Der Fachverein AFCEA Bonn versteht sich als Dialogplattform zwischen Bundeswehr, Sicherheitsbehörden, Verwaltung, Wissenschaft und Industrie. Das Positionspapier vom 7. Oktober 2026 beruht auf Interviews mit 55 Fachleuten aus Behörden, Hilfsorganisationen, der Industrie sowie Kliniken und anderen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur. Die Autoren selbst halten fest, dass ihr Papier keinen Anspruch auf Repräsentativität erhebt.
Was das AFCEA-Papier diagnostiziert
Das Papier benennt nicht fehlende Gesetze und nicht fehlende Technik als Kern des Problems. Es benennt fehlende Verfahren: Wer darf im Ernstfall welche Information von wem anfordern? Wer hat die Befugnis, eine knappe Ressource zuzuweisen, wenn militärische und zivile Stellen gleichzeitig darauf zugreifen wollen?
Das Beispiel mit dem Lebensmittelhändler ist kein Randproblem. Im Krisenfall müssten laut einer BwConsulting-Studie innerhalb von sechs Monaten bis zu 800.000 Soldaten und 200.000 Fahrzeuge durch Deutschland verlegt und versorgt werden. Wenn dieselben Lagerkapazitäten, die ein Operationsplan für die Versorgung dieser Kräfte einrechnet, gleichzeitig in der zivilen Vorratsplanung als verfügbar geführt werden, entsteht eine Lücke, die sich erst im Ernstfall zeigt – dann aber mit Gewicht.
Ein zweites konkretes Problem: die Patientensteuerung. Fallen im Nato-Bündnisfall kurzfristig viele Verwundete an, die die Kapazitäten der Bundeswehr übersteigen, braucht es eine Stelle, die Patienten bundesweit steuert. Diese Stelle existiert nicht. Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen liegen verfassungsrechtlich bei den Ländern; eine bundesweite Koordinationsinstanz mit entsprechenden Befugnissen müsste erst geschaffen werden.
Was das Recht regelt – und was es offen lässt
Die rechtliche Architektur ist vorhanden und klar gegliedert. Artikel 35 des Grundgesetzes erlaubt der Bundeswehr, zivilen Behörden subsidiär Hilfe zu leisten, wenn deren Kapazitäten nicht ausreichen. Diese Amtshilfe ist der Standardkanal zwischen Bundeswehr und Ländern im Katastrophenfall. Für den Verteidigungsfall selbst sehen die Artikel 115a bis 115l des Grundgesetzes eine weitreichende Kompetenzverschiebung zum Bund vor: Gesetzgebungsrechte, die in Friedenszeiten den Ländern zustehen, können auf den Bund übergehen; die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte wechselt vom Bundesminister der Verteidigung zum Bundeskanzler.
Das KRITIS-Dachgesetz, das seit März 2026 gilt, regelt die Resilienz- und Sicherheitspflichten der Betreiber kritischer Infrastruktur. Es verpflichtet sie zu Krisenmanagementkonzepten und zur Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen. Die Bundeswehr selbst ist als Betreiber aus dem Geltungsbereich ausgenommen, kann aber militärisch bedeutsame zivile Infrastruktur schützen.
Was das Recht nicht vorschreibt: ein verbindliches Verfahren, wie militärische und zivile Lagebilder zusammenkommen. Der Wehrbeauftragte Henning Otte hatte im März 2026 gefordert, einen „Zivilen Operationsplan Deutschland" zu entwickeln – ein Dokument, das parallel zum militärischen Operationsplan Deutschland die zivile Seite der Gesamtverteidigung strukturiert. Der Bundesrechnungshof hatte in einem Sonderbericht vom Mai 2025 die Bundeswehr kritisiert, bereitgestellte Mittel nicht zielgerichtet genug einzusetzen, und eine Verschiebung des Personalkörpers weg von Stabsstellen hin zur Truppe gefordert,. Beide Berichte beschreiben strukturelle Defizite – keiner von beiden löst das Koordinationsproblem, das das AFCEA-Papier adressiert.
Verbindungskommandos und ihre Grenzen
Für die praktische Abstimmung zwischen militärischen und zivilen Stellen gibt es ein Instrument: die Verbindungskommandos der Bundeswehr. Auf kommunaler Ebene sind Kreisverbindungskommandos eingerichtet, die als militärische Schnittstelle zu zivilen Krisenstäben dienen und über mögliche Unterstützungsleistungen beraten. Das System ist flächendeckend angelegt.
Was diese Kommandos nicht leisten können, ist die systemübergreifende Zusammenführung von Lagebildern in Echtzeit. Das Ziel – ein gesamtstaatliches Lagebild im Nationalen Krisenstab im Bundeskanzleramt, das zivile und militärische Informationen zusammenführt – ist als Absicht formuliert, nicht als eingeführtes Verfahren.
Ein weiteres konkretes Problem aus dem AFCEA-Papier: Einige Arbeitgeber sehen es als problematisch an, dass sie nicht routinemäßig abfragen dürfen, welche ihrer Beschäftigten sich ehrenamtlich beim Technischen Hilfswerk oder bei der Feuerwehr engagieren. Im Krisenfall könnten diese Mitarbeitenden gebunden sein – aber der Arbeitgeber weiß das erst, wenn der Einsatz läuft.
Was als Nächstes ansteht
Das AFCEA-Papier ist eine Bestandsaufnahme, kein Gesetzgebungsprojekt. Es benennt Lücken und schlägt Richtungen vor – verbindliche Abstimmungsverfahren, ein integriertes Lagebild, geklärtere Zuständigkeiten für die Ressourcenplanung. Ob und in welcher Form diese Forderungen in Gesetzgebung oder exekutive Verordnungen münden, ist offen.
Die Forderung des Wehrbeauftragten nach einem Zivilen Operationsplan Deutschland ist das laufende Agenda-Stück. Ob ein solches Dokument entsteht und bis wann, hängt vom Bundesministerium der Verteidigung unter Boris Pistorius und dem Bundesministerium des Innern unter Alexander Dobrindt ab – zwei Ministerien, deren Abstimmung das AFCEA-Papier genau als das benennt, was noch fehlt.
