In Deutschland werden jährlich Schätzungen zum Steuerschaden durch Hinterziehung veröffentlicht, die sich um eine Größenordnung unterscheiden: 17 Milliarden, 54 Milliarden, 125 Milliarden. Die Spanne suggeriert Uneinigkeit über denselben Sachverhalt. Tatsächlich beschreiben die Zahlen verschiedene Sachverhalte, gemessen mit verschiedenen Methoden, für verschiedene Zeiträume.
Das fängt bei der Frage an, was überhaupt gemeint ist. Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 der Abgabenordnung bezeichnet die vorsätzliche Verkürzung von Steuern gegenüber der Finanzbehörde. Schattenwirtschaft ist ein makroökonomisches Konzept: Es umfasst Wertschöpfung, die in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht erfasst wird – also Schwarzarbeit, aber auch Nachbarschaftshilfe, Tauschgeschäfte, legale Heimarbeit ohne Steuerrelevanz. Die Steuerlücke wiederum ist der Unterschied zwischen dem Steueraufkommen, das bei vollständiger Compliance entstehen würde, und dem, was tatsächlich fließt. Diese drei Konzepte überschneiden sich, decken sich aber nicht.
Die amtliche Zahl: Was die Steuerfahndung sieht
Die verlässlichste Zahl kommt vom Bundesministerium der Finanzen. Dessen Monatsberichte erfassen jährlich, was die Steuerfahndung bundesweit aufgedeckt hat. Für 2024 weist die Statistik in 34.200 abgeschlossenen Fällen festgestellte Mehrsteuern von rund 2,6 Milliarden Euro aus; die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bearbeiteten 50.018 Strafverfahren.
Diese Zahl ist präzise – und bewusst eng. Sie erfasst ausschließlich, was die Behörden gefunden und abgeschlossen haben. Sie sagt nichts darüber aus, was unentdeckt blieb; sie enthält keine Schätzung des Dunkelfelds. Außerdem sind die festgestellten Mehrsteuern vorläufig: Rechtsbehelfe, Einsprüche und Insolvenzen können die kassenmäßig vereinnahmten Beträge noch verschieben. Die 2,6 Milliarden Euro sind also nicht „der Schaden der Steuerhinterziehung in Deutschland" – sie sind der sichtbare Ausschnitt, den eine Strafverfolgungsbehörde mit ihren Ressourcen aufgedeckt hat.
Schneiders Schattenwirtschaftsschätzung: Schwarzarbeit, makroökonomisch gemessen
Friedrich Schneider von der Universität Linz und das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen veröffentlichen jährlich eine Schätzung zur deutschen Schattenwirtschaft. Für das Jahr 2026 prognostizieren sie einen Wert von rund 538 Milliarden Euro, was einem Wachstum von etwa 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspräche. Den daraus resultierenden Steuerausfall schätzen sie auf 46 bis 55 Milliarden Euro.
Die Methodik ist makroökonomisch: Das sogenannte MIMIC-Verfahren (Multiple Indicators Multiple Causes) schließt aus beobachtbaren gesamtwirtschaftlichen Größen – Bargeldnachfrage, Erwerbsbeteiligung, Steuerlast, regulatorische Dichte – auf die Größe der nicht erfassten Wirtschaft. Der Gegenstand dieser Messung ist breiter als steuerstrafrechtliche Hinterziehung: Er schließt Schwarzarbeit ein, aber auch legale Aktivitäten, die statistisch unsichtbar bleiben. Ob jemand, der ohne Quittung sein Dach neu decken lässt, § 370 AO verletzt, ist für das Modell irrelevant. Die Steuerausfallschätzung ergibt sich dann durch Annahmen über Steuerquoten auf die nicht erfasste Wertschöpfung – eine zweite Schätzung auf einer Schätzung.
Die S&D-Studie: 125 Milliarden Euro für Deutschland
Die häufig zitierte Zahl von 125 Milliarden Euro für Deutschland stammt aus einer Studie, die der britische Wirtschaftswissenschaftler Richard Murphy im Auftrag der sozialdemokratischen S&D-Fraktion im EU-Parlament erstellt hat. Grundlage waren Daten des Jahres 2015 – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 2019 die nach Angaben der Autoren aktuellsten verfügbar. Murphy hat die Studie mit derselben Methodik durchgeführt wie eine frühere Untersuchung und einen Rückgang der EU-weiten Steuerhinterziehung seit 2009 um 12 bis 16 Prozent ermittelt.
Murphy selbst beschrieb die Summe von 825 Milliarden Euro für die EU – und damit auch die 125 Milliarden für Deutschland – als bestmögliche Schätzung und räumte eine Spanne ein: Es könnten auch 750 oder 900 Milliarden Euro sein. Der Grund: Steuerhinterziehung findet verborgen statt, Daten aus vielen EU-Staaten seien von geringer Qualität. Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit, das selbst auf bessere Erfassung drängt, bezeichnete solche Schätzungen als „informiert raten".
Zwei Einschränkungen sind für die Einordnung der 125-Milliarden-Zahl wesentlich. Erstens ist die Studie eine Auftragsarbeit einer politischen Fraktion, kein unabhängiger Forschungsbefund – die Frage, welche Schätzansätze und Annahmen herangezogen werden, ist politisch nicht neutral. Zweitens bündelt die Zahl verschiedene Formen: Schwarzarbeit, Betrug, nicht deklarierte Einkünfte. Wie die Einzelposten abgegrenzt und gewichtet wurden, ist in den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht im Detail ausgewiesen.
Mehrwertsteuerlücke und Umsatzsteuerkarusselle: ein weiterer Gegenstand
Neben diesen Gesamtschätzungen veröffentlicht die EU-Kommission jährlich Berichte zur sogenannten Mehrwertsteuerlücke – dem Unterschied zwischen der theoretisch geschuldeten und der tatsächlich erhobenen Umsatzsteuer. Für das Jahr 2023 bezifferte die Kommission diese Lücke EU-weit auf rund 128 Milliarden Euro, was 9,5 Prozent des gesamten geschuldeten Mehrwertsteueraufkommens entspricht.
Innerhalb dieser Lücke ist Umsatzsteuerkarussellbetrug – die systematische, mehrfache Erstattung nicht wirklich gezahlter Steuer über Kettengeschäfte – ein Teilposten. Die EU-Kommission schätzt den Schaden durch Karussellbetrug auf rund 50 Milliarden Euro jährlich in Europa. Diese Zahl ist konzeptionell von der Schneider-Schätzung und der Murphy-Studie zu trennen: Sie misst einen spezifischen Betrugsmechanismus bei einer einzigen Steuerart, nicht das Gesamtdunkelfeld.
Warum Addition dieser Zahlen methodisch nicht zulässig ist
Wer die Schneider-Schätzung (46 bis 55 Milliarden Euro Steuerausfall durch Schwarzarbeit), die Murphy-Studie (125 Milliarden Euro Gesamthinterziehung) und die EU-Schätzung zu Karussellbetrug nebeneinanderstellt und addiert, rechnet mehrfach – und vergleicht Unvergleichbares.
Das Problem ist dreigliedrig. Erstens messen die Studien zum Teil denselben Gegenstand mit verschiedenen Methoden: Schwarzarbeit taucht sowohl in der Schneider-Schätzung als auch in der Murphy-Studie auf. Eine Addition würde den gleichen Steuerausfall zweimal zählen. Zweitens beinhalten die Schätzungen je andere Abgrenzungen von dem, was als „Steuerhinterziehung" gilt – illegale Beschäftigung, legale Schattenwirtschaft und Offshore-Konstruktionen reagieren auf verschiedene Ursachen und erfordern verschiedene Maßnahmen. Eine zusammengefasste Zahl verwischt diese Unterschiede. Drittens beziehen sich die Studien auf verschiedene Bezugsjahre und sind in verschiedenen Methoden kalibriert; ihre Zahlen sind nicht aneinander anschlussfähig.
Das grundsätzliche Problem benannte Murphy selbst: Es gibt aus den meisten EU-Staaten keine Steuerdaten, die präzise Schätzungen erlaubten. Deutschland erhebt keine systematische, amtlich fortgeschriebene Steuerlückenrechnung. Länder wie Großbritannien, Australien und Schweden haben solche Verfahren aufgebaut – Großbritannien schätzt seine Steuerlücke auf rund fünf Prozent des Steueraufkommens, Australien auf über 7,5 Prozent. Eine vergleichbare Größe liegt für Deutschland nicht vor. Die Bandbreite zwischen Hellefeld-Zählung und den verschiedenen Dunkelfeld-Schätzungen ist deshalb kein Ausdruck von Uneinigkeit unter Forschern, sondern Ausdruck fehlender Grundlagendaten.
Was als nächstes entscheidend ist
Die Frage, ob und wie Deutschland eine eigene Steuerlückenrechnung einführt, ist in der politischen Debatte präsent. Nach Einschätzung von Befürwortern, darunter Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, wäre eine systematische Erfassung Voraussetzung für gezielte Gegenmaßnahmen. Die Bundesregierung hat signalisiert, dass sie den Aufwand dafür als zu hoch erachtet.
Woran sich ablesen ließe, ob sich das ändert: ob das Bundesfinanzministerium eine Methodenkommission einsetzt oder ob entsprechende Haushaltsmittel für eine Piloterhebung erscheinen. Solange das nicht geschieht, bleibt jede Gesamtzahl zum deutschen Steuerschaden das, was Trautvetter beschrieben hat – eine informierte Schätzung, die ihren Unsicherheitsbereich kaum kleiner machen kann als den Faktor zehn.
