Umsetzen kann die Forderung der Vorstand allein nicht.
Das Management von Mercedes-Benz verlangt, dass die rund 90.000 Tarifbeschäftigten in Deutschland künftig 38 statt 35 Stunden in der Woche arbeiten, bei unverändertem Monatsgehalt. Die tarifliche Arbeitszeit liegt bisher bei 35 Stunden. Die Rechnung dahinter ist einfach: drei zusätzliche Stunden pro Woche, mal 52 Wochen, ergeben rund 156 Stunden im Kalenderjahr. Unter Berücksichtigung von Feiertagen und Urlauben sind das rund 130 Stunden im Jahr. Das sind mehr als drei volle Arbeitswochen, die ohne Entgelt geleistet würden.
Was „Lohnausgleich“ bedeutet, zeigt ein Beispiel. Ein Lohnausgleich würde die Mehrstunden durch mehr Geld ausgleichen. Fehlt er, verteilt sich dasselbe Monatsgehalt auf mehr Stunden. Für einen Facharbeiter in den mittleren Entgeltgruppen der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg mit einem typischen Bruttomonatsgehalt von 4.200 Euro sinkt der rechnerische Stundenlohn deshalb von 27,69 auf 25,37 Euro. Das sind 2,32 Euro je geleisteter Stunde oder 8,6 Prozent. Die Zahl ergibt sich aus der Monatsrechnung: Bei 35 Stunden kommt der Monat auf rund 152 Arbeitsstunden, bei 38 Stunden auf rund 165. Dies sind Näherungswerte und können je nach genauer Berechnungsgrundlage leicht variieren.
Dazu kommt die Sonderzahlung. Der jährliche tarifliche Transformationsbaustein von 18,4 Prozent eines Monatsgehalts wurde für das laufende Jahr ausgesetzt und auf 2027 verschoben. Wer Stunden und Geld zusammen liest, sieht zwei Einschnitte, die zeitlich zusammentreffen. Nach Darstellung der Berichte betrifft das zunächst die Tarifbeschäftigten in Deutschland. Die Berichte halten es für möglich, dass weitere tarifgebundene Beschäftigte folgen, falls der Vorstoß durchkommt.
Was das Management fordert
Der Vorstand um Konzernchef Ola Källenius begründet die Forderung mit der Wettbewerbsfähigkeit. Die stärkste Fassung seiner Position lautet: Die Arbeitskosten in Deutschland sind im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig, und die Standorte verlieren Aufträge, wenn sich daran nichts ändert. Dafür hat Mercedes-Benz das Sparprogramm „Next Level Performance“ aufgelegt. Es soll die Fix- und Produktionskosten bis 2027 dauerhaft um fünf Milliarden Euro beziehungsweise zehn Prozent senken.
Der Anlass ist ein Gewinneinbruch. Der Konzerngewinn fiel 2025 um 49 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro. Nach Darstellung der Berichte lag das vor allem an einer anhaltenden Absatzschwäche auf dem chinesischen Markt. Dieses Argument hat Gewicht: Ein Konzern, der in einem Markt Umsatz verliert, muss in seinen Heimatstandorten Kosten senken, wenn er Kapazität halten will. Es wird aber schwächer, wenn die Gewinnlücke aus China stammt und die Arbeitszeit in Deutschland nur einen Teil der Kosten berührt. Ob sie der richtige Hebel ist, entscheidet sich nicht allein durch den Umsatzrückgang.
Neben der Arbeitszeit nennen Berichte Schließungsdrohungen und eine neue Präsenzpflicht als Teil des Drucks auf die Belegschaft. Das Management hat damit ein Paket vorgelegt, keine einzelne Forderung. Wer die Arbeitszeit isoliert bewertet, übersieht, dass sie im Paket verhandelt wird.
Die Messlatte des Managements ist das Sparziel selbst. Es ist mit einer Summe und einem Datum benannt, und daran lässt sich der Erfolg prüfen. Wer die Forderung beurteilen will, fragt deshalb zuerst, welchen Anteil die 130 zusätzlichen unbezahlten Stunden am Sparziel tragen.
Was der Betriebsrat fordert
Der Gesamtbetriebsrat lehnt die Verlängerung ohne Lohnausgleich ab und hält sie nicht für ein überzeugendes Zukunftskonzept. Seine Gegenforderung ist keine Absage an Veränderung, sondern eine Tauschbedingung: Wer Arbeitszeit verlängern will, muss verbindlich zusagen, welche Investitionen, Produkte und Werke bleiben.
Der Betriebsrat hat dabei öffentlich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats widersprochen. Die Auseinandersetzung läuft damit nicht nur zwischen Vorstand und Belegschaft, sondern auch innerhalb der Konzernspitze.
Die stärkste Fassung dieser Position verhandelt nicht über Stunden allein, sondern über Gegenleistungen. Ihr Einwand trifft die Logik des Managements an einer Stelle: Eine längere Arbeitszeit ohne verbindliche Zusage über den Standort verlagert die Last auf die Belegschaft, während die Gegenleistung erst noch zu verhandeln wäre. Wer Kosten senken will, so der Betriebsrat, muss sagen, was er dafür bietet.
Was die IG Metall fordert
Die IG Metall lehnt eine pauschale Verlängerung ohne Lohnausgleich strikt ab und verteidigt die 35-Stunden-Woche als tariflichen Standard. Sie verweist darauf, dass Löhne nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen und andere Einsparpotenziale bestehen. In der Tarifrunde, die im Oktober 2026 begonnen hat, fordert sie eine Stärkung der unteren Entgeltgruppen sowie die tarifliche Sicherung von Arbeitsplätzen und Standorten.
Am 3. Juli 2026 protestierte die Gewerkschaft bundesweit. Nach ihren Angaben beteiligten sich daran über 33.000 Beschäftigte. Die Zahl stammt von der Gewerkschaft selbst.
Die IG Metall verschiebt zugleich den Begriff der Wettbewerbsfähigkeit. Für sie zählt ein Standort, der Kaufkraft erhält und Beschäftigung sichert. Diese Lesart ist in sich schlüssig; sie setzt aber voraus, dass Kaufkraft als Standortfaktor zählt, und daran entscheidet sich der Streit mit dem Vorstand.
Die Gewerkschaft hat damit eine Linie gezogen: Eine pauschale Verlängerung ist für sie nicht verhandelbar. Nicht verhandelbar heißt aber nicht, dass sie nicht verhandelt. Sie verlangt Sicherungen, die über die Arbeitszeit hinausgehen, und diese Forderung ist die Gegenposition in ihrer stärksten Form.
Die Arbeitgeberseite
Im Tarifgebiet Baden-Württemberg steht auf der Arbeitgeberseite der Verband Südwestmetall. Er fordert Verhandlungsbereitschaft bei längeren Arbeitszeiten und betont die Notwendigkeit von Kostensenkungen für den Standort Deutschland. Längere Arbeitszeiten, so der Verband, dürften keine Tabuzone sein.
Damit verschiebt sich die Frage vom Konzern auf die Branche. Südwestmetall verhandelt für viele Betriebe, nicht für einen einzelnen Konzern. Seine Position ist die Gegenposition zur IG Metall in ihrer stärksten Form: Wer bei der Arbeitszeit Tabus aufrechterhält, verhindert Anpassung. Die Gewerkschaft hält dagegen, dass Anpassung nicht über die Arbeitszeit der Beschäftigten laufen darf.
Wer das entscheiden kann
Die Wochenarbeitszeit ist im Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg auf 35 Stunden festgelegt. Der Tarifvertrag lässt Absenkungen um bis zu fünf Stunden zu, dann mit entsprechend geringerem Entgelt. Eine Erhöhung ohne Lohnausgleich sieht er nicht vor.
Nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern ist eine einseitige Einführung der verlängerten Wochenarbeitszeit deshalb nicht durchsetzbar. Möglich wären drei Wege: eine Änderung des Tarifvertrags, eine tariflich zugelassene Öffnung mit Betriebsvereinbarung oder individuelle Vertragsänderungen. Keiner dieser Wege liegt allein beim Vorstand. Auf der einen Seite der Tarifparteien steht die IG Metall, auf der anderen Südwestmetall. Die Verhandlung über das Werk läuft damit zwischen Konzern, Betriebsrat und Gewerkschaft, während der Verband die Branche vertritt.
Wort gegen Spur
Der Vorstand verlangt 38 Stunden. In Untertürkheim laufen die Verträge für 40 Stunden aus, die rund 1.400 Beschäftigte haben. Danach gilt für sie wieder die 35-Stunden-Woche. Die Forderung zielt auf eine Regelung, die im Werk Untertürkheim für 1.400 Beschäftigte gerade ausläuft.
Der Kontext der Branche verschärft die Lage. Laut Statistischem Bundesamt waren zum Ende des ersten Halbjahres 2026 in der Autoindustrie 42.300 Menschen weniger beschäftigt als ein Jahr zuvor. Die Arbeitszeitdebatte findet also in einem Markt statt, in dem Stellen bereits wegfallen. Ob eine längere Arbeitszeit diesen Trend bremst, hängt an der Annahme, dass Kosten der entscheidende Hebel sind. Genau diese Annahme ist der Streitpunkt.
Die Stunden sind die eine Seite der Rechnung. Die andere ist die Zusage, die der Betriebsrat verlangt und die als Gegenleistung noch auf dem Tisch liegt.
