösbar. Freiwillige im neuen Wehrdienst erhalten mindestens 2.600 Euro brutto monatlich – fast viermal so viel wie das zulässige Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst (maximal 676 Euro).

Im Haushaltsplan 2026 stehen für Freiwilligendienste insgesamt 364,88 Millionen Euro, 50 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Davon sind 33 Millionen Euro für Jugendfreiwilligendienste und 17 Millionen Euro für den Bundesfreiwilligendienst vorgesehen. Ab 2027 ist eine weitere Steigerung angekündigt. Beide Regierungsfraktionen haben im Dezember 2025 einen Entschließungsantrag verabschiedet, der zivile Freiwilligendienste als „komplementäre Elemente einer zukünftigen Gesamtarchitektur gesellschaftlicher Resilienz" beschreibt.

Die Spur zeigt eine programmatische Differenz: Die CDU hält öffentlich eine neue Dienstpflicht für diskutierbar und hat sie in Positionspapieren als langfristige Option benannt. Die SPD-Bundestagsfraktion stellt den freiwilligen Charakter in den Vordergrund und hat in einer eigenen parlamentarischen Initiative gefordert, den Freiwilligen Wehrdienst attraktiver zu gestalten, ohne die Freiwilligkeitsbasis anzutasten. Priens Gesetzentwurf ist ein CDU-Ressortprojekt; die SPD trägt die Richtung, nicht jede Nuance.

Grüne: Rechtsanspruch ja, Zwang nein

Bündnis 90/Die Grünen lehnen das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz ab. Sie haben eine Enquete-Kommission für gesamtgesellschaftliche Resilienz gefordert, die militärische wie zivile Dienstformen ergebnisoffen beraten soll. Zum Reformvorhaben Priens erklärte Grünen-Fraktionsvize Misbah Khan am 7. Oktober 2026, Freiwilligendienste zu stärken sei „richtig und überfällig", dürfe aber nicht bei Symbolpolitik stehen bleiben. Die Grünen verlangen eine „verlässliche und auskömmliche Finanzierung im Bundeshaushalt" und einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienstplatz. Khan betonte: Das Problem sei nicht die mangelnde Bereitschaft junger Menschen, sondern das fehlende Platzangebot.

Die Programmlinie ist konsistent: Die Grünen treten für die strukturelle Stärkung ziviler Dienste ein, ohne sie mit militärischer Planung zu verknüpfen. Einen verpflichtenden Dienst in irgendeiner Form lehnt die Fraktion ab.

Die Linke: Rekrutierungsverdacht

Die Linke sieht das Vorhaben als Schritt in Richtung Zwang. In einer Pressemitteilung bezeichnete die Fraktion die Vorbereitungen für einen möglichen Zivildienst als Dienst der Wiedereinsetzung der Wehrpflicht. Der Beschluss des Parteitags ist eindeutig: Die Linke lehnt jede Form von Wehrpflicht und Zwangsdiensten ab und fordert stattdessen die Stärkung von Freiwilligendiensten mit einem Rechtsanspruch und besseren finanziellen Bedingungen.

Das Gegenargument in seiner stärksten Form lautet: Strukturen, die ausdrücklich für den Fall einer Wehrpflicht angelegt werden, können nicht als rein freiwillig gelten – sie antizipieren eine Verpflichtung, auch wenn diese gesetzlich noch nicht besteht. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa mahnte in diese Richtung, ohne die Initiative grundsätzlich abzulehnen: Solange die Modalitäten einer möglichen Wehrpflicht unklar seien, solle man die Neuordnung des Zivildienstes nicht voreilig angehen. Die Linke geht weiter: Sie sieht im Reformprojekt ein Instrument, das Freiwilligkeit nur vorgibt.

AfD: Wehrpflicht zuerst, Zivildienst als Folge

Die AfD-Fraktion hat im September 2025 im Bundestag beantragt, die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht vollständig wiederherzustellen. Der Antrag fordert, den gesetzgeberischen Stand vor der Aussetzung zurückzusetzen; Wehrpflichtige sollen ausschließlich zur Landesverteidigung eingesetzt werden, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung soll erhalten bleiben, und die Strukturen für einen Ersatzdienst sollen aufgebaut werden.

AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen räumte ein, die Wehrpflicht werde bei der jungen Generation „keine Begeisterungsstürme auslösen", sei aber das richtige Mittel. Für die AfD ist Priens Gesetzentwurf damit keine ausreichende Antwort, sondern allenfalls ein Nebenprodukt: Primärziel ist die allgemeine Wehrpflicht; Freiwilligendienste interessieren die Fraktion als Ersatzdienststruktur, nicht als eigenständiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Ältere Programmpositionen der Partei sahen eine zwölfmonatige Pflicht für Männer sowie einen zweijährigen Dienst für alle jungen Menschen vor; der Bundestagsantrag vom September 2025 knüpft an die Wehrpflicht der Aussetzungsphase an.

Die Spur des Antrags zeigt eine Priorität: Wo CDU/CSU und SPD den freiwilligen Weg als erste Wahl führen, beantragt die AfD die Rückkehr zur Pflicht – und behandelt die zivile Seite als deren rechtliche Konsequenz, nicht als eigenen Gegenstand.