Der Bund überweist 144 Mal zehn Euro. Zwölf Jahre lang, jeden Monat, vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit: Das ergibt 1.440 Euro pro Kind. Nominal, ohne Erträge, ohne einen Cent der Eltern. Mehr legt das Gesetz nicht fest.

Wer die zehn Euro bekommt und ab wann

Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Als Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027 vorgesehen. Anspruch haben Kinder mit erstem Wohnsitz in Deutschland und einer Steuer-Identifikationsnummer.

Die Förderung setzt beim Geburtsjahrgang 2020 an. Diese Kinder werden 2026 sechs Jahre alt; ab 2027 rückt jährlich der nächste Jahrgang nach. Wer vor 2020 geboren ist, geht leer aus. Die Grenze verläuft entlang des Geburtsjahrs, nicht des Einkommens. Der Anspruch hängt an zwei formalen Merkmalen, Wohnsitz und Steuer-ID, nicht an der Bedürftigkeit der Familie.

Depot oder Sondervermögen: Wer nichts tut, landet beim Bund

Der Staat überweist die zehn Euro auf ein Depot, das auf den Namen des Kindes läuft. Eltern eröffnen es bei einem privaten Anbieter als zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Das Standarddepot ist die vorgegebene Grundform des neuen Altersvorsorgedepots; die Regeln für Aufbau und Preise des Kinderdepots sollen sich daran orientieren.

Bleibt der Vertrag aus, legt der Bund die Beträge im Sondervermögen „Frühstartrente“ an, das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Der Finanzausschuss hat diese Anlage auf breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds beschränkt. Eine Rendite ist nicht garantiert, Verluste gleicht der Bund nicht aus. Das angesparte Startkapital aus dieser kollektiven Anlage kann das Kind bis zum 35. Lebensjahr geltend machen.

Für den staatlich geförderten Teil des Depots dürfen Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Beginn der Auszahlung nicht anfallen; diese Sperre hat der Finanzausschuss ausgeweitet. Zusätzlich können Eltern oder Großeltern bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen.

Hier setzt die schärfste Kritik an. Der Staat zahlt allen Kindern gleich viel. Was darüber hinaus zusammenkommt, hängt davon ab, was Familien zusätzlich einzahlen können. Sarah Vollath, rentenpolitische Sprecherin der Linken, nannte im Juni 2026 den Schritt in Richtung Kapitaldeckung, den die Rentenkommission vorgeschlagen hatte, einen „großen Fehler“. Ihre Gegenforderung: eine starke gesetzliche Rente.

Die Gegenseite hat dafür ein Argument, das nicht kleiner ist. Ein Depot ab der Geburt hat die längste Anlagezeit, die es gibt, und die Staatssumme ist für jedes Kind dieselbe. Ob die Zeit die Unterschiede ausgleicht, hängt an der Rendite, und die ist nicht garantiert.

Woher die 50.000 Euro kommen

Die Zahl von mehr als 50.000 Euro stammt aus einer Modellrechnung des Finanzministeriums. Sie beruht auf zurückliegenden Renditen am Kapitalmarkt und setzt bei den zehn Euro im Monat an. Der Staat zahlt 1.440 Euro ein. Den übrigen Betrag soll der Markt liefern.

Eine Rechnung mit vergangenen Renditen ist ein Rückspiegel, keine Zusage. Wer heute ein Ergebnis berechnet, das erst nach Jahrzehnten fällig wird, verlässt sich darauf, dass die Annahmen so lange tragen. Das Gesetz garantiert sie nicht.

Was als Nächstes ansteht

Am 1. Januar 2027 soll das Gesetz in Kraft treten. Dann beginnt die Förderung für den Jahrgang 2020, ab dann jedes Jahr ein weiterer. Wie viele Eltern einen Vertrag abschließen und wie viele Kinder im Sondervermögen der Bundesbank landen, entscheidet sich in den ersten Jahren danach.

Der Jahrgang 2020 wird 2085 65 Jahre alt. Erst dann ist das Depot frühestens auszahlbar, und erst dann lässt sich prüfen, ob die 50.000 Euro stimmen. Die Rechnung braucht also fast sechzig Jahre, bis sie überprüft werden kann. Wer Geld für einen Zeitraum bindet, den heute kein Verfahren überblickt, setzt auf eine Ordnung, die bis dahin hält. Das Gesetz kann sie nicht garantieren.