Ein Gesetz aus dem Algerienkrieg

Das Gesetz Nr. 55-385 von 1955 gibt der Verwaltung Befugnisse, die sonst bei Richtern liegen: Hausdurchsuchungen auch ohne richterliche Anordnung, Hausarrest für Verdächtige und Versammlungsverbote. Ausnahmezustand heißt in diesem Sinn: Die Exekutive entscheidet dort, wo sonst ein Richter entscheidet.

Die Mai-Krise von 1958 stürzte die Vierte Republik, Charles de Gaulle gründete die Fünfte. Das Gesetz überdauerte den Wechsel. Es blieb also kein Relikt des Kolonialkriegs, sondern ein Werkzeug, das die neue Republik behielt.

Vom Notstand 2005 zum Antiterror-Gesetz 2017

Am 27. Oktober 2005 starben in Clichy-sous-Bois zwei Jugendliche, die vor der Polizei in ein Umspannwerk geflüchtet waren. Die Unruhen griffen auf rund 300 weitere Städte über. Mehr als 8.000 Fahrzeuge brannten, Hunderte öffentliche Gebäude, darunter Schulen, Kindergärten und Polizeidienststellen, wurden zerstört. Die Schäden schätzte man auf rund 200 Millionen Euro.

Die Zählungen der Festnahmen schwanken zwischen rund 2.800 und 6.000. 126 Polizisten und Feuerwehrleute wurden verletzt, zwei Zivilisten starben. Am 8. November 2005 verhängte Premierminister Dominique de Villepin den Ausnahmezustand über ganz Frankreich, für drei Monate. Innenminister Nicolas Sarkozy vertrat damals eine harte Linie.

Nach den Anschlägen von Paris 2015 rief Frankreich den Ausnahmezustand erneut aus. Er umfasste Hausarrest, Hausdurchsuchungen auch bei Nacht ohne richterliche Anordnung, Versammlungsverbote und eine Kontrolle der Presse. Verlängert wurde er mehrfach, bis zum 1. November 2017. Mehr als 4.000 Hausdurchsuchungen, 517 Festnahmen und 434 Inhaftierungen führten zu 19 Ermittlungsverfahren wegen Terror.

Die Regierung begründete den Notstand mit dem Schutz der Bürger und der Terrorabwehr. Dieses Argument ist stark, weil Vorbeugung keine Verfahrensstatistik hinterlässt. Umgekehrt lässt sich mit dieser Bilanz nicht belegen, dass die Durchsuchungen Anschläge verhinderten. Bürgerrechtsorganisationen sahen darin den Beginn einer Gewöhnung an den Ausnahmezustand. Ob er damit in den Alltag übergegangen ist, bleibt eine Einschätzung und keine Tatsache.

Im November 2017 lief der Ausnahmezustand aus, ein Antiterror-Gesetz trat an seine Stelle. Wie viel vom Notstand dieses Gesetz in den Alltag trug, ist die eigentliche Streitfrage.

Auf der Straße ging der Konflikt weiter. Die Unruhen im Juni und Juli 2023 bilanzierte der damalige Innenminister Gérald Darmanin im Juli mit 12.031 angezündeten Fahrzeugen, 2.508 beschädigten Gebäuden und 3.505 Festnahmen. Bei den Rentenprotesten 2023 kritisierten Menschenrechtler präventive Festnahmen, die sie als mögliche willkürliche Freiheitsberaubung bewerteten. Die Kritik richtete sich also gegen Festnahmen auf der Straße, nicht gegen einen Ausnahmezustand.

Der Anlass: Die Ausschreitungen vom 17. Oktober 2026

Am Samstag, dem 17. Oktober 2026, gingen Menschen in ganz Frankreich gegen hohe Lebenshaltungskosten und Missstände im Bildungswesen auf die Straße. Nach Medienberichten kam es in mehreren Städten zu Plünderungen und Brandstiftungen, unter anderem an einem Rathaus in Limoges. Zwei Menschen starben.

Nach Angaben des Innenministeriums wurden in der Nacht zum Sonntag rund 2.000 Menschen festgenommen und etwa 600 Polizisten und Feuerwehrleute verletzt. Die Polizei nannte für Paris, Stand 18. Oktober, 855 Festnahmen. Nach Regierungsangaben nahmen landesweit rund 550.000 Menschen an den Protesten teil, darunter 110.000 in Paris. Die Gewerkschaft CGT sprach von rund 800.000.

Präsident Emmanuel Macron verurteilte die Gewalt am Sonntagabend in einer Fernsehansprache: „Nichts rechtfertigt es, nichts erklärt es, nichts entschuldigt es.“ Er kündigte an, dass Präfekten in Abstimmung mit den Bürgermeistern bestimmte Versammlungen verbieten können. Die Polizeieinsätze sollen überprüft werden, auch die Frage, ob die Geheimdienste im Vorfeld Informationen versäumten. Die Regierung soll in der Woche vom 19. Oktober Vertreter von Studierenden, Lehrkräften, Parlamentariern, Gewerkschaften und Wirtschaft an einen Tisch bringen.

Die angekündigte Befugnis liegt damit bei den Präfekten und nicht bei einem ausgerufenen Notstand. Dieselbe Ansprache verspricht Verbote und Gespräche. Der Pariser Bürgermeister Emmanuel Grégoire beklagte ein Chaos, das es selbst zur Zeit der Gelbwestenbewegung 2019 nicht gab.

Was als Nächstes ansteht

Für den 5. November gibt es einen Aufruf zu neuen Protesten. Bis dahin entscheidet sich, ob die Deutung dieses Stücks trägt. Bleiben die Verbote bei einzelnen Städten und Präfekturen, bestätigt sich die Verlagerung ins Verwaltungsrecht. Wird der Notstand von 1955 erneut ausgerufen, wäre das die Rückkehr des alten Instruments. Ob Verbote über einzelne Orte hinausgehen, lässt sich an den Anordnungen der Präfekten ablesen, sobald sie erlassen sind.