Die Tat begann nicht vor der Apotheke, sondern im Imbiss. Nach Polizeiangaben griff der Tatverdächtige dort einen Mann an, der unverletzt blieb. Danach lief er durch das Zentrum, schrie Passanten an und bedrohte sie. Mehrere Zeugen wurden auf ihn aufmerksam und riefen die Polizei. Die Beamten kamen, konnten den Angriff auf den 61-Jährigen aber nicht verhindern.

Vor einer Apotheke stach der Tatverdächtige auf den Mann ein. Der Verletzte flüchtete in die Apotheke, wo Angestellte ihn medizinisch versorgten. Ein Rettungshubschrauber brachte ihn in eine Klinik, dort wurde er sofort notoperiert. Die Polizei spürte den Tatverdächtigen wenige Minuten später in Tatortnähe auf.

Am Freitag, dem 9. Oktober, war das Opfer außer Lebensgefahr. Ein Sprecher der Polizei sagte: „Er ist stabil, aber natürlich weiterhin im Krankenhaus.“ Für denselben Tag war die Vorführung des Tatverdächtigen vor einem Haftrichter angekündigt.

Die Zuständigkeit ist aufgeteilt. Die Kreispolizeibehörde Mettmann nahm den Tatverdächtigen fest und veröffentlichte die ersten Meldungen. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ordnete die Vorführung an und führt die weitere Strafverfolgung. Eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Düsseldorf ermittelt wegen des dringenden Tatverdachts eines versuchten Tötungsdelikts. Dieser Verdacht ist die Grundlage der Ermittlungen, kein Schuldspruch. Welche Straftatbestände die Staatsanwaltschaft im Einzelnen zugrunde legt, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung, auch wenn der Angriff gefilmt wurde.

Warum das Motiv offen ist

Ein Motiv ist der Grund, aus dem jemand handelt. Für die Statistik politisch motivierter Kriminalität zählt aber nicht, was Beobachter vermuten, sondern was eine Behörde feststellt. Das Dossier, in dem dieser Fall steht, folgt derselben Regel: Eine Tat wird einem politischen oder religiösen Lager erst zugeordnet, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Verfassungsschutz das so einordnen oder wenn sich der Beschuldigte selbst dazu bekennt. Bis dahin steht ein Fall in der Klasse „Motiv offen“. Eine solche Einordnung ist hier bislang nicht erfolgt. Zu einem möglichen Motiv machte die Polizei am 9. Oktober zunächst keine Angaben.

Die Ermittler prüfen mehrere Spuren. Sie klären, ob es vor dem Angriff eine Auseinandersetzung zwischen dem Tatverdächtigen und dem Opfer gab; nach aktuellem Stand gibt es dafür keine Hinweise. Sie prüfen außerdem, ob Alkohol oder Drogen eine Rolle spielten, und haben dem Tatverdächtigen eine Blutprobe entnommen. Nach ersten Ermittlungen kannten sich beide nicht. Einen islamistischen Hintergrund schließen die Beamten bislang nicht aus, konkrete Hinweise darauf sind nicht bekannt.

Daraus folgen zwei getrennte Fragen. Die erste lautet, warum der Mann einen Fremden angriff, nachdem er zuvor andere bedroht und geschlagen haben soll. Die zweite lautet, ob ein Rauschmittel sein Verhalten erklärt. Beide lassen sich nur mit Befunden beantworten: mit der Blutprobe, mit den Aussagen der Zeugen, mit den Videos des Angriffs und mit der Vernehmung des Tatverdächtigen. Eine Vermutung ersetzt keinen dieser Befunde.

Die stärkste Gegenposition verdient Gehör. Wer wissen will, ob eine Tat politisch oder religiös grundiert ist, hat ein legitimes Interesse daran, dass Behörden das früh sagen, und die Öffentlichkeit darf fragen, warum die Antwort fehlt. Sie kann aber nicht verlangen, dass ein Motiv gesetzt wird, bevor es feststeht. Eine Einordnung ohne Befund wäre eine Tatsachenbehauptung über einen Menschen, der bis zum Urteil als Tatverdächtiger gilt, und sie würde den Fall in ein Lager schieben, bevor irgendeine Behörde es getan hat. Umgekehrt wäre es falsch, die Vorgeschichte wegzuwischen. Die Bedrohungen im Imbiss und auf der Straße sind gemeldet, und sie beschreiben eine Abfolge von Gewalt, die schon vor dem Messer begann. Diese Abfolge ist eine Polizeiangabe, keine gerichtliche Feststellung, und sie erklärt noch nicht das Motiv.

Was die Statistik zählt – und was nicht

Die Polizeiliche Kriminalstatistik für Nordrhein-Westfalen 2025 registriert rund 7.200 Fälle, in denen ein Messer eingesetzt wurde. Das sind 1,5 Prozent weniger als im Vorjahr, nachdem die Zahl 2024 um 21 Prozent gestiegen war. 49 Menschen starben 2025 durch Messerangriffe. 9.099 Menschen wurden Opfer von Messertaten, 2.928 davon wurden verletzt.

Diese Zahlen zählen Fälle, keine Verurteilungen. Die Kriminalstatistik ist außerdem ein Hellfeld-Wert: Sie erfasst, was angezeigt oder entdeckt wird, und nicht, was im Dunkeln bleibt. Eine Tat wie in Velbert geht als Fall mit dem Tatmittel Messer in diese Reihe ein, sobald sie registriert ist, unabhängig davon, wie das Verfahren endet.

Zugleich sagt das Tatmittel nichts über das Motiv. Die Messerstatistik beantwortet die Frage, wie oft Messer eingesetzt werden. Ob ein Angriff politisch motiviert war, beantwortet sie nicht; dafür braucht es die Einordnung durch Behörden. Für das Verständnis dieses Falls ist das entscheidend: Die Häufigkeit von Messerangriffen erklärt nicht, warum der 61-Jährige angegriffen wurde.

Was als Nächstes ansteht

Die letzte belegte Meldung zum Fall stammt vom 9. Oktober. Ob der Haftrichter einen Haftbefehl erlassen hat, ist bis zum 14. Oktober 2026 nicht öffentlich bekannt. Ebenso unbekannt sind das Ergebnis der Blutprobe und der aktuelle Stand der Ermittlungen der Mordkommission.

Wer die Einordnung verfolgen will, sollte auf Mitteilungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft Wuppertal achten. Dort, nicht in Berichten, entsteht eine amtliche Einordnung des Motivs. Stellt eine dieser Stellen ein Motiv fest, wandert der Fall in das passende Lager-Dossier. Bleibt es bei der Klasse „Motiv offen“, bleibt er hier.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil ist der Fall ein Ermittlungsverfahren mit einem dringenden Tatverdacht. Nach dem Stand der Meldungen ist er eine Tat mit einem Verdächtigen, einem verletzten Opfer und einem Motiv, das bislang niemand festgestellt hat.