Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen. Der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Umgesetzt wird sie zum 1. Januar 2027. Dann löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge ab; bestehende Riester-Verträge behalten ihren Bestandsschutz. Die Bundesregierung beschreibt den Kern als Förderung eines Depots ohne Garantiepflicht, in dem Sparer etwa global gestreute Aktien-ETF halten können. Wer Sicherheit will, kann Garantieprodukte wählen, deren Beitragsgarantie bei 80 oder 100 Prozent liegt.

Die Förderung ist gestaffelt. Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro im Jahr: 50 Cent je Euro des Eigenbeitrags bis 360 Euro, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Für jedes Kind kommen bis zu 300 Euro im Jahr hinzu. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro.

Anbieter dürfen nach dem Gesetz breit antreten: Banken, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und Neobroker. Ein Standardprodukt mit Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozent im Jahr soll bei jedem Anbieter verfügbar sein. Effektivkosten fassen Depotgebühren, Verwaltungsgebühren und die laufenden Fondskosten zusammen; sie zeigen, wie viel Rendite jedes Jahr verloren geht. Die Fondskosten (TER) liegen bei ETF üblicherweise zwischen 0,1 und 0,5 Prozent. Der Staat soll zusätzlich ein öffentlich organisiertes Depot anbieten; wie das aussieht, ist bislang nicht festgelegt.

Neobroker bieten bereits kostenlose Depotführung an. Die Verbraucherzentrale hält diese Kostenfreiheit bei einigen Anbietern für freiwillig und nicht vertraglich garantiert.

Dieser Text fragt, was die vier Bundestagsfraktionen beim Altersvorsorgedepot wollen und was davon im beschlossenen Gesetz steht.

CDU/CSU – Anlagesparkonto im Programm, Altersvorsorgedepot im Gesetz

Die Union will die private Vorsorge über Kapitalanlagen stärken. Sie fordert steuerlich begünstigte Anlagesparkonten, bei denen Kursgewinne und Dividenden bis zu einem Freibetrag vollständig steuerfrei bleiben. Zusätzlich befürwortet sie ein Standarddepot, das auch ein öffentlicher Träger anbieten kann, um Menschen anzusprechen, die bisher nicht am Kapitalmarkt investiert sind.

In der Spur trägt die Union als Regierungsfraktion das Gesetz mit. Das Kabinett verabschiedete die Reform am 17. Dezember 2025, der Bundestag beschloss sie am 27. März 2026. Union und SPD haben das Altersvorsorgedepot außerdem für Selbstständige geöffnet: Förderberechtigt sind nun auch Freiberufler und Gewerbetreibende.

Der Abstand liegt im Instrument. Gefordert hat die Union ein Anlagesparkonto mit Freibetrag. Beschlossen ist ein Altersvorsorgedepot mit staatlicher Zulage.

AfD – ETF-Sparplan als dritte Säule

Die AfD-Fraktion will einen steuerlich geförderten ETF-Sparplan als dritte Säule der Altersvorsorge ermöglichen. Die drei Säulen sind die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge; die AfD will letztere um den Sparplan erweitern. Sie begründet das mit Transparenz, niedrigen Kosten und attraktiven Renditen. Für die betriebliche Altersvorsorge schlägt sie ein digitales Standardfondsmodell vor.

Die AfD ist in der Opposition. Ihr Modell steht als Vorschlag auf der Website der Fraktion. Inhaltlich berührt es sich mit dem Gesetz: Auch dort nennt die Bundesregierung global gestreute ETF als Beispiel für die geförderte Kapitalanlage.

Der Abstand ist hier gering. Der Vorschlag, die Kapitalanlage über ETF zu fördern, findet sich im beschlossenen Modell wieder. Offen bleibt, welche Kosten die Anbieter am Ende verlangen.

SPD – Günstige Verträge, Kostendeckel im Gesetz

Die SPD legt Wert auf kostengünstige Verträge und warnt vor überteuerten Modellen. Ihr Maßstab ist damit der Preis, den Sparer über die Laufzeit zahlen.

Die SPD ist Teil der Koalition und trägt das Gesetz mit. Es begrenzt die Effektivkosten des Standarddepots auf 1,0 Prozent im Jahr. Verbraucherschützer fordern eine Grenze von 0,5 Prozent.

Der Abstand ist messbar. Das Programm verlangt günstige Verträge; das Gesetz zieht die Obergrenze bei 1,0 Prozent. Sie liegt doppelt so hoch wie die Forderung der Verbraucherschützer. Dagegen argumentieren Neobroker, niedrige Gebühren ließen die staatliche Förderung direkter bei den Sparern ankommen. Dieses Argument stützt die Forderung nach günstigen Verträgen, verlangt aber keine niedrigere Grenze.

Grüne – Öffentlich verwalteter Bürgerfonds als Standard

Die Grünen schlagen einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds als Standardprodukt vor. Arbeitnehmer sollen automatisch einbezogen werden und könnten widersprechen (Opt-out). Die Fraktion betont niedrige Kosten und nachhaltige Anlagen.

Die Grünen sind in der Opposition. Das beschlossene Gesetz kennt ebenfalls ein Standardprodukt, das bei jedem Anbieter verfügbar sein soll. Angeboten wird es von den Anbietern selbst, nicht von einer öffentlichen Stelle.

Der Abstand liegt in der Trägerschaft. Dass der Staat ein eigenes Depot anbieten soll, steht im Gesetz. Wie es aussieht, nicht. Genau dort setzt die Grünen-Forderung an. Dagegen hält der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die Rolle des Staates als direkter Anbieter für problematisch und fürchtet einen ungleichen Wettbewerb.

Die Linke – Kapitalmarkt mit Vorbehalt, gesetzliche Rente stärken

Die Linke steht kapitalgedeckten Rentenmodellen grundsätzlich kritisch gegenüber. Sie befürchtet, dass die Rente an der Börse verspekuliert wird. Stattdessen verlangt sie eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung, also der Rente, die aus laufenden Beiträgen finanziert wird, mit höherem Rentenniveau und einer solidarischen Mindestrente.

Die Linke ist in der Opposition. Das beschlossene Gesetz setzt auf Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen; die Bundesregierung nennt sie als Ziel der Reform.

Der Abstand ist hier am größten. Die Linke verlangt eine Stärkung des Umlageverfahrens, das Gesetz stärkt die Kapitalanlage. Das stärkste Gegenargument der Koalition: Die Bundesregierung begründet die Reform mit Versorgungslücken, die gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge in manchen Fällen nicht schließen. Die Linke benennt dafür die gesetzliche Rente als Lösung; wie sie die beschriebene Lücke im Einzelfall füllen soll, bleibt in ihrem Programm offen.

Wort gegen Spur – Wo Programm und Gesetz zusammenpassen

Bei Union und SPD decken sich Programm und Beschluss in den Kernpunkten: Förderung der Kapitalanlage, Öffnung für Selbstständige, Obergrenze für die Kosten. Die sichtbarste Abweichung betrifft ein Instrument. Die Union wollte ein Anlagesparkonto, beschlossen wurde das Altersvorsorgedepot.

Die Gegenposition zur Auszahlung ist ebenfalls belegt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bemängelt, dass die Reform die lebenslange Absicherung auf der Strecke lasse und Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr nicht ausreichen könnten. Das Gesetz sieht wahlweise eine lebenslange Rente oder einen Auszahlplan vor, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft; die Bundesregierung nennt neben lebenslangen Renten auch Zeitrenten.

Die drei Oppositionsfraktionen haben ihre Modelle als Vorschläge formuliert. Nach diesem Abgleich liegt die AfD mit dem ETF-Sparplan am nächsten am beschlossenen Modell, die Linke am weitesten entfernt. Die Grünen treffen den Punkt, den das Gesetz offenlässt: den Staat als Anbieter.

Die Koalition hat den Kapitalmarkt in die geförderte Altersvorsorge gebracht. Der Streit im Bundestag verschiebt sich damit auf Kosten, ein mögliches Staatsdepot und das Verlustrisiko. Ob die Anbieter die 1,0-Prozent-Grenze ab 1. Januar 2027 einhalten, zeigt sich an den ersten Angeboten.