Sachsen-Anhalt nennt es Unabhängigkeit, was in Volkstedt entsteht. Gebaut wird ein Standort. Der Maßstab ist schlicht: Was ändert der Bau, gemessen an dem, was er kostet? Die Antwort lautet: den Ort. Die Behörden bringen Abschiebehäftlinge in anderen Ländern unter, in Bremen und Dresden etwa, auch in Darmstadt und München. Mit der Anstalt soll das im eigenen Land geschehen. Ob jemand überhaupt in Haft kommt, entscheidet grundsätzlich ein Richter. Der Ort ändert sich, die Entscheidung nicht.

Die Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) will nicht von den Kapazitäten anderer Länder abhängen; es gehe darum, Abschiebungshaft auch in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen. Das Argument hat Substanz. Ohne eigene Plätze hängt jeder Vollzug an dem Platz, den ein anderes Land gerade frei hat. Dazu kommt ihr zweites Argument: Die Zugänge sinken, sagt sie, weil die Migrationspolitik wirkt – und gerade deshalb dürfe man bei Rückführungen nicht nachlassen. Wer die Zugänge senkt, muss den Rest zu Ende bringen. Daran ist nichts falsch. Nur beschreibt das Argument den Vollzug, nicht den Bedarf.

Die Zahlen sind nüchtern. 2025 waren 37 Menschen in Abschiebungshaft, die meisten höchstens 30 Tage. Im selben Jahr wurden 576 Menschen aus Sachsen-Anhalt abgeschoben; mehr als 1.000 reisten freiwillig aus. Im September 2026 wurden 160 Asylzugänge registriert, zwei Jahre zuvor 497. Dreißig Plätze stehen 37 Menschen gegenüber, die 2025 überhaupt in Haft kamen.

Der Einwand liegt nahe: 37 Fälle im Jahr sagen wenig über die Belegung an einem bestimmten Tag. Das stimmt. Bedarf aber heißt, wie viele Plätze gebraucht werden, nicht, wie viele man sich wünscht. Die Begründung, die die Innenministerin nennt, lautet Unabhängigkeit. Wer den Rückgang sieht und trotzdem 30 Plätze plant, setzt den Bedarf voraus. Wer auf Unabhängigkeit baut, kauft einen Wert, keinen Bedarf. Das kann man wollen. Man sollte es nur so nennen.

Was der Bau kostet

Am Kostenrahmen habe sich bislang nichts geändert, teilte das Finanzministerium Ende September 2026 auf Anfrage mit. Veranschlagt hatte das Innenministerium einst 12,6 Millionen Euro. Als Grund für den Sprung gilt die Preisentwicklung im Baugewerbe. Auch der Termin wankt: Ende 2026 sollte der Bau stehen, nun soll die bauliche Fertigstellung möglichst bis Juni 2027 erfolgen. Frost stoppte die Arbeit Ende 2025 und Anfang 2026. Dazu kamen Nachprüfungsverfahren bei Vergaben und Baufirmen, die nicht geleistet haben. Bis die Anstalt in Betrieb geht, bleibt Sachsen-Anhalt auf Plätze in anderen Bundesländern angewiesen. Das Land will unabhängig sein. Zwischen Anspruch und Spur liegt eine Baustelle.

Nebenan wächst das Gefängnis von rund 190 auf 285 Plätze, zwei neue Hafthäuser sollen bis Ende 2028 entstehen. Die Versorgung der Abschiebehäftlinge mit Mahlzeiten und frischer Wäsche soll vorrangig über das Gefängnis nebenan laufen.

Die Linke rechnet vor: mehr als eine Million Euro pro Haftplatz. Im März 2026 stellte ihre Fraktionschefin Eva von Angern das Projekt gegen Kitas und Krankenhäuser: „Niemandem geht es besser, wenn es jemand anderem schlechter geht.“ Der Satz klingt nach Moral und ist eine Haushaltsrechnung. Die Rechnung stimmt. Sie beweist nur nicht, dass die Anstalt überflüssig ist, sondern dass sie teuer ist.

Wo die Entscheidung bleibt

Rechtlich ändert der Bau nichts an den Voraussetzungen. Abschiebungshaft braucht grundsätzlich einen richterlichen Beschluss, und den erlässt keine Anstalt. Der Streit um Volkstedt kreist um die Frage, ob solche Haft nötig ist. Der Bau beantwortet sie nicht. Er beantwortet nur, wo sie stattfindet. Ein Ortswechsel ist eine Verwaltungsfrage. Als Rechtsfrage ist er ein Nebenschauplatz.

§ 62 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Voraussetzungen für Abschiebungshaft. Abschiebungshaft ist nur zulässig, wenn der Zweck der Haft nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann und die Haft auf die kürzestmögliche Dauer beschränkt wird. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen werden grundsätzlich nicht inhaftiert.

Dasselbe Muster gilt in Mönchengladbach. Bund und Land wollen dort eine „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ für bis zu 140 Menschen auf dem ehemaligen JHQ-Gelände. Das Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern“ mobilisiert: Mehr als 170 Menschen kamen Ende Oktober 2025 in die Citykirche. Bei der Kundgebung vor dem Sitzungssaal des Stadtrats im Dezember 2025 waren es nach Angaben der Sprecherin vier- bis fünfmal so viele wie angemeldet. Die schärfste Behauptung des Protests steht auf dünnem Grund. Die Aktivisten sagen, in fast der Hälfte der Fälle laufe Abschiebehaft nicht rechtsstaatlich ab. Belegt wird das mit einem Interview mit einem auf Abschiebungen spezialisierten Anwalt. Eine Zahl aus einem Interview ist keine Erhebung. Wer sie übernimmt, muss sagen, welche Fälle gemeint sind. Dieselbe Pflicht trifft das Land, das 37,4 Millionen Euro ausgibt: Es muss die Fälle zählen, für die gebaut wird.

Der Ort ändert sich, die Entscheidung nicht. Gebaut wird dafür eine Unabhängigkeit aus Beton. Ihre frische Wäsche soll sie beim Nachbarn holen.