Die Frühstartrente ist ein Vermögensaufbau auf Zeit. Der Staat überweist Kindern ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein Depot, das am Kapitalmarkt angelegt wird und grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden soll. Den Betrag am Ende bestimmen zwei Größen: wie lange das Geld arbeitet und welche Rendite es erzielt. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen.

Wie das Depot aufgebaut ist

Anspruch haben Kinder mit erstem Wohnsitz in Deutschland und einer Steuer-Identifikationsnummer. Der Staat zahlt zehn Euro pro Monat, über zwölf Jahre ergibt das 1.440 Euro je Kind. Einen Antrag müssen Eltern dafür nach Angaben der Bundesregierung nicht stellen: Der Zuschuss läuft automatisch über den Anbieter, bei dem das Depot geführt wird.

Ob es überhaupt einen Vertrag gibt, entscheiden die Eltern. Wer einen Vertrag abschließt, kann das Depot freiwillig aufstocken. Eltern und Großeltern dürfen jährlich bis zu 6.840 Euro einzahlen. Die Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei.

Der Begriff „kapitalgedeckt“ trägt das Konzept: Eingezahlte Beträge werden angelegt und bilden ein eigenes Vermögen, aus dem später Leistungen fließen. Die gesetzliche Rente funktioniert im Kern anders. Sie zahlt laufende Renten überwiegend aus den Beiträgen der jeweils Erwerbstätigen. Die Frühstartrente ergänzt dieses System nicht durch mehr Umlage, sondern durch ein Vermögen, das während der gesamten Laufzeit am Markt steht.

Wer Anspruch hat und ab wann

Der Start liegt beim Geburtsjahrgang 2020, also bei den Kindern, die 2026 sechs Jahre alt werden. Für sie greift die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das Gesetz soll allerdings erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ab 2027 wird jedes Jahr der Jahrgang einbezogen, der im jeweiligen Kalenderjahr sechs wird.

Wer älter ist, kann einen Vertrag abschließen, bekommt aber keine staatliche Förderung. Kinder, die heute schon sieben oder älter sind, gehen also leer aus. Das ist die härteste Linie des Modells, und sie ist ein Stichtag, keine Bedürftigkeitsprüfung.

Für 2027 hat das Bundesfinanzministerium Förderkosten von 198 Millionen Euro veranschlagt, bis 2030 sollen es 411 Millionen Euro werden. Die 198 Millionen entsprechen rechnerisch 1,65 Millionen Kindern, die je 120 Euro im Jahr erhalten. Das ist eine Veranschlagung, keine Abrechnung. Die tatsächlichen Ausgaben hängen davon ab, wie viele Eltern das Programm nutzen.

Wo das Geld am Ende liegt

Das Gesetz kennt zwei Wege. Auf dem ersten eröffnen Eltern ein zertifiziertes Standarddepot bei einem privaten Anbieter. Die Kosten dieses Depots sind auf ein Prozent pro Jahr gedeckelt. Abschluss- und Vertriebskosten dürfen für den staatlich geförderten Teil bis zum Beginn der Auszahlungsphase nicht anfallen. Diese Regel hat der Finanzausschuss ausgeweitet; zunächst war sie an die Volljährigkeit gebunden.

Der zweite Weg greift, wenn kein Vertrag zustande kommt. Dann legt der Bund die zehn Euro monatlich in einem Sondervermögen namens „Frühstartrente“ an, das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Nach der Änderung im Finanzausschuss dürfen die Mittel nur in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds fließen. Eine bestimmte Rendite ist nicht garantiert, der Bund gleicht Verluste nicht aus.

Damit ist die Anlageform im Fokus klar benannt: Aktien, und zwar breit gestreut. Der Staat setzt nicht auf das Sparbuch, sondern auf den Kapitalmarkt, und er trägt die Schwankungen nicht selbst. Die Bundesregierung verweist auf den Zinseszinseffekt, der entsteht, wenn Erträge wieder angelegt werden. Nach Medienberichten erfolgt die Auszahlung der Förderung vierteljährlich und rückwirkend direkt an die Anbieter; die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen prüft die Ansprüche und zahlt aus.

Was die Modellrechnung voraussetzt und wer widerspricht

Die meistzitierte Zahl stammt aus der Modellrechnung des Finanzministeriums. Allein die staatliche Förderung ergibt bis zur Volljährigkeit einen Depotwert von rund 2.200 Euro. Ohne weitere Einzahlung wären daraus bis zum 65. Lebensjahr rund 53.000 Euro geworden. Diese Summe setzt eine nominale Wertsteigerung von sieben Prozent im Jahr voraus. Nominal heißt: Die Inflation ist nicht abgezogen, die Kaufkraft des Endbetrags fällt also niedriger aus.

Zwischen 1.440 Euro Förderung und 53.000 Euro Endwert liegt damit kein Geschenk des Staates. Der Abstand ist die unterstellte Rendite. Das Finanzministerium stützt die Rechnung nach eigenen Angaben auf zurückliegende Renditen. Eine Garantie ist daraus nicht abzuleiten, denn die Renditen der Vergangenheit kehren nicht verlässlich wieder.

Im Bundestag liegen die Lager klar auseinander. Union und SPD begrüßen den Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge im Kindesalter. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günzler, verwies in der Debatte auf die 53.000 Euro bis zum 65. Lebensjahr. Ein Haushaltspolitiker der SPD sprach von einem Schritt, der vielen Menschen beim Aufbau einer vernünftigen Altersvorsorge helfe.

Die AfD unterstützt das Vorhaben, hält den staatlichen Beitrag aber für zu niedrig. Sie enthielt sich bei der Abstimmung. Grüne und Linke stimmten dagegen. Sie befürchten mehr soziale Ungleichheit, weil wohlhabende Eltern stärker aufstocken können als andere. Die rentenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Vollath, sieht darin keinen Beitrag zur Chancengleichheit. Vermittlerverbände kritisieren nach Berichten der Fachpresse das vorgesehene Standarddepot und den Verzicht auf Beratung.

Als Nächstes entscheidet der Bundesrat. Stimmt er zu, soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Woran man den Erfolg des Modells erkennt, zeigt sich an drei Stellen: an der Zustimmung des Bundesrats, an den ersten Verträgen bei den Anbietern und an der Rendite, die das Sondervermögen über die kommenden Jahre erzielt. Ob aus den zehn Euro am Ende 53.000 werden, entscheidet der Aktienmarkt, nicht das Gesetz.