Am 10. Juli 2018 gründete Gerhard Schick den Verein in Berlin – zwei Monate, nachdem er sein Bundestagsmandat für die Grünen niedergelegt hatte, um sich ganz auf diese Arbeit zu konzentrieren. Der Schritt war ein Signal: Ein promovierter Volkswirt und langjähriger Finanzpolitiker des Parlaments wechselte die Seite des Tisches, nicht in die Finanzwirtschaft, sondern in die organisierte Zivilgesellschaft gegen sie.

Die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. ist ein eingetragener Verein nach deutschem Vereinsrecht mit Sitz in Berlin. Daneben existiert die Finanzwende Recherche gGmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft des Vereins; sie betreibt nach eigenen Angaben Aufklärungsarbeit zu Finanzkriminalität, Verbraucherschutz und Lobbyismus und veröffentlicht Studien. Die organisatorische Trennung – gemeinnützige Forschungsgesellschaft, politisch agierender Verein – folgt einer bewussten Entscheidung: Seit dem 1. Januar 2021 führt der Verein selbst keinen steuerrechtlich anerkannten Gemeinnützigkeitsstatus mehr. Die Organisation begründet das damit, politisch schlagkräftiger und thematisch unabhängiger agieren zu wollen. Der Verzicht auf Gemeinnützigkeit bedeutet für Mitglieder, dass ihre Beiträge nicht steuerlich absetzbar sind – ein Preis, den der Verein seinen Unterstützern offen kommuniziert.

Der Vereinsvorstand besteht aus vier Personen: Gerhard Schick, Anne Brorhilker, Daniel Mittler und Sascha Müller. Den Aufsichtsrat führt Norbert Walter-Borjans als Sprecher, Claudia Rutt als stellvertretende Sprecherin; weitere Mitglieder sind Christoph Bautz, Tim Göbel und Nina Treu. Stand ist der Lobbyregistereintrag beim Deutschen Bundestag vom 17. September 2026.

Wer die Führung prägt – und woher sie kommt

Das Führungspersonal ist das deutlichste Ausrufezeichen des Vereins.

Gerhard Schick saß von 2005 bis Ende 2018 für Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, zuletzt als finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Er war an den parlamentarischen Auseinandersetzungen um die Regulierung nach der Finanzkrise 2008 direkt beteiligt und kannte die Strukturen, gegen die Finanzwende heute angeht, aus dem parlamentarischen Innenbetrieb. Dass er das Mandat niederlegte, um den Verein aufzubauen, ist für Unterstützer der Beleg für Ernsthaftigkeit; Kritiker halten die Verbindung zur Grünen-Programmatik für naheliegend und der Organisation strukturell eingeschrieben.

Anne Brorhilker trat im Frühjahr 2024 aus dem Staatsdienst aus und wurde Vorständin. Zuvor hatte sie als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln über zwei Jahrzehnte lang Wirtschaftsstrafverfahren geführt und gehörte zu den bekanntesten Ermittlerinnen im Komplex der Cum-Ex-Geschäfte. Ihr Wechsel zu Finanzwende war öffentlich – sie begründete ihn damit, im Staatsdienst nicht die notwendigen Ressourcen für eine konsequente Strafverfolgung gehabt zu haben. Diese Aussage ist eine Position, kein amtlicher Befund; Strafverfolgungsbehörden haben sich dazu nicht öffentlich erklärt.

Daniel Mittler war elf Jahre Politischer Direktor von Greenpeace International, bevor er 2021 zu Finanzwende kam. Sascha Müller ist promovierter Ökonom und Diplom-Volkswirt.

Norbert Walter-Borjans, Sprecher des Aufsichtsrats, war Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen und später Parteivorsitzender der SPD; in seiner Amtszeit als Landesminister trieb er den Ankauf von Steuer-CDs mit Daten über Konten in der Schweiz voran. Auch diese Biografie ist programmatisch lesbar – und wird von Kritikern als Beleg für eine Nähe zu bestimmten parteipolitischen Linien gewertet.

Wie Finanzwende sich finanziert

Im Jahr 2025 erzielte der Verein Einnahmen von 3.680.543 Euro. Rund 63 Prozent davon stammten aus Mitgliedsbeiträgen von rund 19.277 Fördermitgliedern, rund 24 Prozent aus Spenden. Zusammen machen Mitgliedsbeiträge und Spenden also rund 87 Prozent der Einnahmen aus. Die restlichen rund 13 Prozent entfallen auf Stiftungszuwendungen; zu den Stiftungen, die die Organisation in ihrer Aufbauphase und darüber hinaus unterstützten, gehören nach eigenen Angaben die Schöpflin Stiftung, die Hans-Böckler-Stiftung, die European Climate Foundation und die oekom Stiftung.

Für das Jahr 2025 weist der Jahresbericht Einzelspenden über 20.000 Euro aus: Susanne Wagner (100.000 Euro), Bettina Bock (55.000 Euro), Ulrich Dreiskämper (50.000 Euro), Jürgen Kroll (50.000 Euro), Winfried Barkhausen (50.000 Euro), Matthias Möller (35.000 Euro), Peter Ackermann (24.000 Euro) und Gerhard Müller (24.000 Euro). Spenden aus der Finanzindustrie und von größeren Unternehmen lehnt die Organisation nach eigenen Angaben ab; staatliche Mittel nimmt sie ebenfalls nicht an.

Im Lobbyregistereintrag vom 17. September 2026 weist die Organisation 23.519 Mitglieder aus – 23.502 natürliche Personen, 17 juristische Personen oder Organisationen. Für das Jahr 2024 nennt der Bericht 34 Beschäftigte. Die Mitgliederzahl ist in kurzer Zeit stark gewachsen: 2021 waren es nach eigenen Angaben rund 5.000 Fördermitglieder, bis Juli 2024 rund 10.000, bis Mitte 2026 rund 20.000.

Die Finanzierungsstruktur verdient einen nüchternen Befund: Ein Verein, der sich zu 87 Prozent aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert, ist nicht von Zuwendungen einzelner Großgeldgeber oder staatlicher Stellen abhängig – das ist die Schutzbehauptung, die die Organisation selbst macht, und sie hat Substanz. Zugleich gilt: Wer zahlt, wählt aus. Wer die Organisation nicht unterstützt, hat keine Stimme in ihr. Die Mitgliederstruktur – überwiegend natürliche Personen mit einem bestimmten Interesse an Finanzmarktregulierung – ist kein neutrales Querschnittspublikum, sondern eine politisch aktivierte Klientel.

Was Finanzwende fordert – und was davon wie belegt ist

Finanzwende nennt fünf Hauptfelder: Bekämpfung von Finanzkriminalität, Stabilität des Finanzsystems, ökologische Ausrichtung der Finanzmärkte, Verbraucherschutz und Zurückdrängung des Einflusses der Finanzlobby. Im Dossier Steuerhinterziehung sind zwei Forderungsstränge besonders prominent.

Erstens: Cum-Ex und Cum-Cum. Der Verein fordert, dass der Staat entgangene Steuern konsequent zurückholt. Die Strafbarkeit von Cum-Ex-Gestaltungen hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 28. Juli 2021 höchstrichterlich festgestellt. Für den Steuerschaden durch Cum-Ex nennt der Verein eine Schätzung von mindestens 10 Milliarden Euro; das ist eine in der Fachliteratur und in parlamentarischen Ausschüssen diskutierte Größenordnung, keine amtlich festgestellte Zahl. Für Cum-Cum-Geschäfte nennt Finanzwende eine Schätzung von 28,5 Milliarden Euro Steuerschaden. Cum-Cum ist rechtlich nicht Cum-Ex: Die Strafbarkeit dieser Gestaltungen ist nicht höchstrichterlich entschieden, die Finanzverwaltung und Zivilgerichte arbeiten die Fälle getrennt auf. Finanzwende hat mit einer Petition gefordert, die Rückforderungsverfahren zu beschleunigen, bevor Beweismittel ab 2026 vernichtet werden dürfen. Diese Forderung ist eine politische Position des Vereins, kein amtlicher Befund über den Verfahrensstand.

Zweitens: Ressourcen für die Strafverfolgung. Anne Brorhilker und Gerhard Schick fordern öffentlich eine Aufstockung der Ermittlungskapazitäten für Wirtschaftsstrafverfahren und die Einführung eines eigenständigen Verbrechenstatbestands für schwere Steuerhinterziehung. Brorhilker hat in öffentlichen Äußerungen eine strukturelle Waffenungleichheit zwischen der Verteidigung, die in Wirtschaftsstrafverfahren über erhebliche Ressourcen verfüge, und der Staatsanwaltschaft benannt. Diese Einschätzung teilen Teile der Strafrechtswissenschaft; sie ist strittig und belastbar belegt ist sie als Einschätzung von Praktikern und Wissenschaftlern, nicht als statistisch gesicherter Befund.

Die stärkste Fassung der Gegenposition

Wer den Forderungen von Finanzwende widerspricht, tut das auf drei Ebenen.

Auf der inhaltlichen Ebene argumentieren Wirtschaftsverbände und Bankenvereinigungen, dass eine strengere Regulierung und höhere Belastungen für den Finanzsektor die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland schwächen. Dieser Einwand ist in den aus dem Briefing vorliegenden Quellen nicht direkt in Reaktion auf Finanzwende-Forderungen belegt; er ist als Grundposition der Finanzwirtschaft in der Regulierungsdebatte dokumentiert.

Auf der methodischen Ebene ist einzuräumen: Studien und Berechnungen der Finanzwende Recherche gGmbH sind Veröffentlichungen einer Organisation mit politischem Ziel. Ihre Zahlen – insbesondere zur Höhe des Steuerschadens durch Cum-Cum – sind Schätzungen mit bestimmten Methodenannahmen. Wo amtliche oder unabhängige wissenschaftliche Gegenrechnungen vorliegen, stehen diese nicht im Recherchematerial dieses Stücks; sie sind nicht mit den Finanzwende-Zahlen in einer Zahl zu vermischen.

Auf der politischen Ebene werfen Kritiker dem Verein vor, trotz formaler Überparteilichkeit programmatisch der Grünen-Mitte nahezustehen – eine naheliegende Kritik angesichts des Hintergrunds von Gründer Schick und der Parteibiografie des Aufsichtsratssprechers Norbert Walter-Borjans (SPD). Ob das die inhaltlichen Positionen des Vereins diskreditiert, hängt davon ab, wie man den Zusammenhang von Herkunft und Urteil bewertet – eine Frage, die jeder Leser selbst beantworten muss.

Was als Nächstes entscheidet

Wie viel Wirkung Finanzwende entfaltet, wird sich an zwei Vorgängen ablesen lassen: an den Cum-Cum-Rückforderungsverfahren der Finanzverwaltung in den nächsten zwei bis drei Jahren – ob die Fristen halten und welche Beträge tatsächlich zurückfließen – und daran, ob die Bundesregierung den vom Kabinett Merz angekündigten Aktionsplan gegen Steuerkriminalität mit den von Finanzwende geforderten personellen Verstärkungen hinterlegt. Der Lobbyregistereintrag der Organisation wird fortlaufend aktualisiert und ist die verlässlichste Primärquelle für Finanzierungsstand und Interessenbereiche.