Der Anstoß kam von Markus Krösche, entschieden hat der Aufsichtsrat. Am Sonntag, 18. Oktober 2026, stellte die Eintracht Frankfurt Fußball AG ihren Sportvorstand mit sofortiger Wirkung frei. Der Verein hat den Vorgang selbst mitgeteilt, als Freistellung auf eigenen Wunsch. Wie solche Trennungen ablaufen, lässt sich an diesem Fall gut ablesen, weil jeder Schritt einer Zuständigkeit gehört.

Wer entscheidet – und warum der Wunsch zählt

Vorstände einer Aktiengesellschaft bestellt der Aufsichtsrat. Vor Ablauf der Amtszeit darf er sie nur aus wichtigem Grund abberufen (§ 84 Abs. 3 AktG). Ein Abschied auf eigenen Wunsch braucht diese Hürde nicht; er ist eine Vereinbarung zwischen Verein und Vorstand. Genau so beschreibt der Verein den Vorgang. Aufsichtsratsvorsitzender Mathias Beck erklärte, der Wunsch sei nach vertraulichen Gesprächen respektiert worden.

Der Vertrag war bis zum 30. Juni 2028 datiert. Der Abschied kommt knapp zwei Jahre vor dessen Ende. Im Zuge der Freistellung wurde der Vertrag angepasst.

Was Krösche als Grund nennt

Krösche erklärte nach Medienberichten, er habe nach über fünf Jahren das Gefühl, eine Veränderung und einen neuen Impuls zu brauchen. Ihm fehle dafür zuletzt die nötige Durchschlagskraft. Das ist eine Selbstauskunft. Sie beschreibt Empfinden und Wirkung, keinen Sachverhalt, den man von außen prüfen könnte.

Die Kritik war älter als der Schritt. Nach Medienberichten stand Krösche seit Saisonbeginn in der Kritik, unter anderem wegen der Verpflichtung von Trainer Albert Riera und wegen des Preis-Leistungs-Verhältnisses des Kaders in der Vorsaison. Belegt ist aber die Reihenfolge, nicht der Zusammenhang. Krösche selbst nennt ein Bedürfnis nach Veränderung als Grund.

Dem stehen Erfolge gegenüber. Krösche war seit Juni 2021 Sportvorstand, und in seine Amtszeit fällt der Gewinn der Europa League 2022.

Verändert sich das?

Ausstiegsklauseln sind im Profifußball seit den 1990er Jahren etabliert und haben mit der Kommerzialisierung des Geschäfts zugenommen. Sie dienen den Spielern und ihren Beratern, die Karriereoptionen suchen, ebenso wie den Vereinen, die sich finanziell absichern. Ihr Hauptfeld ist der Spielertransfer. Für Vorstände gilt eine andere Logik: Dort entscheidet der Aufsichtsrat, und eine Abberufung hängt am wichtigen Grund.

Ein Beitrag von abseits.at erwartet, dass feste Ausstiegsklauseln den Profifußball künftig stärker prägen werden. Das ist eine Prognose, keine Messung.

Was als Nächstes ansteht

Am Montag, 19. Oktober, tagt die Mitgliederversammlung der Eintracht Frankfurt Fußball AG. Wie berichtet, wurde die Trennung vor diesem Termin vollzogen, um die Personalie vorab zu klären. Die sportliche Leitung übernimmt Axel Hellmann vorerst kommissarisch. Eine langfristige Nachfolge ist nach dem Stand vom 18. Oktober nicht entschieden.

Ob der Wechsel an der Spitze etwas an der Richtung ändert, entscheidet sich an der Nachfolge. Wer die sportliche Leitung dauerhaft übernimmt, ist der Prüfstein für den „neuen Impuls“, den Krösche als Grund nennt.