Seit dem 15. September 2026 steht Alexander K. vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Anklage lautet auf Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung, und die Vorwürfe betreffen seine frühere Partnerin. Er soll sie misshandelt, gewürgt, eingesperrt und mit einer Säge bedroht haben.
Nach einer Haftentlassung im Mai 2025 war er nur wenige Monate auf freiem Fuß. Im Januar 2026 wurde er erneut festgenommen. Es geht um Gewalt in einer Beziehung.
Die frühere Verurteilung
Alexander K. wurde 2013 vom Landgericht Hannover wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft und Einweisung in die Psychiatrie verurteilt. In Berichten trägt er den Beinamen „Maschsee-Mörder“. Die alte Verurteilung ist aber kein Beleg für die neue Anklage.
Vor Gericht zählt nur, was sich beweisen lässt. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil, und der Beiname ändert daran nichts.
Was Polizisten vor Gericht schilderten
In der Verhandlung, über die am 7. Oktober 2026 berichtet wurde, schilderten Polizisten die Festnahme vom Januar 2026. Ihre Aussagen betreffen den Zugriff. Die Tat selbst bleibt der Kern der Anklage.
Was als Nächstes ansteht
Ob das Gericht die Vorwürfe bestätigt, entscheidet das Urteil. Daran erkennt man den Ausgang, nicht an den Berichten über einzelne Verhandlungstage. Wer wissen will, wie häufig solche Taten sind, muss die amtliche Statistik lesen. Ein einzelnes Verfahren beantwortet diese Frage nicht.
