An dieser Forderung ist mehr dran als an den Schätzungen, mit denen die Organisation ihren Kampf begründet.
Gerhard Schick hat das Parlamentsgebäude verlassen, um gegen die Finanzlobby zu kämpfen. Anne Brorhilker hat die Staatsanwaltschaft Köln verlassen, nachdem sie dort jahrelang Cum-Ex-Verfahren geführt hatte, um bei Finanzwende die Leitung des Bereichs Finanzkriminalität zu übernehmen. Beide wissen, wovon sie reden. Und beide haben ein Interesse daran, dass man ihnen zuhört – als Organisation, die sich zu 87 Prozent aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert und die auf Spendenquittungen verzichtet hat, weil ihr politische Schlagkraft wichtiger ist als Gemeinnützigkeit.
Das ist keine Kritik. Es ist die Grundbedingung jeder ehrlichen Bewertung ihrer Forderungen.
Was Finanzwende verlangt – und warum das Format stimmt
Die Organisation fordert in einem im September 2026 veröffentlichten Report „Gleichheit vor dem Gesetz" unter anderem, Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen wieder als Verbrechen einzustufen. Bis 2015 galt das für Hinterziehungsbeträge ab einer Million Euro bereits – dann wurde die Schwelle heraufgesetzt. Finanzwende will sie zurück, verbunden mit einem Mindeststrafrahmen von einem Jahr Freiheitsstrafe und einem Maximum von 15 Jahren. Das Ziel: Einstellungen gegen Geldauflagen sollen bei schweren Fällen strukturell unmöglich werden.
Das ist ein handwerklich sauberer Vorschlag. Er zielt auf eine konkrete Gesetzeslücke, benennt das Instrument – die Verbrechen-Einstufung nach dem Strafgesetzbuch – und hat eine überprüfbare Folge: Einstellungen nach § 153a StPO sind bei Verbrechen nicht zulässig. Wer diese Forderung ablehnt, muss begründen, warum Millionenbetrug an der Allgemeinheit milder behandelt werden soll als vergleichbarer Diebstahl. Diese Begründung hat bisher niemand öffentlich geliefert – weder der Deutsche Bankenverband noch Steuerberaterverbände haben sich nach Maßgabe der vorliegenden Quellen gegen den Verbrechenstatbestand ausgesprochen. Das Schweigen ist kein Zufall: Die Verschärfung ist schwer zu verteidigen, wenn man sie öffentlich verteidigen muss.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig haben am 16. Juli 2026 einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen vorgestellt, der genau diese Neueinstufung vorsieht. Finanzwende hat das begrüßt und zugleich schnelle Umsetzung in Gesetzesform verlangt. Das ist der richtige Reflex einer Organisation, die weiß, dass Ankündigungen keine Urteile sind.
Die Zahl, die trägt, und die, die nicht trägt
Schwieriger wird es dort, wo Finanzwende mit Größenordnungen argumentiert. Der Report zitiert Schätzungen eines jährlichen Steuerausfalls von rund 100 Milliarden Euro. Der DGB sprach im Oktober 2025 in Anlehnung an Brorhilker von etwa 100 Milliarden. Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, schätzt den Schaden auf bis zu 200 Milliarden Euro. Eine Studie der University of London, in Auftrag gegeben von der sozialdemokratischen S&D-Fraktion im EU-Parlament, bezifferte für das Jahr 2015 den deutschen Anteil am EU-weiten Steuerhinterziehungsschaden auf rund 125 Milliarden Euro – bei einer EU-Gesamtsumme von 825 Milliarden Euro, die der Autor selbst als grobe Schätzung einstufte.
Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit nennt diese Zahlen „informiert raten". Der Ökonom Gabriel Zucman kam 2017 auf 17 Milliarden Euro. Friedrich Schneider schätzte separat 54 Milliarden Euro durch Schwarzarbeit und 38 Milliarden Euro durch klassische Steuerhinterziehung. Das Bundesfinanzministerium wies für 2024 rund 34.200 abgeschlossene Steuerfahndungsfälle mit festgestellten Mehrsteuern von etwa 2,6 Milliarden Euro aus – ein Ausschnitt des tatsächlichen Schadens, kein Gesamtbild, aber die einzige amtlich belegte Zahl.
Die Spanne zwischen 17 und 200 Milliarden Euro ist keine Feinheit. Sie zeigt, dass niemand das Ausmaß der Steuerhinterziehung wirklich kennt – weil Steuerhinterziehung im Verborgenen stattfindet, weil das Steuergeheimnis die Nutzung von Verwaltungsdaten einschränkt und weil die Bundesregierung nach eigener Auskunft nicht plant, eine Steuerlückenrechnung nach britischem oder australischem Vorbild einzuführen. Wer mit 100 Milliarden Euro argumentiert, argumentiert mit einer Schätzgröße, deren Methode offen ist. Das macht den Reformbedarf nicht kleiner – aber es verlangt, die Zahl als das auszuweisen, was sie ist.
Das stärkste Gegenargument
Der substanzielle Einwand gegen die Forderungen von Finanzwende lautet nicht, dass sie falsch sind. Er lautet, dass sie an der eigentlichen Engstelle vorbeigehen.
Strafrahmen wirken abschreckend, wenn das Entdeckungsrisiko hoch ist. Bei komplexer Finanzkriminalität – Cum-Ex-Konstruktionen, grenzüberschreitende Gewinnverschiebung, verschachtelte Beteiligungsstrukturen – ist es niedrig. Nicht weil die Richter zu milde wären, sondern weil Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung mit den Kapazitäten kämpfen, solche Verfahren überhaupt bis zur Anklage zu führen. Anne Brorhilker hat die Staatsanwaltschaft Köln nicht verlassen, weil ihr das Strafrecht zu weich war. Sie hat sie verlassen, weil sie das politische System für zu zögerlich hielt.
Der 26-Punkte-Plan adressiert diesen Einwand teilweise: Das geplante Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität soll Ermittler aus Bund und Ländern, Zoll und Bundesbehörden direkt zusammenführen – nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums. Datenkäufe sollen normalisiert, Whistleblower besser geschützt werden. Ob das reicht, ist eine Frage der Umsetzung und des politischen Willens in den Ländern, wo die Steuerfahndung ressortiert.
Was folgt
Finanzwende ist eine Organisation mit klaren Interessen und einer erkennbaren Herkunft ihrer Führungsköpfe aus Parlament und Justiz. Das begründet weder pauschales Vertrauen noch pauschalen Verdacht. Es begründet die Pflicht zur Unterscheidung: zwischen dem Verbrechenstatbestand, der trägt, und der Schätzgröße, die als solche ausgewiesen werden muss.
Die rechtspolitische These dieser Organisation stimmt. Steuerhinterziehung im großen Maßstab systematisch als Vergehen zu behandeln, das gegen Geldauflage eingestellt werden kann, ist schwer zu rechtfertigen. Die Bundesregierung hat das anerkannt. Was jetzt zählt, ist der Gesetzentwurf – nicht der Aktionsplan.
