Der Block-Prozess am Landgericht Hamburg ist schon länger kein Verfahren mehr, das nur über eine behauptete Straftat verhandelt. Er verhandelt seit Monaten zugleich über sich selbst.
Was an diesem Tag lag – und was hängen blieb
Eigentlich sollte der 18. August 2026 ein Neustart sein. Nach mehreren Verhandlungstagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit – Haftbefehlsdebatte, Befangenheitsantrag, Kindergutachten – war dieser Dienstag als Rückkehr zur öffentlichen Hauptverhandlung geplant. Christina Block, der Ex-Moderator Gerhard Delling und fünf weitere Angeklagte stehen vor dem Landgericht Hamburg wegen schwerer Entziehung Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen – die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg datiert vom April 2025, die Eröffnung der Hauptverhandlung vom 11. Juli 2025.
Aber die gewichtigen Themen, in den Worten des Gerichtsgeschehens selbst, blieben „wie ein Damoklesschwert" über dem Verfahren hängen. Richterin Isabel Hildebrandt musste unterbrechen. Der Haftbefehl gegen Block war weiterhin offen, wurde aber an diesem Tag nicht entschieden. Mit dem nahenden Ende der Beweisaufnahme wächst die Wahrscheinlichkeit, dass er nicht mehr kommt. Der Befangenheitsantrag gegen Hildebrandt – bereits ein erneuter – wartete auf Bescheidung. Und das Kindergutachten, das im nicht-öffentlichen Teil präsentiert worden war und die Kinder der Angeklagten als „massiv traumatisiert" beschrieb, lastete auf dem Verfahren, ohne dass die Kammer seine rechtliche Bewertung abgeschlossen hatte.
Befangenheitsantrag als Verfahrenswaffe
Hier liegt die eigentliche Beobachtung dieses Tages: Ein Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende ist kein Randgeschehen. Er legt das Verfahren faktisch still, bis er beschieden ist – das ist Prozessrecht, keine Eskalation der Beteiligten. Aber wenn ein Verfahren bereits bei seinem erneuten Antrag angelangt ist, stellt sich die Frage, welche Funktion er noch erfüllt. Die Grenze zwischen zulässigem Verteidigungsverhalten und taktischer Obstruktion ist im Strafprozessrecht eine der umstrittensten – der Bundesgerichtshof hat sich im Juni 2026 mit genau dieser Frage beschäftigt: dem fehlerhaften Umgang mit zulässigem Verteidigungsverhalten in der Bewertung des Nachtatverhaltens.
Das ist keine Kritik an der Verteidigung. Sie tut, was das Gesetz erlaubt – und das Gesetz erlaubt Befangenheitsanträge, weil sie ein echtes Schutzmittel sind. Die Frage, ob ein Kindergutachten mit dem Befund „massiv traumatisiert", das im nicht-öffentlichen Rahmen präsentiert wird, bei der Kammer eine „Besorgnis der Befangenheit" erzeugt, ist keine absurde Frage. Sie ist eine, die das Gericht selbst noch nicht beantwortet hatte.
Was dieser Prozess über lange Verfahren zeigt
Über 70 Verhandlungstage, mehr als ein Jahr nach Eröffnung: Der Block-Prozess ist kein Ausreißer in der deutschen Strafgerichtslandschaft, aber er ist ein besonders scharfes Beispiel dafür, wie sich ein Verfahren selbst verstricken kann. Parallelverfahren innerhalb des Verfahrens – Beschlagnahmung von Interviewaufnahmen einer Journalistin durch das Landeskriminalamt, Streit um die Pressefreiheit, Haftbefehlsdebatte – fressen Verhandlungstage, ohne die Beweisaufnahme voranzutreiben.
Das Argument der Verteidigung, das Vorgehen in der Silvesternacht 2023/24 sei durch Familiengerichtsbeschlüsse gedeckt gewesen, steht nach wie vor im Raum. Die Staatsanwaltschaft hält dagegen, dass die Kinder gewaltsam aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark geholt wurden – eine organisierte Aktion, kein familienrechtlicher Vollzug. Welche Lesart trägt, ist Sache der Kammer. Aber die Kammer kommt dazu erst, wenn der Verfahrenslärm um sie herum verstummt.
Richterin Hildebrandt hat unterbrochen. Das Verfahren geht weiter.
