Was unter Verdunkelungsgefahr fällt
Voraussetzung ist stets ein dringender Tatverdacht hinsichtlich der eigentlichen Anklagevorwürfe. Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt sah in der Briefübergabe an die Sachverständige – eine zentrale Gutachterin des Verfahrens – einen „Versuch einer Verdunkelungshandlung". Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Marvin Steinberg, pflichtete ihr darin bei: Die formellen Voraussetzungen für einen Haftbefehl seien erfüllt. Einen förmlichen Antrag stellte die Behörde an diesem Tag jedoch nicht. Das Gericht kündigte an, Stellungnahmen einzuholen und die Sachlage zu prüfen.
Blocks Verteidigung sah das anders. Sie bezeichnete die Übergabe als „bedauerliches Versehen" – eine Formulierung, die den Vorsatz bestreitet, der für die Annahme einer Verdunkelungshandlung maßgeblich wäre.
Angeklagte, Vorwürfe, Verfahrensstand
Der Prozess dreht sich um die Nacht zum 1. Januar 2024, als zwei minderjährige Kinder – zum Zeitpunkt der Tat elf und dreizehn Jahre alt – in Gråsten, Dänemark, vom dortigen Wohnort ihres Vaters Stephan Hensel gewaltsam weggebracht und nach Hamburg gebracht wurden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg erhob Mitte April 2025 Anklage gegen sieben Personen. Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Hamburg ließ sie zu; am 11. Juli 2025 begann das Hauptverfahren.
Hauptangeklagte sind Christina Block sowie der langjährige Familienanwalt Andreas Costard (64). Ihnen wird vorgeworfen, einer israelischen Sicherheitsfirma namens Cyber Cupola den Auftrag zur Entführung erteilt zu haben. Gegen Block lauten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf schwere Entziehung Minderjähriger, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Vier weiteren Angeklagten – darunter Blocks Lebensgefährte, dem früheren Sportmoderator Gerhard Delling, einem deutschen Sicherheitsunternehmer sowie einem Ehepaar – wird Beihilfe zu diesen Taten vorgeworfen. Ein israelischer Mitangeklagter, der 36-jährig an der Entführung beteiligt gewesen sein soll, hat nach Angaben aus der Verhandlung seine Beteiligung eingeräumt; er betonte, er habe geglaubt, an einer Rettungsaktion teilzunehmen. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Block selbst bestreitet die Vorwürfe. Ihr Anwalt hatte wiederholt erklärt, seine Mandantin habe den Auftrag zur Entführung ihrer Kinder nicht erteilt.
Wie das Verfahren weiterläuft
Zum Zeitpunkt des 64. Verhandlungstags am 28. Juli 2026 näherte sich die Beweisaufnahme nach Einschätzung des Gerichts ihrem Ende. Unmittelbar nach der Sommerpause war die Befragung der forensisch-jugendpsychiatrischen Sachverständigen angesetzt, deren Gutachten die seelischen Folgen der Entführung für die Kinder einordnen soll. Für August waren sechs weitere Verhandlungstage mit der Vernehmung der Hauptermittlerin der Hamburger Polizei vorgesehen. Auf Nachfrage teilte eine Gerichtssprecherin zum damaligen Stand mit, ein Urteilsdatum sei nicht seriös zu benennen; vorsorglich seien Termine bis Jahresende angesetzt – insgesamt rund 100 Prozesstage.
Parallel beschäftigte das Verfahren auch die Frage der Pressefreiheit: Tonaufnahmen einer Journalistin der Wochenzeitung Die Zeit, die das Gericht als mögliches Beweismittel einstufte, mussten dem Landeskriminalamt übergeben werden. Die Zeitung legte dagegen Beschwerde ein.
