Die Bundeswehr übt in diesem Herbst am Main und in den Dörfern um Karlstadt. Vom 19. bis 21. Oktober laufen Gefechtsausbildung und Truppenübungen mit Nachtmärschen, vom 20. bis 22. Oktober kommt eine Jagdkampfübung hinzu, vom 22. Oktober, 8 Uhr, bis zum 26. Oktober, 17 Uhr, folgt die Gewässerausbildung auf dem Main zwischen Steinbach und Karlstadt, und vom 4. bis 7. November wieder Nachtmärsche. Stand 15. Oktober 2026 sind die Termine angekündigt, und sie sind präzise: Gemarkungen, Ortsteile, Uhrzeiten.

Ein Übungsplan ist keine Staatsaffäre, und die Zahlen sind überschaubar. Die Gefechtsausbildung mit Nachtmärschen umfasst rund 50 Soldaten mit sechs Radfahrzeugen, in Leinach, Greußenheim und Remlingen sowie in Teilen des Landkreises. Die Jagdkampfübung läuft in Teilen des Landkreises sowie in Thüngersheim, Güntersleben und Rimpar, mit rund 80 Soldaten und zwölf Radfahrzeugen. Vom 20. bis 21. Oktober überschneiden sich die beiden Übungen. Erlenbach steht zweimal im Kalender, im Oktober und im November. Stadelhofen und Laudenbach kommen im Oktober dran, Rohrbach, Wiesenfeld und Rettersbach im November. Alles Stadtteile, also Orte mit Haustüren. Betroffen von der Gewässerausbildung sind Gemarkungen in Lohr a. Main, Karlstadt, Gemünden a. Main, Rothenfels und Marktheidenfeld. Die Truppe übt offen. Der Landkreis hat zweimal eine Pressemitteilung veröffentlicht, die Stadt Karlstadt führt eine eigene Übersicht, die Gemeinde Greußenheim eine Mitteilung. Die Verwaltung verbreitet die Termine eifrig, und das ist das Mindeste, was man erwarten darf.

Was die Mitteilungen verlangen, liest sich, soweit die Mitteilungen reichen, kürzer als der Übungsplan und wiegt schwerer. Die Bevölkerung soll sich von den Übungsbereichen fernhalten. Wer Fundmunition entdeckt, fasst sie nicht an und meldet den Fund sofort der Polizei. Sammeln, Erwerben, Besitzen und Verkaufen solcher Gegenstände sind verboten und strafbar. Schäden, die durch die Bundeswehr entstehen, melden die Betroffenen der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Jagdausübungsberechtigte werden eigens angesprochen. Das ist eine Mischung aus Bitten und Pflichten, und die Pflichten liegen bei Menschen, die nicht zur Truppe gehören.

In der Debatte um den Wehrdienst geht es meist um Köpfe: wie viele, wer gemustert wird, wer geht. Im Landkreis geht es um Ortsteile, Ufer und Nachtstunden.

Mein Maßstab ist schlicht. Wer einen Raum für seine Ausbildung beansprucht, trägt die Folgen, die er dort auslöst. Das Kriterium heißt Zurechenbarkeit: Verursacher stehen für ihre Schäden ein, nicht die Nachbarn, die sie melden.

Was für die Übung im Dorf spricht

Die Gegenposition hat Gründe, und sie liegen auf der Hand. Eine Gefechtsausbildung mit Nachtmärschen lässt sich im Dorf nicht verbergen. Wer dort wohnt, soll wissen, dass nachts Soldaten unterwegs sind, und nicht erst beim Knall. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien, die das Ministerium im November 2023 veröffentlicht hat, machen Landes- und Bündnisverteidigung zum Kernauftrag der Bundeswehr. Wer diesen Kernauftrag ernst nimmt, kann Landesverteidigung nicht auf Übungsplätze beschränken. Sie findet dort statt, wo das Land liegt, und das sind Dörfer.

Für die Zusammenarbeit bei der Übung „Red Storm Charlie“ in Hamburg im Oktober 2026 waren rund 60 zivile Partner beteiligt, simuliert wurden Drohnenangriffe, Cyberattacken und Sabotage. Zivil-militärische Übung ist also Absicht, kein Versehen. Und die Warnung vor militärischen Sprengmitteln ist keine Schikane, sondern eine Regel, die bei jedem Fund gilt: liegen lassen, Abstand halten, die Polizei rufen. Man kann über den Ton der Mitteilungen streiten. Die Regel selbst ist richtig.

Wer die Pflichten trägt

Der Einwand trifft die Warnung, nicht die Verteilung. Die Übung hat einen Absender, die Bundeswehr, mit Terminen, Gemarkungen und Fahrzeugzahlen. Die Pflichten haben einen Empfänger: alle anderen. Die Gemeinde nimmt die Schäden auf, die Polizei die Funde, die Jagdausübungsberechtigten den Hinweis, und wer Munition aufhebt, macht sich strafbar. Man kann das Vorsorge nennen, und es ist Vorsorge. Nur ist sie einseitig. Die Truppe bestimmt Zeit und Raum, die Menschen im Raum bekommen die Regeln. Die Behörde bittet, die Truppe übt.

Richtig wäre das Gegenteil, und es wäre keine Gängelung der Truppe. Die Übung könnte stattfinden. Nur hätte die Bundeswehr dann die Schäden selbst aufzunehmen, und die Gemeinde wäre nicht die Annahmestelle für ein Problem, das anderswo entsteht. Das kostet die Truppe etwas: Zeit, Aufwand und die Bequemlichkeit, eine Übung im Dorf als Routine zu führen, über die man nur informiert. Die These fiele, sobald die Truppe Schäden selbst aufnimmt.

Für die Truppe ist der Main ein Übungsraum. Für die Gemeinden ist er ein Posteingang.