Die Aufnahmen entstanden etwa zwei Wochen nach den Ereignissen der Silvesternacht 2023/24.

Wie kommt ein Gericht an die Aufnahmen eines Podcasts, wenn ein Strafverfahren läuft?

Im Block-Prozess vor dem Landgericht Hamburg ist diese Frage seit dem 12. Oktober 2026 konkret. An diesem Tag wurde bekannt, dass die Strafkammer die Sicherstellung von Tonaufnahmen angeordnet hat, die für den Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ entstanden sind. Die Aufnahmen enthalten Gespräche, die die Journalistin etwa zwei Wochen nach den Ereignissen der Silvesternacht 2023/24 mit der Familie des Vaters führte. Zu hören sind unter anderem Stephan Hensel, der Ex-Mann von Christina Block, dessen neue Ehefrau Astrid Have und die beiden Töchter des Paares.

Ein Beschluss mit Wahlmöglichkeit

Nach Angaben der Gerichtssprecherin erließ die Strafkammer zunächst einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume der „Zeit“. Dieser Beschluss sah aber die Möglichkeit vor, die Aufzeichnungen freiwillig herauszugeben. Ein Mitarbeiter des Verlags erklärte dem Gericht, die Journalistin habe die Tonaufnahme und sei bereit, sie auf richterliche Anordnung herauszugeben. Daraufhin erließ das Gericht einen weiteren Beschluss, diesmal für die Wohnung der Journalistin Anne Kunze.

Die Reihenfolge ist der Kern des Streits. Nach der Schilderung des Verlags war die Bereitschaft zur Herausgabe an eine richterliche Anordnung geknüpft, und eine solche Anordnung folgte. Aus Sicht des Gerichts war damit eine Herausgabe erfolgt, die der Beschluss ermöglicht hatte. Aus Sicht des Verlags begann die Herausgabe erst unter dem Druck einer angedrohten Durchsuchung. Der Verlag verurteilt diese Durchsuchung und kündigt rechtliche Schritte an.

Der Unterschied zwischen Durchsuchung und Herausgabe ist dabei nicht bloß eine Wortfrage. Bei einer Durchsuchung betritt der Staat Räume und sucht selbst. Bei einer Herausgabe übergibt der Besitzer das verlangte Stück. Ob eine Übergabe, die auf eine angedrohte Durchsuchung folgt, noch freiwillig ist, lässt sich aus dem Beschluss allein nicht ablesen. Die Antwort hängt davon ab, ob man die Androhung als Teil des Zwangs oder als bloßen Hinweis auf den Rechtsweg versteht.

Warum der Zeitpunkt der Gespräche zählt

Die Gespräche entstanden Anfang 2024. Der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte begann im Juli 2025 vor dem Landgericht Hamburg, das die Ereignisse der Silvesternacht in Dänemark juristisch aufarbeiten soll. Das Gericht prüft also Aussagen über ein Geschehen, das Jahre zurückliegt, in einem Verfahren, in dem sich die Beteiligten widersprechen.

Der Vorwurf der Lüge ist im Verfahren schon mehrfach von unterschiedlichen Seiten erhoben worden. Nach einem Jahr Verhandlung ist offen, wer die Wahrheit sagt. An dieser Stelle gewinnt ein früher Mitschnitt Gewicht: Er hält fest, was Angehörige des Vaters rund zwei Wochen nach dem Geschehen sagten, also lange bevor sich Darstellungen im Gerichtssaal festlegten. Ob die Gespräche tatsächlich so viel Gewicht haben, lässt sich ohne ihren Inhalt nicht beurteilen. Dieser Inhalt ist öffentlich nicht bekannt.

Wo der Block-Prozess steht

Im Prozess sind sieben Personen angeklagt. Die Anklage wirft Christina Block und dem langjährigen Anwalt der Familie, Andreas Costard, vor, der israelischen Sicherheitsfirma Cyber Cupola den Auftrag zur Entführung der Kinder erteilt zu haben. Die Entführung vom Wohnort des Vaters in Dänemark soll sich in der Silvesternacht 2023/24 ereignet haben. Sechs der sieben Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück.

Verteidigung und Nebenklage haben nach Angaben aus dem Verfahren unzählige Anträge gestellt. Die Beweisaufnahme nähert sich nach Darstellung des Gerichts ihrem Ende, doch weitere Anträge können sie verlängern. Nach über einem Jahr sind 63 Verhandlungstage vergangen, Dutzende Zeugen wurden gehört. Nach einer Pause sollte der Prozess am 27. Juli 2026 fortgesetzt werden. Ein Gutachten der forensisch-jugendpsychiatrischen Sachverständigen soll klären, wie stark die Folgen der Entführung für die seelische Entwicklung der Kinder sind. Im August 2026 sind sechs Verhandlungstage für die Befragung der Hauptermittlerin reserviert.

Ein Urteilstermin lasse sich derzeit nicht seriös nennen, sagte eine Gerichtssprecherin. Termine bis zum Jahresende 2026 sind vorsorglich angesetzt, weil das Gericht nicht vorhersehen kann, welche Anträge die Verteidigung noch stellt. Ob der Prozess seit Juli wie angesetzt verlief, ist nicht bekannt.

Was der Streit um die Aufnahmen zeigt

Die stärkste Fassung der Position des Gerichts lautet so: In einem Verfahren, in dem Aussagen einander widersprechen, muss ein Gericht frühere Äußerungen prüfen können. Gespräche aus der Zeit kurz nach dem Geschehen sind dafür wertvoll, weil sie nicht im Licht eines laufenden Prozesses entstanden sind. Dass der zweite Beschluss der Wohnung galt, folgt aus dieser Logik: Nach Angaben des Verlags lag die Aufnahme bei der Journalistin, nicht in den Geschäftsräumen.

Die stärkste Fassung der Gegenposition sieht den Schaden an anderer Stelle. Der Verlag verurteilt die angedrohte Durchsuchung als Eingriff, der über den Einzelfall hinauswirkt. Wer mit Journalistinnen und Journalisten spricht, muss künftig damit rechnen, dass Gespräche gerichtlich angefordert werden. Dies ist eine Einschätzung und kein belegter Befund. Ob sich daraus ein Muster ergibt, zeigt erst die Praxis künftiger Verfahren.

Der Fall zeigt eine allgemeine Spannung. Strafverfahren, in denen journalistisch entstandene Aufnahmen eine Rolle spielen, stehen zwischen zwei Interessen: dem Interesse, Aussagen zu prüfen, und der Vertraulichkeit, auf die Berichterstattung angewiesen ist. Beide Interessen sind echt. Welches im konkreten Fall schwerer wiegt, entscheidet nicht der Verlag und nicht dieser Text. Ob die Abwägung des Gerichts trägt, wird sich in der gerichtlichen Überprüfung zeigen, die der Verlag angekündigt hat.

Was als Nächstes ansteht

Im Prozess stehen das Gutachten zu den Folgen für die Kinder und die Befragung der Hauptermittlerin im August 2026 an, sofern die Termine wie angesetzt stattfinden. Der Verlag hat rechtliche Schritte angekündigt; welche er einlegt und wie das Gericht mit den Aufnahmen danach umgeht, ist offen. Ob der Beschluss einer Prüfung standhält, zeigt sich mit dem ersten Schritt im Verfahren.