1 Beitrag, in denen Marvin Steinberg namentlich vorkommt.
Am 64. Verhandlungstag stellte die vorsitzende Richterin die Möglichkeit eines Haftbefehls gegen Christina Block in den Raum. Untersuchungshaft kann nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, dass ein Beschuldigter Beweismittel vernichtet, verändert, beiseiteschafft, unterdrückt oder fälscht.
13. Oktober 2026