Der Name legt eine neue Rente nahe. Eine Rente ist es nicht. Die Aktivrente ist ein Freibetrag im Lohnsteuerabzug: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, sozialversicherungspflichtig arbeitet und Lohn bezieht, zahlt auf bis zu 2.000 Euro im Monat keine Einkommensteuer. Für den Einzelnen heißt das: bis zu 24.000 Euro Lohn im Jahr, und zwar ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, ohne dass eine Rente bezogen werden muss. Das Einkommensteuergesetz regelt die Befreiung seit dem 1. Januar 2026. Die Bundesregierung hatte den Entwurf am 15. Oktober 2025 auf den Weg gebracht; der Bundestag beschloss ihn am 5. Dezember 2025, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu, verkündet wurde er am 23. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag im Lohnsteuerabzug. Hat er die Steuerfreiheit übersehen, lässt sie sich meist nachträglich korrigieren; andernfalls macht der Beschäftigte sie in der Steuererklärung geltend. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht in andere Monate übertragen. Ein schwacher Monat hilft dem starken nicht.

Die Regelaltersgrenze liegt in der Regel bei 67 Jahren. Ausgeschlossen sind Selbstständige, Beamte, Minijobber und geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH; auch Pensionen und Abfindungen ohne Rentenbeiträge zählen nicht. Bei den Selbstständigen gibt es immerhin einen Termin: Ob sie später einbezogen werden, soll bis Ende 2029 geprüft werden. Eine Prüfung ist angekündigt, eine Einbeziehung nicht beschlossen.

Wie das im Alltag aussieht, zeigt eine Rechnung mit einer einzigen Zahl. Wer 2.500 Euro im Monat verdient, bleibt mit 2.000 Euro steuerfrei; auf die übrigen 500 Euro fällt Lohnsteuer wie bisher an. Zählt ein Bonus mit, ist der Freibetrag des Monats schneller aufgebraucht. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zählen dagegen nicht zur Grenze. Der Freibetrag kommt zusätzlich zum Grundfreibetrag und wirkt ohne Progressionsvorbehalt. Dieser Begriff bezeichnet die Regel, nach der steuerfreie Einkünfte den Steuersatz auf alle übrigen Einkünfte erhöhen; dieser Effekt entfällt hier. Auch die Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro im Jahr wird nicht auf den Freibetrag angerechnet, wie die DIHK mitteilt.

Die Begründung der Bundesregierung ist schlüssig, soweit sie reicht. Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben. Eine reguläre Lohnsteuer, die sich erlassen ließe, fällt dort nicht an, und ein Freibetrag, der beim Minijob ansetzte, liefe ins Leere. Die Aktivrente soll nach Darstellung der Regierung reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit fördern, und das Ziel dahinter ist klar: Wer mit 67 noch gebraucht wird, soll bleiben. Auf der Arbeitgeberseite kommt ein zweites Motiv hinzu: Betriebe, die erfahrene Beschäftigte über das Rentenalter hinaus halten, müssen keinen Ersatz suchen. Das Argument hat Gewicht. Es trägt aber nur bis zu einer Stelle: Ob der Freibetrag jemanden zum Bleiben bewegt oder ihm nur einen Teil seines Lohns erlässt, lässt sich am einzelnen Fall nicht ablesen.

Die Rechnung der Regierung

Hier liefert die Regierung die Zahlen selbst. In ihren Annahmen zum Gesetz rechnet sie mit 168.000 Inanspruchnahmen pro Jahr und erwartet durch die Aktivrente eine zusätzliche Mobilisierung von 25.000 Erwerbstätigen. Inanspruchnahme meint jeden, der den Freibetrag im Jahr nutzt; Mobilisierung meint Menschen, die ohne ihn nicht erwerbstätig wären. Den Freibetrag nutzt, wer Lohn bezieht, und Lohn bezieht, wer schon arbeitet. Die erwarteten 25.000 kämen also erst wegen des Freibetrags in Arbeit; der Rest der Nutzer arbeitet schon. Das ist keine Zahl des Gesetzes, sondern die Rechnung, die aus seinen beiden Zahlen folgt. Hier steht sie als Einschätzung: Für den weit überwiegenden Teil der Begünstigten ist die Aktivrente ein Geschenk an Menschen, die ohnehin bleiben.

Dafür gibt es ein Wort: Mitnahme. Gemeint ist eine Vergünstigung für ein Verhalten, das ohne sie genauso stattfände. Die Regierung misst den Erfolg an 25.000 Menschen; gewährt wird der Vorteil an 168.000.

Stellen Sie sich eine Prämie vor, die 168.000 Menschen im Jahr erhalten und die nach eigener Rechnung 25.000 Menschen zusätzlich in Arbeit bringt. Als Fachkräfteprogramm würde man sie kaum verkaufen. Bei der Aktivrente ist genau das die Begründung.

Wer den Fachkräftemangel als Grund nennt, muss sich an den 25.000 messen lassen. Das kostet die Koalition ihre Begründung, nicht das Gesetz.

Die These wäre widerlegt, wenn sich zeigte, dass die Mehrzahl der Nutzer ohne den Freibetrag gar nicht arbeiten würde. Wie viele den Freibetrag tatsächlich nutzen, weiß bislang niemand genau. Bis dahin ist die eigene Rechnung der Regierung der stärkste Beleg, und dieser Beleg spricht gegen die Begründung.

Wer vom Freibetrag ausgeschlossen bleibt

Die Liste der Ausgeschlossenen folgt einer Linie. Der Freibetrag wirkt dort, wo reguläre Lohnsteuer anfällt, und am stärksten bei denen, die viel Lohnsteuer zahlen. Der Minijobber zahlt pauschal, der Selbstständige bekommt keinen Lohn, Beamte fallen ebenfalls heraus. Die Trennlinie verläuft bei der Sozialversicherung: Wer über der Minijob-Grenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, fällt unter die Regel, wer darunter bleibt, nicht. Wer früher in Rente gegangen ist, bekommt den Freibetrag erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Bei den Beiträgen wird nichts erlassen: Kranken- und Pflegeversicherung bleiben auf den Lohn fällig. Gespart wird an der Steuer, nicht an den Beiträgen.

Die gängige Lesart lautet, der Freibetrag mache Weiterarbeit lohnender. Für den, der noch überlegt, stimmt das. Für den, der ohnehin bleibt, ist er ein Geschenk. Ein Gesetz kann zwischen beiden nicht unterscheiden: Es zahlt jedem, der die Altersgrenze erreicht hat, denselben Höchstbetrag. Die Koalition spricht von Fachkräften. Ihre eigene Rechnung spricht von 25.000. Der Rest bekommt die Steuerfreiheit trotzdem.