Zehn von dreizehn Tarifverträgen – das ist die Kündigung vom 30. September 2026, die VW-Personalvorstand Arne Meiswinkel als notwendigen Schritt im „gravierend verschärften wirtschaftlichen Umfeld" bezeichnete. Wirksam werden die Kündigungen am 1. Januar 2027. Was dann fehlt, ist nicht eine Lohnzeile, sondern das Regelwerk, das definiert, wie in Wolfsburg, Emden und Hannover gearbeitet wird.

Was VW gekündigt hat – und was bleibt

Der VW-Haustarif besteht im Kern aus rund einem Dutzend Einzelverträgen; zehn davon sind jetzt gekündigt. Der bekannteste ist der Manteltarifvertrag: Er legt die 35-Stunden-Woche fest, regelt Urlaubsansprüche und enthält Schutzklauseln für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte – Gruppen, deren Arbeitsmarktposition ohne diese Regelungen erheblich schwächer wäre. Daneben fallen Entgelt- und Eingruppierungsregeln, Zulagen, Zusatzvergütungen, Leistungs- und Personalbemessungsvereinbarungen sowie Teile des Ausbildungstarifvertrags weg, darunter die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden.

Was nicht gekündigt wurde: der Zukunftstarifvertrag 2024. Er enthält die Beschäftigungssicherung bis Ende 2030. VW kommuniziert das prominent als Beleg dafür, dass Arbeitsplätze nicht zur Disposition stehen. Die IG Metall stellt die Frage anders: Was nützt eine Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn die Bedingungen, zu denen gearbeitet wird, neu verhandelt werden müssen?

Was das Arbeitsrecht nach der Kündigung regelt

Tarifverträge enden in Deutschland nicht mit ihrer Kündigung. § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) bestimmt die sogenannte Nachwirkung: Die Normen eines beendeten Tarifvertrags gelten weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Das klingt nach Schutz – ist es aber nur bedingt. Die Nachwirkung schützt nicht vor dem Ergebnis einer neuen Verhandlung. Sie verhindert lediglich eine rechtliche Lücke am 1. Januar 2027. Arbeitgeber können in der Phase der Nachwirkung einzelvertragliche Abweichungen vereinbaren, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Für Betriebsvereinbarungen gilt § 77 Abs. 3 BetrVG: Arbeitsbedingungen, die tarifvertraglich geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, dürfen durch Betriebsvereinbarung nicht abgedeckt werden – der Tarifvorbehalt sichert also den Vorrang der Gewerkschaft. Sobald aber kein Tarifvertrag mehr wirkt, entsteht Spielraum.

Praktisch bedeutet das: VW verhandelt ab Januar 2027 ohne die Bindung an den alten Vertragstext. Die IG Metall muss jede Schutzregel, die bisher selbstverständlich war, neu erkämpfen oder neu eintauschen. Das ist der strukturelle Hebel der Kündigung – nicht die Höhe eines Zuschlags, sondern die Verschiebung der Verhandlungsgrundlage.

Zu den konkreten Änderungen, die VW anstrebt, gibt es bisher keine öffentlich belegten Details. Die Forderungen der Arbeitnehmerseite sind bekannt – Erhalt der 35-Stunden-Woche, Schutz der Zulagen, Sicherung der Ausbildungsübernahmen –, die konkreten Gegenpositionen des Vorstands sind nicht in Schriftform dokumentiert.

Was die IG Metall und der Betriebsrat dagegen setzen können

Betriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo sprach nach der Kündigung von Erpressung. IG-Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger nannte den Schritt ein „übles Foul" und einen „Frontalangriff" auf erkämpfte Arbeitnehmerrechte. Die Rhetorik ist scharf; die rechtlichen Mittel folgen einem klaren Zeitplan.

Die Friedenspflicht gilt bis zum 31. Dezember 2026. Streiks sind vor dem 1. Januar 2027 nicht zulässig. Ab dann sind Warnstreiks möglich. Die IG Metall hat eine „heftige Auseinandersetzung zum Jahreswechsel" angekündigt. Der Betriebsrat kann über Betriebsvereinbarungen in bestimmten Bereichen mitgestalten, aber nicht über die Einkommenshöhe – das ist Tarifsache. Seine Stärke liegt in der Mitbestimmung bei Arbeitsorganisation, Schichtsystemen und sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG; diese Mitbestimmungsrechte bleiben unberührt von der Tarifkündigung.

Der einzige Pfad zurück zu stabilen Bedingungen ist ein neuer Tarifvertrag. Bis der steht, liegt die strukturelle Initiative beim Arbeitgeber.

Welchen Schatten VW auf die Metall-Tarifrunde 2026 wirft

VW hat keinen Flächentarifvertrag. Der Konzern verhandelt seinen eigenen Haustarif, orientiert sich aber traditionell an den Abschlüssen der Metall- und Elektroindustrie – und setzt gleichzeitig Signale für diese Runde.

Die IG Metall verhandelt seit Herbst 2026 für 3,7 Millionen Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie. Ihr Forderungspaket: fünf Prozent mehr Geld, Beschäftigungssicherung und eine tarifliche Gewinnbeteiligung. Auf der Gegenseite: Gesamtmetall, der Arbeitgeberverband, der für 2026 den Verlust von bis zu 150.000 Arbeitsplätzen in der Branche prognostiziert – eine Zahl, die die eigene Verhandlungsposition stützen soll.

In dieser Konstellation verändert der VW-Schritt das Klima, auch wenn die Vertragssysteme formal getrennt sind. Wenn der größte Automobilhersteller Deutschlands zeigt, dass selbst langjährig geltende Mantelbedingungen kündbar sind, ist das ein Präzedenz-Signal in Richtung der Fläche. Arbeitgeberverbände, die über Belastungen klagen, können auf Wolfsburg zeigen – als Beleg dafür, dass Kostendruck Struktureingriffe erzwingt.

Die IG Metall sieht das anders: Die Belegschaft habe Ende 2024 bereits Einschnitte von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich akzeptiert, so Gröger. Jetzt stünden die gleichen Beschäftigten erneut vor Forderungen, ohne dass VW offengelegt habe, welche konkreten Änderungen angestrebt werden.

Woran man erkennt, wie es ausgeht

Die Verhandlungen bei VW beginnen nach dem 1. Januar 2027; wann sie abgeschlossen sein werden und zu welchem Ergebnis, ist offen. Zwei Fragen entscheiden, ob die Kündigung ein taktisches Druckmittel war oder einen dauerhaften Systemwechsel einleitet.

Erstens: Wie weit weicht der neue Manteltarifvertrag vom gekündigten ab? Wenn die 35-Stunden-Woche und die Schutzklauseln für ältere Beschäftigte im Wesentlichen erhalten bleiben, hat VW Verhandlungsluft erzeugt, nicht die Struktur verschoben. Wenn sie wegfallen oder stark beschnitten werden, ist der Schritt das, was Gröger befürchtet: die einseitige Neuordnung des Regelwerks.

Zweitens: Wie läuft die Metall-Tarifrunde ab? Ein Abschluss deutlich unter den geforderten fünf Prozent, kombiniert mit Zugeständnissen bei Schutzrechten, würde zeigen, dass der Druck aus Wolfsburg auf die Breite der Branche durchgeschlagen ist. Warnstreiks ab Januar 2027 – bei VW und möglicherweise in der Fläche – sind das nächste datierte Ereignis, an dem sich ablesen lässt, ob der Konflikt eskaliert oder in Verhandlungen eingedämmt wird.