Steffen Krach nennt die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände einen „absolut vertretbaren Kompromiss“. Nach Berichten hatte er sich immer wieder gegen genau diesen Schritt ausgesprochen. Am 17. Oktober stand er als Verhandlungsführer der SPD mit Elif Eralp (Linke) und Werner Graf (Grüne) im zehnten Stock des Hauses der Statistik am Alexanderplatz vor der Presse.
Das Sondierungspapier trägt den Titel „Mehr Gemeinsam, mehr Berlin“. Es sieht vor, dass private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen gegen Entschädigung vergesellschaftet werden. Vergesellschaftung heißt hier die Überführung in Gemeineigentum gegen Entschädigung, gestützt auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Den Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürfen die Konzerne behalten; vergesellschaftet wird der Rest. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure bleiben draußen, ebenso Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch gebaut werden. Nach Berichten träfe es Vonovia, Heimstaden, Covivio und Alder, wahrscheinlich auch DVI. Zusammen wären das rund 160.000 Wohnungen, fast zehn Prozent aller Berliner Wohnungen. Eralp hat versprochen, dass ein Vergesellschaftungsgesetz Mitte 2028 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt wird. Ein Jahr später soll die Übernahme vollzogen werden, womöglich nach einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Was der Deckel begrenzt
Die Zahl, an der das Papier hängt, lautet 16 Milliarden Euro. Mehr soll die Entschädigung nicht betragen. Geteilt durch 160.000 Wohnungen sind das im Schnitt 100.000 Euro je Wohnung, festgelegt, bevor ein Gesetz steht. Was kostet der Kompromiss, und was davon liegt außerhalb des Deckels?
Krachs Argument ist nicht schwach. Ein Deckel macht eine Vergesellschaftung kalkulierbar, wo sonst eine offene Summe stünde. Eralp stellt die Mietenkrise ins Zentrum. Laut Krach ist die Neubau-Ausnahme ein Signal an alle, die in Berlin bauen wollen. Der Volksentscheid wird nicht ignoriert, sondern verkleinert: Das Papier nennt weniger Wohnungen, als der Volksentscheid vorsah. Krach sagt, er könne das als Demokrat mit anderer Meinung mittragen. Der Einwand trifft. Ohne Obergrenze wäre das Risiko offen, mit ihr ist es begrenzt. Nur begrenzt ist nicht beseitigt.
Der Deckel begrenzt die Entschädigung. Er begrenzt nicht den Haushalt. Eine Obergrenze für eine Zahlung sagt nichts darüber, was danach anfällt: die Verwaltung, die Instandhaltung, die Finanzierung von 160.000 Wohnungen, die in kommunalen Besitz übergehen. Krach behauptet, der Haushalt bleibe dadurch unbelastet. Ein Deckel ist eine Zahl, kein Schutz.
Was das DIW vor dem Papier festgestellt hat
Das DIW Berlin kam am 5. Oktober 2026 zu einem Befund, der quer zu Krachs Satz liegt: Die Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen in Berlin belaste den Haushalt und schaffe keine zusätzliche Wohnung. Das Papier kam zwölf Tage später. Der Deckel ändert an dem, was außerhalb der Entschädigung anfällt, nichts. Das folgt aus seiner Form, nicht aus einer Zahl.
Die gängige Lesart lautet: Die Linke hat sich durchgesetzt, die SPD ist eingeknickt. Das stimmt für die Vergesellschaftung. Für den Haushalt stimmt es nicht. Die SPD hat ihren Deckel, das Land bekommt die Rechnung.
Den Preis zahlt zuerst Krach. Er muss jetzt eine Vergesellschaftung verteidigen, gegen die er sich immer wieder ausgesprochen hat. Krach ist gut darin, einen Kompromiss zu benennen, und deutlich schwächer darin, die Last zu benennen, die danach bleibt.
Die Gremien müssen noch zustimmen. Der SPD-Landesvorstand dürfte auf Basis des Papiers entscheiden, die Grünen über einen Landesausschuss, die Linke auf einem Parteitag am 31. Oktober.
Stimmt der Zeitplan, wird der Vollzug 2029 im Haushalt sichtbar. Dann fragt niemand mehr, ob der Deckel vertretbar war, sondern wer ihn verhandelt hat.
