Am 18. August 2026 trat Mychajlo Fedorow, wenige Wochen nach seiner Entlassung als Verteidigungsminister, vor die Kameras und forderte einen „legalen, sicheren und realistischen Mechanismus" für Wahlen während des Krieges. Demokratie dürfe keine Geisel Russlands sein. Proteste folgten — soweit, wie Proteste in einem Land mit Kriegsrecht folgen können.

Selenskyj antwortete fünf Tage später: Wahlen würden die Ukraine zerstören.

Beide Aussagen sind politisch aufgeladen. Beide treffen einen echten Zielkonflikt.

Was die Verfassung sagt

Der rechtliche Befund ist eindeutig. Artikel 157 Absatz II der ukrainischen Verfassung untersagt jede Verfassungsänderung unter Kriegs- oder Ausnahmezustand. Artikel 19 des Gesetzes über den rechtlichen Status des Kriegsrechts verbietet Parlamentswahlen für die Dauer des Kriegsrechts — explizit, nicht durch Auslegung. Die Werchowna Rada verlängert ihre eigene Legislaturperiode automatisch; das Parlament beschließt regelmäßig, zuletzt bis Anfang Februar 2026, die Fortdauer des Kriegsrechts.

Was die Verfassung nicht direkt regelt, sind Präsidentschaftswahlen. Selenskyjs reguläre Amtszeit endete im Mai 2024. Artikel 108 der Verfassung löst das Problem pragmatisch: Der amtierende Präsident bleibt im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Da Wahlen unter Kriegsrecht nicht stattfinden können, bleibt Selenskyj — verfassungskonform — Präsident.

Diese Konstruktion ist logisch geschlossen, aber sie schließt eine offene Frage nicht: Wer prüft, ob die Verlängerungen des Kriegsrechts ihrerseits verfassungskonform sind? Das ukrainische Verfassungsgericht hat diese Frage bislang nicht abschließend beantwortet.

Vier Hürden, eine Arithmetik

Unabhängig vom Verfassungstext stellen sich vier praktische Hürden, die jede Wahlorganisation vor ein rechnerisch kaum lösbares Problem stellen.

Rund 4,5 Millionen Ukrainer leben in von Russland besetzten Gebieten — sie wählen in keinem Szenario, das Kiew organisieren kann. Weitere Millionen sind Binnenvertriebene oder Flüchtlinge im Ausland; ihre aktuellen Adressen sind häufig unbekannt, ihre Wählerregistrierung veraltet. In der Region Charkiw stehen laut dokumentierten Erhebungen nur 67 Prozent der Wahllokale zur Verfügung — und Charkiw liegt nicht an der Front, sondern dahinter.

Das Sicherheitsproblem ist nicht symbolisch. Russland greift die ukrainische Infrastruktur mit Raketen und Drohnen an; Energieversorgung, Kommunikation und Verwaltungsgebäude sind wiederholt Ziele. Ein Wahltag wäre ein Ankündigungs-Ziel. Selbst Experten, die Wahlen prinzipiell für möglich halten, rechnen mit mehreren Monaten Vorbereitungszeit nach einem etwaigen Waffenstillstand.

Das Militär schließlich: Rund eine Million Ukrainer leisten aktiven Militärdienst. Briefwahl an der Front ist logistisch kaum zu gewährleisten; Abstimmung in der Einheit würde Truppen von Verteidigungsaufgaben abziehen.

Fedorows Forderung nach einem „realistischen Mechanismus" bleibt ohne konkreten Vorschlag, wie diese Arithmetik aufgehen soll.

Was die Vergleichsfälle zeigen — und was nicht

Das historische Vergleichsrepertoire ist dünn, aber vorhanden. Großbritannien hielt während des Zweiten Weltkriegs keine Unterhauswahlen: Die 1935 gewählte Kammer tagte bis 1945, dann erst wählte die Bevölkerung — und schickte Churchill nach Hause. Die Legitimation der Kriegsregierung ruhte nicht auf regelmäßiger Wahl, sondern auf dem sogenannten Electoral Truce, dem parteienübergreifenden Konsens, den Krieg gemeinsam zu führen und den Wahlkampf zu suspendieren.

Was dieser Vergleich trägt: Die Verschiebung von Wahlen ist demokratiegeschichtlich kein Sonderfall, solange parlamentarische Kontrolle funktioniert. Was er nicht trägt: Großbritannien war nicht im eigenen Territorium teilweise besetzt, und seine Parlamentarier saßen nicht unter ständiger Raketengefahr.

Der entscheidende Unterschied liegt weniger im Krieg als in der Frage, was während des Krieges kontrolliert. In Westminster stimmte das Unterhaus über Krieg, Haushalt und Regierungshandeln ab — Churchill war im Parlament rechenschaftspflichtig. Die Werchowna Rada tagt, beschließt und kontrolliert formell. Ob diese Kontrolle unter Kriegsrecht substanziell ist oder zur Akklamation verkommt, ist die offene Frage, die das Verfassungsgericht nicht stellt.

Legitimation durch Verfahren oder durch Leistung?

Fedorows Argument hat einen Kern, den Selenskyjs Antwort nicht vollständig auflöst: Demokratische Legitimation entsteht normalerweise durch regelmäßige Wahl. Wer dauerhaft ohne sie regiert, muss sie durch andere Mechanismen ersetzen — durch nachprüfbare Rechenschaft, durch Pressefreiheit, durch unabhängige Justiz.

Hier ist die ukrainische Bilanz gemischter, als das Kriegsnarrativ suggeriert. Freedom House stufte die Ukraine 2026 als „partly free" ein — nicht wegen der fehlenden Wahl, sondern wegen Einschränkungen der Medienvielfalt, der Konzentration exekutiver Entscheidungsgewalt und der begrenzten Unabhängigkeit einzelner Justizorgane. Oppositionsführer Petro Poroschenko hat wiederholt auf das Risiko hingewiesen, dass sich Kriegsrecht und exekutive Zentralisierung gegenseitig verstärken.

Rund 57 Prozent der Ukrainer wollen Wahlen erst nach einem Friedensabkommen, 63 Prozent lehnen sie während des laufenden Krieges ab. Selenskyjs persönliche Legitimität ist in der Bevölkerung weitgehend unbestritten — die Zustimmung zu seiner Präsidentschaft bleibt hoch. Das ist kein Widerspruch: Legitimation durch Krisenführung kann demokratische Wahl kurz- bis mittelfristig ersetzen. Ob sie es langfristig kann, hängt davon ab, ob die nicht-elektoralen Kontrollinstitutionen stärker oder schwächer werden.

Russlands Kalkulation

Dass Russland ebenfalls Wahlen fordert, ist kein Zufall und kein Argument für Fedorow. Lawrow und Putin haben die demokratische Legitimation der ukrainischen Regierung wiederholt bestritten — mit denselben Sätzen, mit denen Trump Selenskyj als „Diktator ohne Wahlen" bezeichnete. Dieses Zusammenfallen ist analytisch zu trennen: Dass ein Argument von schlechten Akteuren instrumentalisiert wird, macht es nicht falsch. Dass es von ihnen instrumentalisiert werden kann, ist ein politischer Kostenfaktor, den Fedorow trägt.

Was in drei Monaten zeigen wird, ob die Deutung trägt

Die Debatte über Kriegswahlen ist keine technische Frage. Sie ist der Stresstest für eine Demokratie, die unter Ausnahmebedingungen funktionieren muss — und dabei weniger durch Wahlurnen als durch institutionelle Robustheit stabilisiert oder geschwächt wird.

In drei Monaten wird erkennbar sein, wie die Werchowna Rada mit der nächsten regulären Verlängerung des Kriegsrechts umgeht: ob die Abstimmung kontrovers verläuft, ob Oppositionsstimmen öffentlich hörbar sind, ob Fedorows Initiative eine parlamentarische Gruppe findet oder verpufft. Entscheidend ist nicht, ob Wahlen stattfinden — das ist unter geltendem Recht und gegebener Kriegslage nicht die reale Frage. Entscheidend ist, ob die Institutionen, die Wahlen ersetzen müssen, belastbar genug sind, um das zu leisten.