Der Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft fand keine Beweise für politische Einflussnahme auf die Steuerentscheidungen – dieser Befund ist das, was amtlich festgestellt wurde.
Was Gerichte und Behörden rechtskräftig entschieden haben
Zwischen 2007 und 2011 ließ sich die M.M. Warburg & Co. Bank Kapitalertragsteuer in Höhe von rund 162 Millionen Euro auf eigene Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag anrechnen. Der Gewinn der Bank aus diesen Transaktionen betrug nach Steuern rund 46 Millionen Euro. Dass solche Cum-Ex-Geschäfte strafbare Steuerhinterziehung darstellen, hat der Bundesgerichtshof am 28. Juli 2021 entschieden – eine Lücke im Steuerrecht, auf die sich manche Akteure seinerzeit beriefen, ließ das Gericht nicht gelten.
Die steuerrechtliche Aufarbeitung gegenüber der Bank selbst ist abgeschlossen. Das Finanzamt forderte für die Jahre 2007 bis 2011 insgesamt 155 Millionen Euro zurück. Die Warburg-Gruppe versuchte, diese Bescheide anzufechten; der Bundesfinanzhof verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde, womit die Forderung rechtskräftig feststeht. Zusätzlich wies das Finanzgericht Hamburg im September 2026 eine weitere Klage der Bank ab, mit der diese Hinterziehungszinsen von rund zehn Millionen Euro für die Streitjahre 2007 bis 2009 abwehren wollte. Insgesamt zahlte die Bank 247 Millionen Euro an die Stadt Hamburg – Steuerrückforderungen und Zinsen zusammen.
Strafrechtlich sind zwei Verurteilungen rechtskräftig: Ein früherer Manager der Warburg Bank erhielt vom Landgericht eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten; der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Ein weiterer früherer Banker wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, auch dieses Urteil ist rechtskräftig. In einem der Fälle stellte das Gericht einen Steuerschaden von knapp 110 Millionen Euro fest. Die Bank hat nach den Urteilen die Millionen zurückgezahlt und bestreitet bis heute, gewusst zu haben, dass bei den Geschäften Illegales vor sich ging.
Christian Olearius: Einstellung des Strafverfahrens, Einziehung noch offen
Das Verfahren gegen den früheren persönlich haftenden Gesellschafter Christian Olearius nahm einen anderen Verlauf. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte ihn in 15 Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung angeklagt; das Landgericht Bonn ließ die Anklage in 14 Fällen zu. Im Juni 2024 stellte das Landgericht Bonn das Strafverfahren rechtskräftig ein – Olearius ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verhandlungsfähig. Eine strafrechtliche Schuldfeststellung gibt es damit nicht.
Getrennt davon läuft vor dem Landgericht Bonn ein Einziehungsverfahren über mutmaßliche Taterträge von mehr als 40 Millionen Euro. Der Bundesgerichtshof hatte ein früheres Urteil des Landgerichts aufgehoben, das die Einziehung abgelehnt hatte, und eine erneute Prüfung angeordnet. Das Verfahren ist anhängig; eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Olearius weist die Anschuldigungen zurück.
Laufende Verfahren: Anklage gegen Manager und Finanzbeamtin
Drei weitere frühere Manager der Warburg Bank stehen unter Anklage. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft ihnen vor, den Staat um 280 Millionen Euro Kapitalertragsteuer gebracht zu haben. Das Verfahren läuft; die Unschuldsvermutung gilt.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Verfahren gegen eine Hamburger Finanzbeamtin, die im Briefing als Daniela P. geführt wird. Das Landgericht hat die Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zugelassen – dem Vorwurf zufolge soll sie mitgewirkt haben, dass 90 Millionen Euro bei der Warburg Bank verblieben. Es handelt sich nach dem Stand der Recherche um das erste Verfahren, in dem eine Staatsvertreterin in einem Cum-Ex-Fall vor Gericht steht. Hintergrund: Im Jahr 2016 verzichtete die Hamburger Finanzbehörde zunächst auf die sofortige Rückforderung von rund 47 Millionen Euro, obwohl das zuständige Finanzamt intern das Verjährungsrisiko erkannt hatte. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft der Beamtin vor, die Verjährungsfrist bewusst verstreichen gelassen zu haben. Ein Urteil steht aus; die Unschuldsvermutung gilt.
HSH Nordbank: Rückzahlung 2014, Ermittlungen seit 2026
Die frühere Landesbank HSH Nordbank führte zwischen 2008 und 2011 in 29 Fällen Kapitalertragsteuern ab, die zuvor nicht gezahlt worden waren. Eine interne Untersuchung durch die Wirtschaftskanzlei Clifford Chance deckte die Transaktionen auf; die Bank zeigte sich selbst an und zahlte 2014 rund 126 Millionen Euro an den Fiskus zurück. Das Finanzgericht Hamburg erklärte die Rückforderung der angerechneten Kapitalertragsteuer für rechtmäßig.
Im September 2026 übernahm die Hamburger Staatsanwaltschaft erstmals ein Cum-Ex-Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Köln. Das Verfahren richtet sich gegen 26 Beschuldigte, die bei der HSH Nordbank beschäftigt waren; der Vorwurf lautet auf besonders schweren Steuerbetrug. Anklagen liegen noch nicht vor, die Ermittlungen laufen.
Untersuchungsausschuss: Was festgestellt, was bestritten wurde
Ein Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat die Rolle von Politik und Verwaltung untersucht. Im Februar 2024 legte er einen Zwischenbericht vor, der sich unter anderem mit den Geschäften der HSH Nordbank und der Frage möglicher politischer Einflussnahme befasste. Amtlich festgestellt ist: Der Ausschuss fand keine Beweise für eine direkte politische Einflussnahme auf das Steuerverfahren der Warburg Bank.
Im Zentrum der Befragungen stand der frühere Erste Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, der 2016 und 2017 dreimal mit Christian Olearius zusammentraf und einmal telefonisch mit ihm sprach. Scholz bestreitet, auf die Entscheidungen der Finanzverwaltung Einfluss genommen zu haben. Ermittlungsverfahren gegen ihn wurden nicht eingeleitet. Der Schluss von diesen Treffen auf eine Einflussnahme ist eine Bewertung, keine amtlich festgestellte Tatsache – wer sie vertritt, tut dies als eigene Position.
Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen des Vorwurfs, die beteiligte Finanzbeamtin habe das Steuergeheimnis verletzt, indem sie sich über den Fall per Mobilnachricht mit einer Kollegin ausgetauscht haben soll. Auch hier gilt: Verfahrensstand, kein Urteil.
Hamburger Gesamtbilanz und nächste Termine
Die Hamburger Finanzämter verfolgen Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle mit einem potenziellen Schadensvolumen von rund 1,1 Milliarden Euro – aufgeteilt in sechs Cum-Ex-Fälle mit einer Erstattungssumme von 483 Millionen Euro und neun Cum-Cum-Fälle mit 641 Millionen Euro. Seit 2015 wurden nach Senatsangaben rechtskräftig 122,3 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften zurückgefordert; hinzu kommen 18,8 Millionen Euro Zinsen aus Cum-Cum-Fällen. Diese Zahl liegt unterhalb der Summen, die allein aus dem Warburg-Komplex zurückgeflossen sind, weil sie nur die durch Hamburg selbst rechtskräftig vollstreckten Beträge zählt – nicht die über den Bundesfinanzhof bestätigten Forderungen aus dem Steuerverfahren oder die strafgerichtlich angeordneten Einziehungen.
Woran man erkennt, wie die offenen Verfahren ausgehen: Das Einziehungsverfahren gegen Olearius vor dem Landgericht Bonn, die Anklage gegen die drei früheren Warburg-Manager und das Verfahren gegen die Finanzbeamtin sind die drei Prüfsteine der nächsten Monate. Ein Urteil in einem dieser Verfahren würde den Faktenkern des Hamburger Komplexes erheblich erweitern – in die eine wie in die andere Richtung.
