Mit diesem Satz wandte sich der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus am 15. Oktober 2026 an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU): „Sie teilen Menschen ein in nützlich und unnütz.“ Schon der Titel der Debatte, „Kosten und Nutzen der Zuwanderung“, hatte ihn gestört. Später warf er der AfD vor, Pläne zur „millionenfachen Deportation“ zu verfolgen, und erhielt dafür eine Rüge der Präsidentin.

Die Debatte hatte einen nüchternen Anlass. Die AfD-Fraktion hatte den Antrag 21/8549 eingebracht, „Migrationsbilanz für Deutschland – Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen“. Dahinter steht die Frage, die sich jeder Leser stellt: Was kostet Zuwanderung den Staat, und lässt sich das belegen? Die Antwort ist kürzer als der Lärm im Plenum: Sie hängt an Zahlen, die nicht dasselbe messen.

Was die AfD rechnet und woher die Summe stammt

Hans-Jürgen Goßner (AfD) eröffnete die Debatte mit einer „Abrechnung“ der bisherigen Migrationspolitik. Er berief sich auf einen Zeitungsbericht, der die Kosten der Migration von 2016 bis 2025 beziffert, und übernahm die Summe von dort. Eine amtliche Gesamtrechnung fehle bislang, sagte er: „Wer solche Summen bewegt, schuldet den Bürgern eine Abrechnung.“

Die Forderung ist konkreter als dieser Satz. Die Bundesregierung, so Goßner, müsse offenlegen, welche Gruppen mehr in die Sozialversicherung einzahlen, als sie an Leistungen beziehen, und welche die öffentlichen Haushalte belasten. Als Vorbilder nannte er Dänemark und die Niederlande. Aus einer niederländischen Untersuchung zog er die Richtung: Arbeitsmigration erscheine als positiver, Asylmigration als negativer Nettobeitrag.

Die stärkste Fassung des Antrags liegt nicht in der Summe, sondern in der Steuerungsfrage. Wer Beiträge und Leistungen nicht nach Gruppen ausweist, kann Asyl- und Arbeitsmigration nicht getrennt an ihrem Ergebnis messen. Im Titel stehen Kosten und Nutzen, in der Rede vor allem die Abrechnung. Dieser Abstand ist der Punkt, an dem die Argumentation wackelt.

Was die Gegenseite entgegnet

CDU, SPD, Grüne und Linke widersprachen. Ihr Haupteinwand zielte weniger auf die Zahlen als auf die Logik, Menschen nach ihrem wirtschaftlichen Nutzen zu sortieren. Der CDU-Politiker Detlef Seif kritisierte, der Antrag nenne keine positiven Aspekte der Migration. Er verwies auf medizinisches Personal, Beschäftigte der Verwaltung und Unternehmer mit Migrationshintergrund.

Die stärkste Stütze dieser Position ist eine Expertise aus dem Jahr 2025, die die Robert Bosch Stiftung gefördert hat. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Migration die öffentlichen Haushalte insgesamt entlastet. Ihr Maßstab ist nicht die einzelne Gruppe, sondern eine dauerhaft hohe Nettozuwanderung. Eine Erhöhung um 200.000 Personen im Jahr könnte die Finanzierungslücke der öffentlichen Haushalte verkleinern.

Hier liegt das Missverständnis, das die Debatte nicht auflöst. Die AfD fragt, welche Gruppen den Haushalt belasten. Die Expertise fragt, was eine dauerhaft hohe Zuwanderung insgesamt bewirkt. Beide Fragen sind legitim, und sie messen verschiedene Größen. Eine Zahl aus dem einen Lager trifft deshalb nicht die Frage des anderen.

Der Grünen-Abgeordnete Dzienus zielte auf denselben Punkt, nur schärfer. Wer Menschen nach Nützlichkeit ordnet, betreibt keine Bilanz mehr, sondern eine Auslese. Er warf der AfD vor, sie wolle „millionenfache Deportation“, und sprach von Menschen, die „nicht in Ihr Weltbild passen“. Die Präsidentin erteilte ihm dafür eine Rüge. Ob der Staat Menschen rechnen darf, ohne sie zu sortieren, ist die Frage, an der der Streit hängt.

Was die amtlichen Zahlen hergeben

Amtlich messbar ist zunächst die Zuwanderung selbst. Das Statistische Bundesamt beziffert die Nettozuwanderung für 2025 auf rund 235.000 Personen, etwa 45 Prozent weniger als im Jahr davor. Es ist der niedrigste Wert seit 2020. Die Zahl sagt nichts über Beiträge oder Leistungen einzelner Gruppen. Sie sagt aber, auf welche Menge sich jede Kostenrechnung stützt.

Der naheliegende Einwand lautet: Es gibt amtliche Zahlen zur Zuwanderung, nur keine Kostenbilanz. Die AfD sagt genau das. Der Unterschied zwischen Zählung und Bilanz ist der Kern der Sache. Eine Zählung ist eine Mengenangabe. Eine Kostenbilanz braucht Beiträge, Leistungen und eine Zurechnung auf Gruppen, und an dieser Zurechnung hängt jede Summe.

Was als Nächstes ansteht

Wie der Bundestag mit dem Antrag 21/8549 verfährt, ist bis zum 18. Oktober 2026 nicht bekannt. Prüfbar wird die Frage an zwei Stellen: ob der Bundestag oder die Regierung eine Messung nach Gruppen beschließt, und ob eine Behörde Beiträge und Leistungen so ausweist, dass sich die Summe der AfD nachrechnen lässt. Bis dahin bleibt die Summe, die im Plenum fiel, eine Behauptung mit fremder Quelle.