Der stärkste Einwand zuerst.
Was Regierungen tatsächlich geleistet haben
Wer die vier Kabinette pauschal als untätig abtut, unterschlägt messbare Eingriffe. Der gesetzliche Mindestlohn, den die Große Koalition unter einer Bundeskanzlerin 2015 einführte, hat die Lohnuntergrenze strukturell verschoben. Die Grundrente der Großen Koalition unter einer Bundeskanzlerin entlastete langjährig Versicherte mit niedrigen Entgelten. Die Wohngeld-Plus-Reform der Ampelregierung verdoppelte die Zahl der Wohngeldhaushalte von rund 652.000 im Jahr 2022 auf über 1,24 Millionen im Jahr 2024; nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung sank die Mietbelastung reiner Wohngeldhaushalte von 34,6 auf 28,3 Prozent. Das Bürgergeld löste 2023 Hartz IV ab, schonte Vermögen in der Anfangsphase und verbesserte Beratungsangebote – der Bund gab von Januar bis November 2024 rund 27,13 Milliarden Euro dafür aus.
Jede dieser Maßnahmen hat Menschen konkret geholfen. Das ist der redliche Befund.
Und trotzdem: Die Gesamtquote stieg.
Worin das Versagen liegt
Das ist die These: Keine der vier Bundesregierungen hat Armut bekämpft. Sie haben Armut verwaltet – mit Transfers, die groß genug waren, um als politische Leistung zu gelten, und klein genug, um die strukturellen Ursachen unangetastet zu lassen. Der Maßstab ist nicht der einer oppositionellen Wunschliste, sondern der eigene. Keiner der vier Koalitionsverträge enthielt eine messbare Zielmarke zur Senkung der Armutsgefährdungsquote. Wer kein Ziel benennt, kann es nicht verfehlen – und wird nicht daran gemessen.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) misst Armutsgefährdung als Einkommen unter 60 Prozent des Mediannettoäquivalenzeinkommens. Diese Schwelle lag 2025 für Alleinlebende bei 1.446 Euro im Monat. Die Quote stieg nach diesem Maß von 14,7 Prozent im Jahr 2005 auf 16,7 Prozent im Jahr 2022, sank kurz und liegt 2025 wieder bei 16,1 Prozent – das sind 13,3 Millionen Menschen. Dieser Wert misst relative Einkommensposition, nicht absolute Entbehrung; wächst das mittlere Einkommen, wächst die Schwelle mit. Wer das weiß, kann argumentieren, Transfers hätten absolute Lebenslagen verbessert, ohne die relative Quote zu senken. Das Institut der deutschen Wirtschaft weist darauf hin, dass bei Berücksichtigung von Vermögen das Armutsrisiko um 38 Prozent sänke, besonders im Alter.
Diese Relativierung hat ihren Platz. Aber sie erklärt nicht, warum Alleinerziehende 2023 mit 41,0 Prozent Armutsgefährdungsquote dastehen – eine Gruppe, deren Lage sich unter keiner Regierung strukturell verbessert hat. Und sie erklärt nicht, was mit den Wohnungslosen ist.
Die Wohnungslosigkeit als härtester Indikator
Armutsgefährdungsquoten erlauben methodische Verschiebungen. Wohnungslosigkeit nicht. Destatis zählte zum 31. Januar 2022 rund 178.000 untergebrachte wohnungslose Personen; Ende Januar 2023 waren es rund 372.000, Ende Januar 2024 rund 439.500, Ende Januar 2025 rund 474.700. Das ist eine Vervielfachung innerhalb von drei Jahren, über zwei Regierungen hinweg – die letzte Bundeskanzlerin hatte die Statistik gerade erst eingeführt, die Ampel registrierte den Anstieg, die schwarz-rote Koalition unter Friedrich Merz erbte ihn.
Der Wohnungslosenbericht der Bundesregierung 2024 ermittelte für Anfang 2024 insgesamt rund 531.600 wohnungslose Menschen – untergebrachte, verdeckt Wohnungslose und Obdachlose zusammen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe schätzte für 2024 über eine Million wohnungslose Menschen, wenn weitere Gruppen einbezogen werden. Der Anstieg bei deutschen Staatsbürgern lag in den Erhebungen der BAG W deutlich niedriger als der Gesamtanstieg, der wesentlich durch Geflüchtete geprägt wurde – das schränkt die direkte Vergleichbarkeit der Zeitreihe ein, erklärt aber nicht den Zuwachs bei denen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt scheitern. Kündigung, Mietschulden, Energiekosten: Das sind die Gründe, die für wohnungslose Deutsche mit Abstand am häufigsten dokumentiert sind.
Wo die Koalition unter Friedrich Merz jetzt steht
Bundeskanzler Friedrich Merz sagte im August 2025 beim CDU-Landesparteitag in Niedersachsen, der Sozialstaat sei „mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar". Im Koalitionsvertrag mit der SPD ist vereinbart, das Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung für Arbeitssuchende" umzugestalten; für Ukrainer, die nach April 2025 zugereist sind, sollen stattdessen Asylbewerberleistungen gelten. Für 2027 sind Einsparungen beim Wohngeld von rund 1,16 Milliarden Euro geplant, 2028 sollen es rund 1,49 Milliarden sein – durch Halbierung der Heizkostenkomponente und Aussetzung der Fortschreibung.
Das ist kein Programm gegen Armut. Es ist ein Programm gegen Sozialausgaben.
Die Effizienz-Achse spricht für Überprüfung von Transfers, die nicht wirken. Die Demokratie-Achse verlangt, dass Kürzungen an dem gemessen werden, was sie Menschen wegnehmen – und nicht nur an dem, was der Bundeshaushalt einspart. Eine Wohngeldkürzung trifft zuerst die 1,24 Millionen Haushalte, deren Mietbelastung die Reform gerade erst gesenkt hat. Die Frage, wer dafür geradestehen wird, beantwortet der Koalitionsvertrag nicht.
Vier Regierungen haben dreizehn Jahre gebraucht, um eine Armutsgefährdungsquote von knapp 15 auf 16,1 Prozent zu heben. Das kostet Glaubwürdigkeit – und zwar die der Koalitionsverträge, die Armut als Thema nannten, ohne je zu beziffern, wie weit sie sie senken wollten.
